TARGO vs CITIBANK????? DRINGENDER Rat benötigt

  • Hallo zusammen,
    es ist kompliziert mit den BAnken.......ich habe in 2005 und 2006 Kredite bei der , damals CITIBANK abgeschlossen.....in meiner Filiale um die Ecke. Die wurden dann (WANN?) zur TArgobank.......immer nch in gleicher Filiale. HAbe schön meine Unterlagen hingeschickt - lange Wartezeit, Vertröstungsschreiben ob der vielen Anforderungen - heute dann ein Schreiben mit einer KULANZERSTATTUNG von 8,67 € aus 2010. Da war ich gar nicht mehr dort - hatte aber wohl über ein Kaufhaus einen Mnivertrag, der über die Targo lief. Daher nun die 8,67€.

    Was aber ist mit meinen geleisteten insgesamt 1800€ BG aus 2005/06? da sind die mit keinem Wort drauf eingegangen....hat jemand Erfahrung, ob die da nun ein Spiel treiben weil es die Citibank damals war? Und wenn ja, was tun????

    Danke Euch

  • Ich vermute,daß Du "nur"außergerichtlich gefordert hast? Im Klartext:"habe schön meine Unterlagen hingeschickt".

    Kein Ombudsmann?

    Kein Mahnbescheid?

    Keine Klage?

    Trifft auch nur einer der letzten drei Sachverhalte zu,hat Dich die TARGO duch ihre Verzögerung "ausgebremst" dh.Deine Forderungen sind verjährt!

    Hast Du hingegen auch nur eine der genannten Maßnahmen(Ombudsmann,Mahnbescheid,Klage)VOR dem 31.12.2014 eingeleitet,kannst Du mit der gerichtlichen Forderungsdurchsetzung anfangen.

    Geh zur Verbraucherberatung und mach Dich sachkundig:Geh zur Rechtspflegestelle Deines Amtsgerichts und laß Dich dort aufklären.

  • Da muß ich Dich leider enttäuschen:

    Ein Forderungsschreiben stoppt auch bei rechtzeitigem Zugang eine Verjährung NICHT!

    Eine WIRKSAME Unterbrechung("Hemmung")der Verjährung tritt NUR bei Klage,Mahnbescheid oder Ombudsmann ein.

    Das ist hier vielfach nachzulesen und geltendes Recht!

  • warum sollten meine Ansprüche verjährt sein? Auch ohne lage, Ombudsmann sind meine Forderungen doch rechtzeitig per Einschreiben mit Rückantwort eingegangen

    Grundsätzlich gebe ich @IanAnderson2 recht, alle Punkte, die er aufgezählt hat, stimmen 100%.

    Aber gerade TARGO auf ihrer Seite öffentlich versichert, dass alle Ansprüche, die bis zum 31.12.14 bei ihnen eintreffen
    auch bearbeitet werden und sie auf die Einrede auf Verjährung verzichten und der Kunde keine weiteren Schritte
    einleiten braucht.

    Ich würde an deiner Stelle die TARGO nochmal anschreiben, 2 Wochen Frist setzen und wenn nichts bei rum kommt den Ombudsmann mit allen Unterlagen anschreiben. Berufe dich dabei auf die öffentliche Versicherung der TARGO.

    Ich denke, dass noch nicht alles verloren ist !

  • Aber gerade TARGO auf ihrer Seite öffentlich versichert, dass alle Ansprüche, die bis zum 31.12.14 bei ihnen eintreffen

    So wie die Targo bei Noralouisa reagiert hat,wird doch belegt,daß denen ihre öffentliche Versicherung am Allerwertesten vorbeigeht.Öffentliche Versicherungen sind NICHT rechtswirksam oder einklagbar:rechtswirksam und einklagbar ist NUR das,was dem Betroffenen selbst erklärt wird,wobei bei der Santander selbst das nicht gilt:

    Die haben sogar entsprechende Schreiben mitsamt den entsprechenden Versicherungen,daß bei berechtigten Forderungen gezahlt würde,an die außergerichtlich Fordernden selbst verschickt.
    Was dann passiert ist,weiß doch jeder:ca.10.000 Klagen beim AG Mönchengladbach,Widerspruch gegen Mahnbescheide und alle möglichen sonstigen "Schweinereien",auf die wir noch nicht einmal zu denken wagen.

    Ich bin allerdings auch der Meinung,daß Noralouisa nichts unversucht lassen und den Vorschlag von Lady 62 aufgreifen sollte,aber Hoffnung machen,kann man ihr aufgrund der vorliegenden Tatsachen weder bei der Targo noch beim Ombudsmann ausdrücklich nicht,bei letzterem allein schon deshalb nicht,weil die Frist(en)vorbei sind.

  • @Noralouisa1967

    ich habe mich inzwischen bei dir eingelesen ( nach dem Ganzen werde ich den Berufsweg des Dedektives
    einschlagen ) ;)
    Du hast bereits Anfang Dezember Antwort von der Targo bekommen. Stand da drin, dass auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird?
    Wenn ja, hast du nichts zu befürchten.
    Wenn nein, musst du leider kämpfen, wie bereits von mir und @IanAnderson2 empfohlen !

    Auf deine Frage, was tun ??
    Im längsten Tread in dieser Community wird auf 615 Seiten wird fast ausschließlich und ausführlich über Maßnahmen geschrieben, die viele eingeleitet haben ( Mahnbescheide, Klagen usw.)

    Einfach mal mitlesen !

  • Du hast bereits Anfang Dezember Antwort von der Targo bekommen. Stand da drin, dass auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird?

    Laut Noralouisas Forums-Beitragsübersicht hat sie am 9.12.mitgeteilt,daß sie Post von der TARGO bekommen habe,in welcher drinstehe,daß" ihre Darlehen (lt.TARGO!!) "nicht zu deren Angebotsumfang gehören,man sie diese aber einer Prüfung unterziehen und gegebenenfalls(!!) zahlen würde."

    Das Thema "Verzicht auf Einrede der Verjährung" wird bezogen auf dieses Schreiben überhaupt nicht erwähnt.

    Ansonsten hat sich Noralouisa nur zum Thema Commerzbank geäußert.

    Erst vorgestern(8.4.2015)teilt sie mit,daß ihr €8,67 aus Kulanz erstattet worden sind.

    Bei Betrachtung dieser Fakten ziehe ich folgende Schlußfolgerungen:

    1.Noralouisa ist von der TARGO aufgrund ihrer(Noralouisas!)Unterlassungen(kein MB,keine Klage,kein Ombudsmann)vollständig zu ihrem Nachteil über den Tisch gezogen worden,
    2.ob da jetzt und bei dieser Ausgangslage noch etwas zu retten ist,bezweifle ich zu 99 Prozent,
    3.der erste Schritt,der höchstwahrscheinlich fruchtlos bleiben wird,ist der Vorschlag,erneut mit Fristsetzung von zwei Wochen zu schreiben.

    Wenn keine Antwort kommt,kann ihr als zweiter Schritt nur noch ein Besuch bei der Verbraucherberatung und einem Fachanwalt helfen,damit sie entweder über einen gangbaren Weg oder dessen Vergeblichkeit aufgeklärt werden kann.


  • Wo nimmst Du diese Weisheit her? Denn es ist defacto falsch! Ausschlaggebend in diesem Fall ist ausschließlich, dass das Forderungsschreiben noch 2014 bei der Bank eingegangen ist. Ombudsmann, RA etc. sind/waren nie notwendig für die Rückforderung. Und erst recht nicht Mahnbescheide...

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