Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • @Lady62


    Zahlendreher ist schon krass die Aussage. Ich habe einige dieser kuriosen Aussagen gesagt gekriegt.
    Top1 ist TeamBank, nette Dame "haben sie auch ihre IBAN angegeben? Diese scheint nicht hinterlegt zu sein".


    Ich wollte schon sagen "ne, ich dachte ihr schickt mir die BG als Briefmarken".


    Zum Thema "nette Dame", mir ist das mittlerweile echt egal wie nett die sind. Das macht keinen Unteschied, bei ner schlechten Bank bewegt sich trotzt Freundlichkeit nichts.
    Ein übles Beispiel scheint da die SWK Bank zu sein.

  • ch ziehe die Klage erst zurück,wenn alles Geld da ist.


    Die Klage zurückziehen,DARFST Du auf GAR KEINEN Fall!!!


    Wenn Du das tust,werden Dir a)automatisch ALLE Kosten aufgebürdet und b)die Gegenseite erfolgreich beantragen,daß Du die Klage MUTWILLIG vom Zaun gebrochen hast und c)Dir das Gericht möglicherweise eine Geldstrafe aufbrummen.


    Die BEKLAGTE dh.die Bank MUSS im Verfahren einzelne oder alle strittigen Punkte "für erledigt erklären",das wird Dir bekanntgegeben.Wenn alles(dazu zählt auch die Kostenfestsetzung!!!) abgearbeitet ist und BEIDE Parteien zustimmen,wird das Gericht(!!)das Verfahren von sich aus beenden bzw.einstellen!

  • Halli ihr lieben,


    kann ich bei einem Annuitätendarlehen auch die Bearbeitungsgebühr zurück fordern? Das Darlehen haben wir bei der dsl Bank, zum Kauf von unserm Haus abgeschlossen

  • ich habe mich mal so durchgelesen hier . Habe meine erste Zahlung erhalten von nur einer Bearbeitungsgebühr am 22.01. , am 01.12 angefordert, am 09.12 Bestätigungsschreiben, am 13.12 den Ombudsmann eingeschaltet, am 23.12 Bestätigungsschreiben von diesem. ich habe den Ombudsmann soeben über die erste Zahlung OHNE ZINSEN informiert Weiter abwarten auf den Rest, da ich zu der zweiten Gebühr kein Standardschreiben als Bestätigung bekommen habe mache ich mir Sorgen, aber ich habe ja alles beim Ombudsmann und der hat die Verjährung gehemmt...die scheinen da aber auch mehr als langsam zu arbeiten


    Dranbleiben und wehren ist das Motto und mehrfach per Post Fax und einschreiben nerven


    Ich werde definitiv nie wieder bei der Santander finanzieren, habe bereits im letzten Jahr mein Girokonto da zur Commerzbank gewechselt, damals SEB war toll aber Santander geht überhaupt nicht, der neue Filialleiter in Dortmund ist so arrogant das reichte mir schon...wenn das hier alles erledigt ist , werde ich versuchen den noch laufenden Kredit umzuschulden .... Ich hoffe wirklich die verlieren durch diese Aktion noch viele Kunden, aber da international tätig interessiert die das sicher nicht..obwohl die ja spezialisiert sind auf Kreditgeschäft......


    Mehr hierzu bei: Santander - Geld zurück - Finanztip-Community

  • Anspruch auf die Bearbeitungsgebühr trotz Vollstreckungsbescheid?


    Der Kredit wurde am 08.06.2011 aufgestockt!
    Doch wegen Arbeitslosigkeit kam es zu Verzug und der Kredit wurde gekündigt. Habe wieder eine Arbeit und der Kredit/Schulden wird/werden jeden Monat pünktlich zurückgezahlt. Aber wie gesagt es gibt ein Vollstreckungsbescheid der in der Arbeitslosigkeit entstand und zwar am 06.11.2012.


    Habe am 20.12.2014 per Einschreiben die Bearbeitungsgebühr gefordert und es kam vorgestern ein Schreiben der Bank das der Vollstreckungsbescheid der Rückforderung entgegen steht und sie sagen es sei dadurch rechtskräftig und das eine Auszahlung nicht erfolgt!


    Meine Frage hat die Bank recht und kann ich da nichts machen?
    Bitte um eure Hilfe!

  • Könnte mir vielleicht jemand behilflich sein? Habe ich noch Aussicht auf Erfolg mit meiner Forderung?
    Ich habe leider erst jetzt festgestellt, dass im damaligen Kreditantrag von 2010 bei der SWK Bank, Bearbeitungsgebühren fällig waren.
    Folgender Sachverhalt:
    Autokredit über 36 Monate aus dem Jahre 2010.
    Erste Rate am 15.12.2010, letzte Rate am 15.11.2013
    Gebühren in Höhe von 255,-EUR, diese waren mit einberechnet in dem Gesamtkreditbetrag und wurden nach und nach mit den Raten zurück gezahlt.
    Was meint Ihr sollte ich es noch versuchen oder lohnt sich das Posto für das Schreiben gar nicht da es klar verjährt ist?

  • @lanAnderson2 S. 559)


    Dass das Gericht dem Anspruchsteller bei Rücknahme der Klage eine Geldstrafe auferlegt, ist - juristischer - Quatsch.


    Geregelt ist die Kostentragungspflicht in § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO.

  • Dazu kommen noch 344,16€ an zuviel gezahlten Reten durch den eff. Zins von 9,99% in dem die Bearbeitungsgebühr versteckt war


    Hey toller Tipp
    gibt es eine Formel zum errechnen.
    ich habe auch diese versteckten kosten mit 8,621 zinsen und zusätzlichen 9,99 %
    ,leider find ich kein Rechner der es ausrechnet ;( oder plan wie ich es im Taschenrechner eingeben muss.... kannst du da bitte noch mal was für mich "Doofe" was nenne, so wie einen rechnungsweg ....Dankeschön

  • Hallo,


    in dem Musterschreiben steht Bearbeitungsgebühr + Zinsen eintragen...


    Wie kann ich denn die zu unrecht gezahlten Zinsen errechnen?


    Darlehnsnennbetrag: 12371,13 EUR ( inkl. Bearbeitungsgebühr)
    Darlehnsnettobetrag: 12000,00 EUR


    Zinssatz pro Jahr/7,930%


    Gruss

  • Hey toller Tipp
    gibt es eine Formel zum errechnen.
    ich habe auch diese versteckten kosten mit 8,621 zinsen und zusätzlichen 9,99 %
    ,leider find ich kein Rechner der es ausrechnet ;( oder plan wie ich es im Taschenrechner eingeben muss.... kannst du da bitte noch mal was für mich "Doofe" was nenne, so wie einen rechnungsweg ....Dankeschön


    noch mal die grauen Zellen ....
    also gedankenspiel
    Nettosumme +RSV+ Bearbeitungsgebühr gleich Summe +8,621 % bei 84 Monate = Gesamtbetrag Beispiel 60000
    von den 60000 Euro minus Bearbeitungsgebühr 1500 =58500 geteilt durch 84 Monate = 696,42 dieses wäre dann die Monatliche Belastung ohne Bearbeitungsgebühr . Gezahlt wurden aber mit Bearbeitungsgebühr 730 Euro , das wäre eine Differenz von 33,58 Euro pro Monat mal 84 Monate eine Summe von 2820,72 Euro die der Vertrag zu viel Differenz hätte die man auch zurück bekommt ?
    ist diese Rechnung so in Ordnung ? natürlich kommen da ja noch die Verzugszinsen von 5 % dazu ?
    Hoffe jemand von euch kann mir ja helfen ob diese Rechnung so ok gerechnet ist

  • Das Komplettpaket Kredit+Zinsen+Bearbeitungsgebühren??
    Ich meine das ist ja der Kredit?
    Ob das alles in dem Vollstreckungsbescheid aufgezählt worden ist weiß ich jetzt nicht! Das schreiben kann ich nicht finden.


    Sollte ich meinen Rechtsschutz einschalten oder ist es eher aussichtslos?!

  • Hey toller Tipp
    gibt es eine Formel zum errechnen.
    ich habe auch diese versteckten kosten mit 8,621 zinsen und zusätzlichen 9,99 %
    ,leider find ich kein Rechner der es ausrechnet ;( oder plan wie ich es im Taschenrechner eingeben muss.... kannst du da bitte noch mal was für mich "Doofe" was nenne, so wie einen rechnungsweg ....Dankeschön


    Hier:
    http://www.zinsen-berechnen.de/kreditrechner.php
    Bei diesen Rechner die Kreditdaten eingegeben und ausrechnen was der Kredit an Zins mit und ohne Gebühr kosten.
    Die Differenz der Zinsbeträge abzüglich der BG ergibt die zuviel gezahlten Zinsen auf die BG.
    oder
    http://www.iff-finanzcheck.de/…ngsgebuehren-eingabe.html
    Auch hier die daten eingeben, der Rechner wirft dann 2 Varianten aus:
    VARIANTE A: Neuabrechnung des Kredits ohne Bearbeitungsgebühr
    das zeigt, wieviel man für den Kredit zuviel bezahlt incl. Zinsen,
    hilft bei der neuberechnung des laufenden Kredites oder um bei einem bereits abgezahlten Kredit die Rückforderung von der Bank darzustellen,da hier auch die zusätzlich gezahlten Zinsen für die BG berücksichtigt sind.
    VARIANTE B: Nachträgliche Auszahlung des Bearbeitungsgebührenbetrag
    das zeigt, wie hoch der Auszahlungsbetrag wäre incl. Zinsen, wenn man die BG ausgezahlt haben möchte bei einem noch laufenden Kredit, bei einem bereits abgezahlten Kredit fehlt hier der gezahlte Zins auf die BG.

  • noch mal die grauen Zellen ....
    also gedankenspiel
    Nettosumme +RSV+ Bearbeitungsgebühr gleich Summe +8,621 % bei 84 Monate = Gesamtbetrag Beispiel 60000
    von den 60000 Euro minus Bearbeitungsgebühr 1500 =58500 geteilt durch 84 Monate = 696,42 dieses wäre dann die Monatliche Belastung ohne Bearbeitungsgebühr . Gezahlt wurden aber mit Bearbeitungsgebühr 730 Euro , das wäre eine Differenz von 33,58 Euro pro Monat mal 84 Monate eine Summe von 2820,72 Euro die der Vertrag zu viel Differenz hätte die man auch zurück bekommt ?
    ist diese Rechnung so in Ordnung ? natürlich kommen da ja noch die Verzugszinsen von 5 % dazu ?
    Hoffe jemand von euch kann mir ja helfen ob diese Rechnung so ok gerechnet ist



    Nettosumme +RSV+ Bearbeitungsgebühr gleich Summe +8,621 % bei 84 Monate = Gesamtbetrag plus 9,99% effektiver Jahreszins

  • @MartinausBayern (S. 555)


    Hat die Bank die Rückzahlung der Wertermittlungsgebühr nicht zugesagt, wie dies bzgl. der Bearbeitungsgebühr der Fall war, und haben Sie diesbezüglich vor dem Ende des Jahres 2014 keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen, dürften die Wertermittlungkosten verjährt seien.