Das habe ich eben getan ich glaube an das Gute...alles wird gut ...alles wird gut
Danke für die Antworten !!!
Nun widme ich mich der Santander
Die Bank wird definitiv ohne gerichtliches Verfahren die Geschäftsgebühren des RA nicht erstatten. Die Klage wurde zurückgenommen.
Hier bleibt nur die vollständige Erfüllung des Anspruchs fordern und das in einem gerichtlichen Verfahren. Dass der RA die Klage gleich zurückgenommen hat wundert mich schon ein wenig. Immerhin wurde im Klageantrag sicherlich der Nutzungsausfall beantragt und die Schuldner hat nur einen Teil erfüllt.