Wenn ein Mieter eine Mietminderung geltend macht, (in diesem Fall wegen eines durch Tauben verschmutzten Balkons), wird nach meiner Information von der Warmmiete gekürzt. Warum? Muss der Vermieter auch anteilig die Heizkosten tragen, die auf dem Balkon ja nicht entstehen?
Was, wenn der Mangel nicht zeitnah beseitigt wird, z. B. weil es nicht geht. Kann die Mietminderung dann ausgeweitet werden? Bis zu keiner Mietzahlung mehr?