muss ich im Garantiefall selbst demontieren/montieren

  • Hallo,

    ich hatte im Herbst letzten Jahres online einen neuen Crosstrainer bei Christopeit bestellt. Das Gerät musste von mir montiert werden, danach stellte sich heraus, dass der Seilzug für die unterschiedlichen Trainingsstufen schon bei Lieferung ausgehängt war. Nach Rücksprache mit Christopeit habe ich das Gerät geöffnet und den Seilzug eingehängt. Allerdings verkehrt herum, die Schwierigkeitsstufen sind jetzt spiegelverkehrt. Ich möchte das Gerät nicht noch einmal öffnen und habe Christopeit gebeten, das Gerät zurück zu nehmen. Christopeit bietet an, ein Teil zu liefern, das ich selbst austauschen soll. Das möchte ich aber nicht. Kann ich verlangen, dass das gesamte Gerät ausgetauscht wird? Eine Reparatur vor Ort bei mir lehnt Christopeit ab.

    Beste Grüße

    Uli Hildner

  • Hallo Marinedrive,


    schwierige Frage und unsere Spezialisten dafür kennen wohl auch keine einfache Antwort. Ich versuche einmal eine Sortierung.

    Das Gerät musste von mir montiert werden

    Ich glaube nicht, dass Sie das mussten sondern die Eigenmontage war Teil der Vereinbarungen im Kaufvertrag?


    Reden wir hier von der gesetzlichen Gewährleistung für Sachmängel; bereits im Werk falsch eingehangenes Seil? Dann gelten die gesetzlichen Regelungen §433ff BGB. Da Sie hier eine Eigenreparatur versucht haben, kompliziert sich die Rechtslage. Wie weit können Sie denn die Absprache mit dem Hersteller zur Eigenreparatur nachweisen?

    Christopeit bietet an, ein Teil zu liefern, das ich selbst austauschen soll.

    Wäre dieser Austausch im Rahmen der von Ihnen lt. Vertrag übernommenen Montageleistungen oder beträfe es eine Arbeit an einer ansonsten fertig gelieferten Komponente? Falls letzteres, könnten Sie vermutlich darauf bestehen, dass ein Monteur kommt und den Austausch vornimmt. Den Austausch des kompletten Geräts können Sie erst verlangen, wenn Reparaturversuche erfolglos blieben.


    Es bleibt aber die Grundfrage, reden wir hier überhaupt über die gesetzliche Gewährleistung, wenn Sie am Mangel zumindest mitgewirkt haben? Vielleicht könnte einer der Mitforisten dazu noch Input geben.


    Falls wir aber über die freiwillige Garantie des Herstellers reden, regelt die sich komplett nach den Garantiebedingungen des Herstellers, die Ihnen vorliegen müssten.


    Gruß Pumphut