Ich hatte an VW Bank gefaxt heute kam dann auch der Brief den einige auf der letzten Seite auch bekommen haben nun warte ich mal auf Geld. Also fax geht bei VW Bank auch

Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern
- Franziska
- Erledigt
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zu 'Kreuna' vom 19.11.2014
Was ist, wenn die aktuelle RSV zum Zeitpunkt der Zahlung der Bearbeitungsgebühren noch nicht bestand?
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zu 'lobster53' vom 19.11.2014 u. a.
Zinsen werden im Mahnbescheid und auch in jeder Klage nicht betragsmäßig errechnet, sondern mit dem Antrag gefordert, der Beklagte solle verurteilt werden, auch Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem ... (hier sollte man den Tag des Abschlusses des Darlehensvertrages angeben) zu zahlen. Entsprechend kann man auch in außergerichtlichen Aufforderungsschreiben verfahren.
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zu 'wauzi' vom 19.11.2014
Alle 4 Urteile des XI. Senats des BGH vom 28.10.2014 und vom 13.05.2014 stehen auf der Internetseite des Bundesgerichtshofs und können dort kostenlos eingesehen und ausgedruckt werden.
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Hallo,
habe von Santander den bereits hier erwähnten Brief bekommen. Von der Team-Bank und der Raiffeisenbank ist die Fristsetzung unbeantwortet verstrichen. (war der 17.11.) Wollte jetzt nochmal schreiben eine Frist von 10 Tagen setzen und mitteilen, dass meine Rechtschutzvers. schon informiert ist. Allerdings wäre mir persönlich der Ombudsmann lieber, da ich bei der Vers. eine Selbstbeteiligung habe. Weiß jemand, wer für die o.g. Banken zuständig ist?
Wäre für Antwort dankbar.MfG
hallo moni. Ich habe auch eine rechtschutz. Werde sie aber nicht in anspruch nehmen, da die banken so oderso den anwalt auch noch zahlen müssen. Gruss tanja
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Hallo,
bin neu hier und habe gleich eine Frage:
ich hatte 2008 einen Kredit bei Santander abgeschlossen, jedoch diesen nach etwas über einem Jahr wieder abgelöst. Leider habe ich dazu keinerlei Unterlagen mehr, der gesamte Betrag belief sich auf 16.952€
wie bekomme ich nun raus wie hoch die Bearbeitungsgebühr war ? Denn ohne diesen Wert kann ich doch sicherlich kein Schreiben aufsetzen oder ?
Da ich noch Nutzer der ComfortCard bin, entstehen mir dadurch Nachteile ? -
Hi seit eben auch neu hier
ich habe an die targobank welche unsere hausbank ist 3 einschreiben mit Rückschein abgeschickt diese haben die bank am 6.11 erhalten. Bis heute ist noch kein Brief oder geld zurück gekommen. Meine frage ist hat es sinn dort morgen anzurufen? Da dann ja die 14 tätige Frist abgelaufen ist. Oder direkt zum antwalt zu gehen???
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Das gleiche Schreiben habe ich heute auch von der Santander bekommen. Wobei ich sagen muss, dass ich nur 2 von 3 Antwortschreiben bekommen habe. Ich hatte 2 x Bearbeitungsgebühren + Zinsen und einmal nur die Zinsen zurückgefordert, da ich bei dem einen Kredit bereits die Bearbeitungsgebühr bekommen hatte. Bin ja gespannt, was wegen den Zinsen noch kommt. Aber nun meine Frage. Soll ich die beiden Schreiben einfach so hinnehmen oder doch den Ombudsmann einschalten, da die Santander selber schreibt, das Sie es zwar zurückzahlen, aber es dauern kann. Woher weiß ich, das sie es bis Ende des Jahres tatsächlich zurückzahlen? Und woher weiß ich, das sie nicht nur die Bearbeitungsgebühr zurückzahlen und die Zinsen nicht? Wenn ich jetzt warten würde, bis was passiert und es schon fast Ende der Verjährungsfrist ist und die Santander nur die Bearbeitungsgebühr zurückzahlt und die Zinsen nicht, dann kann ich was die Zeit bis 31.12.14 bertrifft doch nicht mehr reagieren.
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Hallo, die ComfordCard ist ein extra Vertrag und hat mit dem abgelösten Darlehen nichts zu tun. Es werden Ihnen dadurch keine Nachteile entstehen.
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Das gleiche Schreiben habe ich heute auch von der Santander bekommen. Wobei ich sagen muss, dass ich nur 2 von 3 Antwortschreiben bekommen habe. Ich hatte 2 x Bearbeitungsgebühren + Zinsen und einmal nur die Zinsen zurückgefordert, da ich bei dem einen Kredit bereits die Bearbeitungsgebühr bekommen hatte. Bin ja gespannt, was wegen den Zinsen noch kommt. Aber nun meine Frage. Soll ich die beiden Schreiben einfach so hinnehmen oder doch den Ombudsmann einschalten, da die Santander selber schreibt, das Sie es zwar zurückzahlen, aber es dauern kann. Woher weiß ich, das sie es bis Ende des Jahres tatsächlich zurückzahlen? Und woher weiß ich, das sie nicht nur die Bearbeitungsgebühr zurückzahlen und die Zinsen nicht? Wenn ich jetzt warten würde, bis was passiert und es schon fast Ende der Verjährungsfrist ist und die Santander nur die Bearbeitungsgebühr zurückzahlt und die Zinsen nicht, dann kann ich was die Zeit bis 31.12.14 bertrifft doch nicht mehr reagieren.
Darauf hofft die Bank. Ich habe hier mal einen Link für alle Santander-Geschädigten, was für Spielchen die Bank so treibt und wie man bestenfalls reagieren sollte:
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IBB (Investitionsbank Berlin) Förderdarlehen
Hallo,
ich habe gestern eine "Absage" von der IBB bezüglich Verwaltungskostenbeitrag (0,6 % monatlich) mit folgendem Inhalt bekommen:
sehr geehrter ...........
der BGH hat in seinem Urteil vom 13.05.2014 entschieden, dass die Erhebung von Bearbei-
tungsgebühren auf der Grundlage von AGB bei Privatkrediten unzulässig ist. Derartige Kredite
wurden und werden von der IBB nicht gewährt. Wir gehen daher davon aus, dass dieses Urteil
schon aus diesem Grund auf den von uns erhobenen Verwaltungskostenbeitrag keine Anwen-
dung findet.
Hinzu kommt, dass der Verwaltungskostenbeitrag auf der Grundlage eines bestandskräftig
öffentlich-rechtlichen Bewilligungsbescheides erhoben wird, der seinerseits auf die der Förde
rung zugrunde liegenden Richtlinien Bezug nimmt.
Es handelt sich bei dem Ihnen zur Verfügung gestellten Darlehen um einen Förderkredit. Bei
dem im Darlehensvertrag angegebenen Zinssatz handelt es sich um den sogenannten Ein-
standszinssatz. In Abweichung zu der Praxis der Geschäftsbanken ist hierin keine Marge ent-
halten, die die bankenüblichen Aufschläge für die Verwaltungs- und Risikokosten enthält. Der-
artige Kosten werden bei den Förderkrediten durch die Erhebung des sich im Darlehensverlauf
abbauenden Verwaltungskostenbeitrags berücksichtigt.
Das Landgericht Berlin hat in einem Verfahren, das die Rechtmäßigkeit der Erhebung des Ver
waltungskostenbeitrags zum Gegenstand hatte, darauf hingewiesen, dass solange der Bewilli-
gungsbescheid als wirksam zu behandeln ist, eine Klage - vor welchem Gericht auch immer -
keine Aussicht auf Erfolg haben kann.
Das Verfahren wurde dann an das für öffentlich rechtliche Streitigkeiten zuständige Verwaltungs-
gericht Berlin verwiesen. Auch dieses hat es als zulässig angesehen, dass die Bewilligungs-.
stelle (IBB) die Verwaltungskosten in die Förderkalkulation einbezieht und damit nach Art einer
Bank, zinsähnliche Leistungen zur pauschalierten Abgeltung des mit der Darlehensgewährung
verbundenen Verwaltungsaufwands geltend macht.
Vor diesem Hintergrund können wir eine Erstattungspflicht unseres Hauses hinsichtlich der ver
elnnahmten Beträge nicht erkennen.
M it freundlichen Grü ßenNachdem was ich hier bisher gelesen habe scheint diese Begründung nicht sehr überzeugend, oder ?
Meine Rechtsschuztversicherung will nun keine Deckung übernehmen, da das Darlehn mit dem Neubau einer Immobilie im Zusammenhang steht und die Immobilienfragen ausgeschlossen sind....
Macht es eventuell Sinn, wenn sich mehrere Betroffene zusammenfinden und gemeinsam vorgehen ggf. mittels einer "Sammelklage"... ?
Eventuell gibt es dies ja schon, ich wäre dabei und würde mich über Infos dazu freuen !!!Mit besten Grüßen aus Pankow
BrunoSchauen sie mal hier : Bearbeitungsgebühr bei Förderdarlehen - Aktuelle Themen diskutieren - Finanztip Community
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http://juris.bundesgerichtshof…5&pos=4&anz=5&Blank=1.pdfhttp://juris.bundesgerichtshof…5&pos=3&anz=5&Blank=1.pdf
ich hoffe mal das die targo jetzt langsam anfängt zu arbeiten, da ja jetzt die Urteilsbegründungen raus sind und nicht noch länger abwartet.......
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Hallo zusammen,
zur VW Bank habe ich da auch noch eine Frage, habe meine bg mit einer Frist bis zum 20.11.14 zurückgefordert, heute bekam ich ein Antwortschreiben aus dem ich nicht ganz schlau werde
...
Im Hinblick auf alle mit Ihrem Schreiben geltend gemachten Ansprüche verzichten wir auf die Einrede der Verjährung, soweit die Ansprüche berechtigt und zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verjährt sind und spätestens mit Ablauf des 31.12.14 zu verjähren drohen. Insoweit müssen Sie daher keine verjährungshemmenden Maßnahmen einleiten, insbesondere keine Klage erheben oder Mahnbescheid beantragen....
Nun hat die VW Bank keinerlei Frist gesetzt was mich ein wenig stutzig macht ob die Bank sich nun durchaus mehrere Monate für die Erstattung Zeit lassen darf?
Ist die formulierung der Verjährung so in Ordnung oder sollte ich nicht doch lieber etwas unternehmen? -
Ja aber ab morgen ist die 14 Tage Frist rum die ich der Targobank gesetzt hatte. Desweitern hatten wir auch bei der Commerzbank ein einschreiben mit Rückschein geschickt zwecks eines anderen vertrages die haben es am 8.11 bekommen und bis jetzz auch keine antwort. Die beiden Banken rühren sich einfach nicht. Sollte ich dort morgen mal
Anrufen? -
Wenn eine RS-Versicherung zum Zeitpunkt der Begründung der Bearbeitungsgebühr nicht bestanden hat, können sie nur beten und hoffen das der Sachbearbeiter ihres Schadenfalles dies nicht bemerkt oder nicht überprüft ob sie damals gegebenenfalls woanders RS-versichert waren. Die Hoff und stirbt zuletzt, es ist aber relativ unwahrscheinlich, allein schon weil das mit den Bearbeitungsgebführen für die Bearbeiter tägliche Praxis sind.
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Nein, kann man nicht!
zu 'lobster53' vom 19.11.2014 u. a.
Zinsen werden im Mahnbescheid und auch in jeder Klage nicht betragsmäßig errechnet, sondern mit dem Antrag gefordert, der Beklagte solle verurteilt werden, auch Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem ... (hier sollte man den Tag des Abschlusses des Darlehensvertrages angeben) zu zahlen. Entsprechend kann man auch in außergerichtlichen Aufforderungsschreiben verfahren.
Korrekt. Ich hatte mich nicht richtig ausgedrückt.!
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Ja aber ab morgen ist die 14 Tage Frist rum die ich der Targobank gesetzt hatte. Desweitern hatten wir auch bei der Commerzbank ein einschreiben mit Rückschein geschickt zwecks eines anderen vertrages die haben es am 8.11 bekommen und bis jetzz auch keine antwort. Die beiden Banken rühren sich einfach nicht. Sollte ich dort morgen mal
Anrufen?also ich war gestern beim Anwalt ......der macht das jetzt......ich brauch auch nicht in Vorleistung gehen oder meine rsv belästigen....er meinte zu mir alles wird gut.......entweder abwarten oder wenn frist abgelaufen Anwalt oder obbudsmann ....
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Die korrekte Überweisung der Postbank hatte ich bereits gemeldet. Jetzt hat auch die VW-Bank korrekt überwiesen.
Die Banken haben jetzt keine Schulden mehr bei mir. Und ich wider Erwarten keinen Aufwand/Ärger mit Ombudsmann, Anwalt, Gericht....
Prima!
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Und zu welchem anwalt ??? Für bankrecht???
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also ich war gestern beim Anwalt ......der macht das jetzt......ich brauch auch nicht in Vorleistung gehen oder meine rsv belästigen....er meinte zu mir alles wird gut.......entweder abwarten oder wenn frist abgelaufen Anwalt oder obbudsmann ....
stimmt so wird richtig geschrieben Ombudsmann