Steuerklassen, Heirat, Elterngeld

  • Guten Tag,

    ich bin noch ein ziemlicher Noob beim Thema Steuern und würde mich über ein paar Hinweise freuen.

    Folgende Ausgangssituation:

    Verheiratet seit 12/22, 1. Kind geboren 09/22, beide Elternteile angestellt. Mutter aktuell und noch bis Ende 09/23 in Elternzeit mit knapp Höchstsatz Elterngeld (1750€). Ab 10/23 wird die Mutter vorraussichtlich wieder in Teilzeit arbeiten. Gemeinsamer Wohnungskauf 05/22.

    Wenn man mein Einkommen (Vater) 2023 zugrundelegt, trage ich deutlich über 60% zum Haushaltseinkommen bei.

    Demzufolge wäre es am besten Steuerklasse 3(Vater)/5(Mutter) zu wählen, wenn man monatlich möglichst viel Geld zur Verfügung haben möchte und nicht erst auf die Steuerrückzahlung warten möchte, korrekt?

    Wenn man jetzt allerdings an ein mögliches Kind 2 denkt, wäre es hinsichtlich Elterngeld für Kind 2 sinnvoll, wenn die Mutter 12 Monate vorher ein möglichst hohes Einkommen hat, um möglichst viel Elterngeld zu bekommen. Das würde bedeuten, dass wiederum ein Wechsel in Klasse 3(Mutter)/5(Vater) spätestens 12 Monate vor Geburt (wir gehen jetzt mal davon aus, das wäre alles so planbar), sinnvoll wäre? Sind meine Annahmen korrekt?

    Ich würde dann jetzt ab 2023 erstmal einen Wechsel in 3(Vater)/5(Mutter) veranlassen und dann je nach Familienplanung das ganze umdrehen, um für die Mutter das Einkommen vor einem erneuten Elterngeldbezug zu erhöhen?

    Ergibt das Sinn, oder bin ich auf dem Holzweg?

    Danke schon mal!

  • Hallo.


    Die grundsätzlichen Überlegungen sind richtig.


    Man muss abwägen, womit man besser fährt.

    Wir haben uns für 4/4 entschieden, weil es lieber haben, dass das Finanzamt bei uns in der Kreide steht, als andersherum. Statistisch sind wir damit eine sehr kleine Minderheit.


    Falls die Mutter irgendwann wieder ins Berufsleben einsteigt und sie dann Steuerklasse 5 hat, ist es wichtig, dass sie auf das Brutto schaut und nicht auf das Netto, wenn sie abschätzen will, ob sich X oder Y Stunden an Arbeitszeit lohnen.

    Da lauert nämlich eine psychologische Falle.

  • Schwangerschaft 2 sollte eben erst im ca. März 2024 oder später avisiert werden, damit das Teilzeiteinkommen ab 10/23 für exakt/minimum 12 Monate bezogen wird. Dann hat sich der Steuerklassenwechsel sie=3 am meisten gelohnt. Und früh genug die Steuerklasse wechseln, bei gesetzlich Versicherten 7 Monate (Privat versichert 6 Monate) vor Geburt, das ist knapp mit nem Schwangerschaftstest nach 7 Wochen. Wir hatten die Steuerklasse prophylaktisch gewechselt, um sicher zu sein, gibt ne hübsche Rückzahlung im folgenden Jahr und man gewöhnt sich an weniger laufendes Netto.