Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Das habe ich eben getan :) ich glaube an das Gute...alles wird gut ...alles wird gut :)


    Danke für die Antworten !!!


    Nun widme ich mich der Santander <X


    Die Bank wird definitiv ohne gerichtliches Verfahren die Geschäftsgebühren des RA nicht erstatten. Die Klage wurde zurückgenommen.
    Hier bleibt nur die vollständige Erfüllung des Anspruchs fordern und das in einem gerichtlichen Verfahren. Dass der RA die Klage gleich zurückgenommen hat wundert mich schon ein wenig. Immerhin wurde im Klageantrag sicherlich der Nutzungsausfall beantragt und die Schuldner hat nur einen Teil erfüllt.

  • Kurzer Zwischenstand Targobank


    Anspruch am 11.12. angemeldet. Nachfrage zum Eingang per Mail an sogehtbankheute@targobank.de. Gerade Anruf erhalten. Schreiben ist nicht eingegangen, aber nach erneuter Mail mit Kopie der Anspruchsanmeldung wurde ein sofortiger Einredeverzicht bis 31.03.15 zugesichert. Sofern dieser tatsächlich kommt, war das kundenfreundlich und ich warte ab. Wir haben nur kurz erzählt und er meinte auch, dass die Bearbeitung einfach dauert.


    Wir werden sehen.


    Soeben einen Eingangsbestätigung inkl. einer internen Vorgangsnummer erhalten. Die Bank hat sich bis jetzt an die Spielregeln gehalten. Auch hat er sich für das sehr angenehme Telefon bedankt und hat mir weiterhin seine zeitnahe Antwort zugesichert.


    Ich bleibe dran. Vielleicht kann meine Klageschrift als Datei ohne Ausdruck gespeichert bleiben. :D

  • Nichts...


    Stimmt auch wieder. Ich glaub ich muss mich damit abfinden, dass bis Jahresende nun nichts mehr passiert und das Geld futsch ist. Gut hab beim Ombudsmann eingereicht per Einschreiben, aber große Hoffnungen mach ich mir da jetzt auch nicht mehr... auf der anderen Seite, wenn die BGH-Entscheidung jetzt nicht gewesen wäre, dann hätt ich auch kein Geld zu erhalten gehabt.... und einmal BG von der Santander hab ich ja schon bekommen.... also von daher... passt schon.

  • Hallo ich bin neu hier, verfolge aber das thema hier hin und wieder ... jetzt habe ich doch eine Frage da ich irgendwie hier den faden verloren habe : hat schon jemand geld von der commerz finanz erhalten ???

  • Die Bank wird definitiv ohne gerichtliches Verfahren die Geschäftsgebühren des RA nicht erstatten. Die Klage wurde zurückgenommen.
    Hier bleibt nur die vollständige Erfüllung des Anspruchs fordern und das in einem gerichtlichen Verfahren. Dass der RA die Klage gleich zurückgenommen hat wundert mich schon ein wenig. Immerhin wurde im Klageantrag sicherlich der Nutzungsausfall beantragt und die Schuldner hat nur einen Teil erfüllt.


    Deswegen musste ich sofort die Gerichtskosten bezahlen,daß das Gericht die Kosten fordert.So die Antwort vom Anwalt :/

  • ich hatte im Jahr 2000 Bearbeitungsgebühr zahlen müssen. Abbezahlt habe ich den Kredit im Juni 2005. Kann ich trotzdem die Bearbeitungsgebühr zurückfordern?


    Bei mir antwortet auf diese Frage leider auch keiner. So wie ich es aus den Musterbriefen erlesen habe, kann man trotzdem die Bearbeitungsgebühr zurückfordern da der Vertrag ja erst 2005 endete! Aber ob es richtig ist, weiß ich auch nicht.

  • Ich verstehe nicht warum das so unterschiedlich von den Banken gehändelt wird ?


    Nun, da gebe ich dir recht. Da ich bereits seit längerer Zeit hier mitlese/schreibe, kann ich mir den Eindruck nicht verwehren, dass es teilweise sogar innerhalb einer Bank verschieden gehandhabt wird. Warum oder Weshalb werden wir wohl nicht verstehen.....

  • Bei mir antwortet auf diese Frage leider auch keiner. So wie ich es aus den Musterbriefen erlesen habe, kann man trotzdem die Bearbeitungsgebühr zurückfordern da der Vertrag ja erst 2005 endete! Aber ob es richtig ist, weiß ich auch nicht.


    Leider ist dies nicht so einfach zu beantworten, ich versuche es mal:


    Wenn eurer Kreditbetrag um die BG verkürzt ausgezahlt wurde, dürften alle Kredite mit dem Beginn vor dem 17.12.2004 (mit heutigem Stichtag) verjährt sein


    Wurde die BG auf den Kreditbetrag aufgerechnet, kann davon ausgegangen werden, dass diese mit den einzelnen Raten gezahlt wurden. Es wären somit die Raten ab 16.12.2004 noch nicht verjährt. (mit heutigem Stichtag)


    ABER: Recht haben und Recht bekommen....


    Mein TIPP: versucht es einfach mit Anschreiben an die Bank mit sehr kurzer Fristsetzung (7 - 12 Tage) , wenn sie ablehnen oder ihr nichts von der Bank hört, per email, Fax und Einschreiben an den jeweiligen Ombudsmann. RA wäre auch ne Lösung, wird aber mit Termin knapp

  • Bei mir antwortet auf diese Frage leider auch keiner. So wie ich es aus den Musterbriefen erlesen habe, kann man trotzdem die Bearbeitungsgebühr zurückfordern da der Vertrag ja erst 2005 endete! Aber ob es richtig ist, weiß ich auch nicht.


    Evtl. mal das hier durchlesen:
    http://www.racaba.de/general-s…echt-hintergrundinfo.html


    Es gibt hier unterschiedliche Aussagen bzw. man ist sich nicht sicher, wann der Verjährungszeitpunkt eintritt, d.h. ggf. die voll BG einfordern inkl. ...., auch wenn möglicherweise der Anspruch nur auf die bezahlten Anteile ab 2004 am Ende bestehen sollte... das wird sich sicherlich irgendwann entscheiden, da muss man aber ggf. dran bleiben.
    Als erstes also verjährungshemmende Maßnahmen einleiten, und das ist jetzt nicht mehr so einfach, b. die letzten Seiten durchlesen bzw. das Internet

  • Hallo,
    ich habe zu der ganzen Geschichte auch mal 2 - 12 Fragen.
    1. Was mache ich wenn ich keine Unterlagen mehr habe, also keine Vertragsnr., keine Summe der Bearbeitungsgebühr, usw. sehe nur in dem einen oder anderen Kontoauszug das ich in 2005 Raten bezahlt habe aber auch hier keine Nr. oder so.... quasi ein verallgemeinertes Anschreiben in dem ich auf den Anhang Kontoauszug verweise?


    2. Ansonsten wie komme ich schnellst möglich an diese Daten ran - denn die Bank selbst wird ja nicht gerade auf meine Anruf warten um mir dann voller Freude die Vertragsunterlagen von damals schnellst möglich per Fax oder Email zu senden damit ich an deren Geld komme...


    3. Fristen.... erste Frist ist der Eingang des Schreibens bei der Bank bis zum spätestens zum 31.12.2014 zweite Frist ist die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr die ich im Anschreiben setze. Muss diese auch noch in diesem Jahr sein oder kann dieser Termin ruhig am z. Bsp. 15.01.2015 sein da die Anschreiben ja fristgerecht eingegangen sind?? Denke halt an die anstehenden Feiertage und möchte auch nicht unverschämt in der Fristsetzung sein....


    4. Da ich ja insgesamt recht spät bin reicht ein Übergabeeinschreiben oder zur Sicherheit ein Ombudsmann bzw. Anwalt gleich mit in Kopie (wie auch immer das funktioniert)


    Vielen Dank schon mal vorab....