Grundpreiserhöhung bei Strom und Gas unzulässig lt. Finanztip

  • Hallo,

    ich habe von meinem Gasversorger, so wie sicher alle anderen auch, eine Preiserhöhung bekommen.

    MitGas erhöht aber auch den Grundpreis, hat sich verdoppelt.

    Im aktuellen Finanztip wird darauf hingewiesen, dass dies unzulässig ist:


    Grundpreis darf 2023 überhaupt nicht steigen

    Anders sieht es beim Grundpreis aus: Du musst keine Angst haben, dass Dein Anbieter statt beim Arbeitspreis dann hier so richtig zuschlägt. Das gesamte Jahr 2023 darf der Grundpreis für Gas und Wärme nicht höher liegen als am 30. September 2022. Beim Strom muss Dir der Anbieter einen höheren Grundpreis spätestens am 25. November angekündigt haben. Ansonsten darf er den Grundpreis nur in Ausnahmefällen leicht erhöhen, zum Beispiel wenn zu Jahresbeginn jetzt die Netzentgelte steigen.


    Mein Frage, weiß jemand wo dieses im Gesetz steht oder im einem Entwurf verankert ist?


    Viele Grüße

    Jack

  • Das vorgesehene Gesetz ist noch nicht vom Bundestag beschlossen worden. Im Gesetzentwurf findet sich die Regelung in § 4 Abs. 1. Ob das auch wirklich so Gesetz wird, bleibt abzuwarten, denn nach der Gesetzesbegründung soll die Regelung eigentlich Mißbrauch durch eine Senkung der Grundpreise und Verlagerung von Kostenpositionen in die staatlich subventionierten Arbeitspreise verhindern. Die Beschlussfassung im Bundestag ist für Freitag vorgesehen, dann lässt sich genaueres sagen. Das ist laut Begründung der Zweck der vorgesehenen Regelung:

    "... Dadurch sollen missbräuchliche Gestaltungen zwischen Grundpreis und Arbeitspreis im Zuge der Einführung der Erdgaspreisbremse vermieden werden. Ohne eine solche Regelung bestünde das Risiko, Kostenpositionen in den Arbeitspreis „zu verschieben“, um den Grundpreis ohne wirtschaftlichen Nachteil absenken zu können und sich so einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, weil ein Teil des vertraglich vereinbarten Arbeitspreises im Rahmen der Erdgaspreisbremse Gegenstand eines Anspruchs des Erdgaslieferanten auf Erstattung durch die Bundesrepublik Deutschland wäre.... "