Hallo,
ich habe von meinem Gasversorger, so wie sicher alle anderen auch, eine Preiserhöhung bekommen.
MitGas erhöht aber auch den Grundpreis, hat sich verdoppelt.
Im aktuellen Finanztip wird darauf hingewiesen, dass dies unzulässig ist:
Grundpreis darf 2023 überhaupt nicht steigen
Anders sieht es beim Grundpreis aus: Du musst keine Angst haben, dass Dein Anbieter statt beim Arbeitspreis dann hier so richtig zuschlägt. Das gesamte Jahr 2023 darf der Grundpreis für Gas und Wärme nicht höher liegen als am 30. September 2022. Beim Strom muss Dir der Anbieter einen höheren Grundpreis spätestens am 25. November angekündigt haben. Ansonsten darf er den Grundpreis nur in Ausnahmefällen leicht erhöhen, zum Beispiel wenn zu Jahresbeginn jetzt die Netzentgelte steigen.
Mein Frage, weiß jemand wo dieses im Gesetz steht oder im einem Entwurf verankert ist?
Viele Grüße
Jack