Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Hallo,
    in einem anderen Faden habe ich leider keine Antwort bekommen. Wäre super wenn jemand mir einen Tipp geben könnte:
    meine Eltern haben einen Privatkredit im Jahr 2010 bei der DSL Bank aufgenommen. Es wurde ein Bearbeitungsentgelt von 400€ gezahlt.
    Die Bank wurde im September 2014 mit der Forderung auf Rückzahlung angeschrieben, diese wurde von der Bank zurückgewiesen da zu dem Zeitpunkt noch die 3 Jahre Verjährung galten..


    Reicht dieses Schreiben um die Frist zu stoppen oder hätte man sich an eine Schichtungsstelle wenden sollen?
    Mit neuem BGH Urteil beträgt die Verjährungsfrist doch jetzt 10 Jahre, auf dieser Seite finde ich jedoch die Info, dass man trotzdem bis 31.12.14 seine Ansprüche hätte geltend machen müssen..
    Aber dann sind die 10 Jahre Verjährungsfrist doch quatsch wenn man sich nur noch bis Dez. 2015 hätte melden sollen...??..

  • Hallo Leute,
    man könnte sagen ich bin ein alter Hase in dem Geschäft, habe meine Gebühr längst. Eine Frage wurde oft gestellt doch nie konstruktiv beantwortet.
    Es geht um die Zinsen, diese wurden seitens der Bank von Kreditaufnahme bis Beendigung des Kredits zwar bezahlt aber bei einer Aufstockung wie viele das hier haben dauerte so ein Vertrag auch nur mal 1Jahr.
    So berechnete meine Bank auch. Doch meiner Meinung nach ist jeder einzelne Vertrag und deren Gebühr bis zum heutigen Tage zu berechnen
    es gibt einige wie ich gelesen habe, welche sagen alles wurde gezahlt samt Zinsen. Woher wissen diese ob das korrekt ist?
    Ich hatte 3 Kredite Gebühr 1. vom 20.04.2005 über 654,66€ 2. vom 21.01.2006 über 816.65€
    und vom 09.01.2007 über 680,62€
    Zinsrechnung ergab berechnet bis 30.04.2015 über 1500€ davon wurden 240€ gezahlt das ist die Summe aller Kredite berechnet bis deren Laufzeitende.
    Das eingeleitete Verfahren über ein Inkassounternehmen wurde meine Forderung der Restsumme von Ca. 1300€ abgelehnt ohne konkrete Begründung.
    Meine Frage nun! Ist die Berechnung seitens der Bsnk in Ordung oder wie ich meine bis zum heutigen Tage zu zahlen inclusive jeden der jetzt noch hinzu kommt.
    Es werden gut, wenn diese benoten welche slle Tinsen bekommen haben dies hier mitteilen. Einer reicht mir, denn dann Klage ich definitiv ! Bevor ich der Bank was schenke, schenke ich es lieber einer gemeinnützigen Einrichtung!


    Liebe Grüße



  • Ich glaube jeder Kredit ist einzeln zu betrachten. Hast du bei deinem ersten 654 €uro bezahlt fehlen sie dir bis heute + Zinsen. Bei der Aufstockung hast du ja noch mal BG bezahlt auf die aufgenommene Summe auch die fehlt dir bis heute....
    gebe dir mal ein link da kannst du mit Zahlen spielen, da kannst du nix falsch machen und dir wird genau ausgerechnet was da bei rum kommt.


    www.iff-finanzcheck.de/berechnen/erstattung-bearbeitungsgebuehren-eingabe.html

  • Du bekommst bei einem Anerkenntnisurteil zwei Gerichtsgebühren von der Gerichtskasse (Landesjustizkasse) zurück erstattet, die andere Gebühr muss die Santander tragen und diese wird mittels Kostenfestsetzung durch das Gericht im Kostenfestsetzungsbeschluss mit festgesetzt, welcher die Gebühren sowie auch die Gerichtskosten beinhaltet, welche durch die Santander zu tragen sind. Die beiden anderen Gerichtsgebühren zahlt die Landesjustizkasse an Dich bzw. Deinen Anwalt zurück. Insgesamt musstest Du für das Gerichtsverfahren nach Widerspruch drei Gerichtsgebühren einzahlen, welche sich nach der Höhe des Streitwertes (Deiner Forderung) bemessen. Bei Anerkenntnis der Gegenseite erhältst Du, wie gesagt, zwei Gebühren von der Gerichtskasse wieder erstattet sowie eine Gebühr muss die Gegenseite, also die Santander tragen und Dir erstatten. Diese Gebühr wird im Wege der Kostenfestsetzung mit festgesetzt. Hoffe dass war verständlich ;)


    Oh, weiß ja doch jemand. Dann sorry das ich das s abgebügelt habe. Ich dachte das wäre ne Formulierungsfrage von deinem Anwalt. Hoffe du bekommst den Rest auch noch von den Gaunern.

  • Danke für die Aufklärung, Yvja. :) Ich habe heute Morgen beim Gericht bei "meiner" sehr netten Sachbearbeiterin angerufen und nachgefragt, wie es sich mit meinen Auslagen verhält, da für mich im Anerkenntnisurteil nicht ersichtlich ist, ob die bei "Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen" für das streitige Verfahren und den vorausgegangenen MB inkludiert sind. Im Urteilsspruch ist zudem nur von den BG + Zinsen die Rede.


    Da die spanische Bank mir ja mitten im Verfahren die BG ohne Zinsen erstattet hat, habe ich ein Schreiben ans Gericht verfaßt, in dem ich dieses anzeige und auf Anraten der Sachbearbeiterin bitte, meine Auslagen in das vollstreckbare Urteil zu übernehmen. Offenbar geschieht das aber nach Deiner Auskunft automatisch. Das vollstreckbare Urteil kommt lt. Auskunft nach Ablauf einer Frist automatisch ohne Anforderung.


    Dem AG Mönchengladbach muß ich mal ein großes Lob aussprechen. Die Bearbeitung, das streitige Verfahren und der Schriftverkehr gingen allesamt in Anbetracht der heftigen Arbeitsbelastung sehr zügig von Statten. Die spanische Räuberbank hingegen ist wohl nach wie vor ein völlig unstrukturiert und unlogisch agierender Haufen. :rolleyes:


    Also im Anerkenntnisurteil muss vermerkt bzw. ausgeurteilt sein, wer die Kosten des Verfahrens trägt. Es müsste also da stehen: Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Wenn dem so ist, musst Du die Dir entstandenen Kosten und Gebühren mittels eines Kostenantrages festsetzen lassen. In diesem Antrag kannst Du gleich die vollstreckbare Ausfertigung des Anerkenntnisurteils mit beantragen. Automatisch kommt diese nicht, für die Vollstreckung benötigst Du aber eine vollstreckbare Ausfertigung. Also ans Gericht schreiben: Es wird beantragt, die vollstreckbare Ausfertigung des am .... erlassenen Anerkenntnisurteils zu erteilen sowie die Kosten gegen die Verfahrensgegnerin gem. § 103 ff ZPO festzusetzen. Dann führst Du die Kosten, die Dir entstanden sind auf. Falls Du einen Anwalt beauftragt hast, erledigt er die Kostenfestsetzung für Dich und beantragt auch die vollstreckbare Ausfertigung des Anerkenntnisurteils. Solltest Du selbst geklagt haben, dann kannst Du die von Dir verauslagten Gerichtskosten festsetzen lassen (Mahnbescheid sowie streitiges Verfahren). Gleichzeitig beantragst Du dann noch eine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses, so dass Du im Notfall auch hinsichtlich der Kosten die Zwangsvollstreckung einleiten kannst.

  • @locke


    Auch bei mir : still ruht der See!


    Beschwerdemanagement bittet um Geduld. Ich kann es langsam nicht mehr hören!!!!!


    Nächste Woche hak ich nochmal beim Ombudsmann nach, auch von hier noch nix gehört:-(


    Urlaubsgeld wird das wohl nicht mehr, zumindest diesen Sommer.


    Liegt es daran, dass ich immer zu nett bin?


    Langsam bekomme ich echt Aggressionen, wenn ich COMMERZBANK höre.


    Mutlose Grüße

  • Hallo, Ich hab für meine eltern von der Commerzbank + 4 % Zinsen zurück bekommen.
    Aber jetzt ist die frage bei Mir ob Ich sie zurück bekomme ?
    Ich habe 2013 ein Haus gekauft und mir wurden Abschlußgebühren einmalig berechnet von der Haspa an die LBS. !!!
    Also hat die LBS die von mir 2013 abgezogen am anfang.
    Meine frage an Franziska oder auch Britta kann Ich die Abschlußgebühren zurück fordern ?


    Mfg
    aTa


  • Nein.
    Abschlußgebühren für einen Bausparvertrag sind rechtens,das hat der BGH nereits entschieden

  • Mein Anwalt sagt mir stehen keine 5%zu.und haltet euch fest, Targo behaupten jetzt dass ich nie ein Kredit aufgenommen habe, wollte klagen aber auf einmal wollen die Vorkasse, kein gutes Zeichen? Ich will nicht aufgeben aber ich habe keine 500 Euro. So viel will er haben, ist das nicht zu viel bei ca 1000 Streitwert

  • Hab nur noch Zeit bis Mitte Juli


    Hallo, das Urteil der Bearbeitungsgebühren und der 5 % sind ja überall zu finden im Netz ,


    http://www.finanztip.de/kreditgebuehren


    Das die Tago nun behauptet das kein Kredit vorliegt , beweisen ja sicherlich ihre Unterlagen. Alles nur Tricks....Da ja der Anwalt eingeschaltet ist.... und je Gebühren entstehen, könnte man aber mit Prozesskostenhilfe abdecken

  • Mein Anwalt sagt mir stehen keine 5%zu.und haltet euch fest, Targo behaupten jetzt dass ich nie ein Kredit aufgenommen habe, wollte klagen aber auf einmal wollen die Vorkasse, kein gutes Zeichen? Ich will nicht aufgeben aber ich habe keine 500 Euro. So viel will er haben, ist das nicht zu viel bei ca 1000 Streitwert


    Dir stehen sogar 5% über dem Basiszinssatz zu.In allen Gerichtsurteilen wurde das so entschieden.Wenn dein Anwalt was anderes sagt,hat er keine Ahnung.

  • Hab Vertrag da, ja, aber nicht unterschrieben, weil ja eine Kopie für uns, haben damals den Kredit durch Santander abgelöst, Anwalt will Kontoauszüge wo zu sehen ist dass raten abgebucht wurden, weiß nicht wo ich die kriegen soll. Ist 8 Jahre her. Verdammt. Danke

  • Hab Vertrag da, ja, aber nicht unterschrieben, weil ja eine Kopie für uns, haben damals den Kredit durch Santander abgelöst, Anwalt will Kontoauszüge wo zu sehen ist dass raten abgebucht wurden, weiß nicht wo ich die kriegen soll. Ist 8 Jahre her. Verdammt. Danke


    ich rate dir mal den Anwalt zu wechseln,der hat ja überhaupt keinen Durchblick.Das einzige was du brauchst ist die Kreditnummer und die ausgeschriebene Bearbeitungsgebühr.Die Bank ist verpflichtet die Unterlagen zu besorgen,auch darüber gab es schon Gerichtsurteile.Und wenn du deine hausbank nicht gewechselt hast,können die dir gegen ein Entgelt die Kontoauszüge beschaffen.Allerdings brauchst du sie nicht.Wenn du allerdings keine verjährungshemmenden Maßnahmen noch 2014 ergriffen hast ist die Sache eh verjährt.