Ich habe mit Anteilsgeschäften 2018 einen Verlust gemacht. Meine sonstigen Kapitalerträge übersteigen den Freibetrag von 801€ nicht. Nach meinem Verständnis ist es daher nicht sinnvoll, die Verluste mit den Erträgen gegenzurechenen. Demnach wäre sinnvoll wohl das, was man Verlustvortrag nennt. Ich finde jedoch Erklärungen nur dazu nur bzgl. Verlustvortrag bei selbstständiger Arbeit, nicht jedoch bei Kapitalgeschäften. Ist das bei Kapitalgeschäften nicht möglich?
Kapitalverluste in der Steuer korrekt berücksichtigen (2018)
- Ronald638
- Erledigt
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Wenn das über eine deutsche Bank gelaufen ist wurde der realisierte Verlust je nach Art des Geschäfts in einem Verlusttopf gespeichert und dann Jahr um Jahr fortgeschrieben.
Bin mir nicht sicher, ob das die Frage trifft, ggf. noch mal anders / präziser fragen.
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Wenn das über eine deutsche Bank gelaufen ist wurde der realisierte Verlust je nach Art des Geschäfts in einem Verlusttopf gespeichert und dann Jahr um Jahr fortgeschrieben.
Bin mir nicht sicher, ob das die Frage trifft, ggf. noch mal anders / präziser fragen.
Achso, also verrechnet die Bank selbst das mit zukünftigen Gewinnen, für die Sie dann keine Steuern abführt (und auf der Jahresbescheinigung ausweist), praktisch als "Steuerguthaben" innerhalb der Bank?
(ja, ist eine deutsche Bank. Sogar DIE Deutsche Bank :D) -
, also verrechnet die Bank selbst das mit zukünftigen Gewinnen
Ja. Leider hat der Gesetzgeber inzwischen drei Verlusttöpfe definiert, zwischen denen jedoch nicht beliebig ausgeglichen werden kann (Verfassungsklage anhängig). Üblicherweise kann man sich die Verlusttöpfe online anzeigen lassen und / oder sie stehen auf den einzelnen Abrechnungen angedruckt.
Es gibt einen Schmutzeffekt, dass Verluste erst verrechnet werden bevor der Freistellungsauftrag greift. Je nach Konstellation kann es passieren, dass man dadurch den Pauschbetrag verschenkt.
Für den Fall, dass man bankenübergreifend verrechnen möchte kann man sich bis 15.12. eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragen.
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bis 15.12. des jeweiligen Kalenderjahres, nehme ich an? Man muss sich also im Vorweihnachtstrubel damit beschäftigen? Na danke :D.
Die Verlustbescheinigung erklärt auch, warum der Verlustausweis auf der Jahressteuerbescheinigung "Informatorisch" ist und nicht einmal aufsummiert wurde.
Aber gut, das heißt zumindest, ich kann da nichts machen. Wahrscheinlich wurde das dann mit Gewinnen von 2019 verrechnet, was dennoch nichts bringt, da es wohl auch da unter den 801€ gesamt gewesen sein wird, womit mir ein Teil der 801€ praktisch "doppelt steuerbefreit" wurde, was sicherlich nicht angerechnet wird. Danke für die Info.