Wird denn laufend bereits eine Rente bezogen?
Beiträge von Referat Janders
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Wenn bei Dir Rentenansprüche (ggf. bAV) hinzukommen, dann lastet ja nicht ganz so viel Druck auf dem Depot.
Von der Rechnung würde ich zunächst mit möglichst wenig Depoteinsatz planen und schauen, wie dann die Finanzierung ausschaut, dann die Szenarien durchgehen und ggf. mit mehr Depoteinsatz planen, bis eine Variante gefunden ist, mit der sich alle wohlfühlen.
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War das die Antwort auf meinen Post?
Also wenn das Geld quasi schon fast überläuft 😁
Es fängt an zu blubbern und zu sprudeln.

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"Boiling point" wäre auch noch eine Variante.
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Mit "crossover point" bzw. "Übergangspunkt" findet man tatsächlich was.

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Irgendwie hab ich da "Crossover Point" im Kopf, aber nix deutsches dazu.
Hm, da klingelt nichts. Aber danke.
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Meine kreative Ader nennt ihn den „Kipppunkt des Zinseszinseffektes“. 🥳
Kipppunkt klingt irgendwie negativ.
Müsste ja eher was in Richtung "Absprung", "Abheben" oder so sein.
Aber dennoch danke für den Input.
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Mal doof gefragt, der Zeitpunkt ab dem das Depot durch "Zinsen" stärker wächst als durch die Sparrate, hat der einen Namen? Wenn ja, wie lautet der?
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Hallo.
Teilrente liegt zwischen 10,00% und 99,99% der Vollrente, der Plan mit 1% wird nicht funktionieren.
Der Plan des Gesetzgebers ist, dass ab Erreichen der Regelaltersgrenze selbst die Teilrente der weiteren Versicherungspflicht als Pflegeperson entgegensteht, bis Erreichen der Regelaltersgrenze stellt Rentenbezug kein Problem dar.
Ob jetzt die schweizerische Rente allein ab Erreichen der Regelaltersgrenze die Versicherungspflicht ausschließt, würde ich aktuell zumindest vermuten, mit Bestimmtheit kann ich es derzeit nicht sagen. Wäre ggf. eine Überprüfung wert.
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Ja, er/sie wird ja diesen Thread verfolgen und somit die Mailadresse finden.

Gehen wir mal von aus.

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Was war die Ursache? Der Browser-Cache?
Nee, in der Moderatoren-Ansicht sind auch deaktivierte Beiträge mit durchnummeriert, das verschiebt natürlich alles. Wenn ich mich abmelde, dann habe ich dieselbe Nummierung wie Ihr. Muss man halt dran denken.
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Hallo.
Der Anspruch auf Kinderzulage folgt dem Kindergeldanspruch und kann übertragen werden.
Der Wechsel erfolgt jahresweise, es erfolgt keine unterjährige Aufteilung. Wer den Anspruch am Jahresende hat, bekommt did Zulage.
Der Altersvorsorgeaufwand würde bei der Tochter berücksichtigt werden, sage ich zumindest. (Ohne den steuerberatenden Berufen anzugehören! Daher Laienmeinung, keine Steuerberatung!)
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Okay, hat sich geklärt.

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Wir lassen mal die Techniker daran.

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Das ist bei mir #4718.




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Alles anzeigen
In meinem Umfeld habe ich auch mehrere solche Fälle.
Und bisher lässt die Arbeitsagentur die Leute auch in Ruhe. Sprich es wird kein Druck gemacht irgendwelche Bewerbungsversuche nachweisen zu müssen.
Das eigentliche Problem sind m.E. aber nicht die Menschen, die diese Möglichkeiten nutzen, sondern letztlich sind es die Arbeitgeber, die so Ihre 'alten' Mitarbeiter vorzeitig loswerden. Und zwar ganz bewusst!
Wenn man der Politik glauben wollte, sollten die AG doch eigentlich froh über die 'alten' Mitarbeiter sein. Schließlich werden Sie diese Mitarbeiter doch in wenigen Jahren ganz ohne Abfindungen los.
Statt dessen zahlt mal Leuten mit 60+ lieber großzügige Abfindungen um diese Menschen ASAP los zu werden.
Ich bin mal gespannt, wie es mir in einigen Jahren so ergehen wird.
Das ist #4714 in meiner Darstellung.
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#4714 ist ein Beitrag von dir! Lassen wir die Diskussion, der Klügere gibt nach.
Okay, wir müssen uns nicht inhaltlich einigen. Ambiquität ist nichts Schlimmes.
Kannst Du den Text, den Du meinst, einmal zitieren? Wenn die # bei unterschiedlichen Nutzern unterschiedlich angezeigt werden, dann haben wir da ggf. ein technisches Problem zu lösen.
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Dann verwende genaue Begriffe wie ALG2, das hast du nämlich nicht (siehe Beitrag #4714 auf den ich mich Bezog) ALG1 zählt zu Beitragszeiten (bis auf die zwei Jahre vor Rentenbeginn),
Selbst in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn begründet der Bezug von Arbeitslosengeld (seit Umbenennung des Alg II kann man sich die römische Eins sparen) regelmäßig eine Beitragszeit, selbst wenn sie nicht bei der 45-jährigen Wartezeit berücksichtigt wird.
#4714 ist bei mir ein Beitrag von monstermania .
Wo soll dieser Austausch jetzt eigentlich hinführen?
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Hier schreibt nicht die Redaktion. Die erreichst Du eher über Email.