Kontoeröffnung für pflegebedürftige Person

  • Hallo zusammen,

    ich möchte für meine pflegebedürftigen Eltern eine Festgeldanlage tätigen.

    Leider finde ich kein Institut, welches gute Zinsen bietet und eine Kontoeröffnung mit notarieller Generalvollmacht zulässt.

    Kennt jemand eine Bank, die diese Möglichkeit bietet?

    Viele Grüße

    MW

  • Hallo und Hi,

    ein sehr ähnliches Problem. Ich bin der Generalbevollmächtigte und Betreuer einer 93jährigen Dame im Pflegeheim. Sie ist amtlich von der Ausweispflicht befreit. Sie ist im Heim Selbstzahler. Kein Geldinstitut lässt eine Geldanlage zu. Was ist zu tun?

    Besten Dank!

    Bernd Ackermann

  • Habe das gleiche Problem gehabt und dann einen Teil des Geldes dann auf mein Konto überwiesen (Schenkung) und angelegt, weil es mir einfach zu blöd war, mit der Sparkasse hin und her zu diskutieren.

    Ich bin mir noch nicht sicher, ob man dann später die Aufwendungen steuerlich absetzen kann.

  • Habe das gleiche Problem gehabt und dann einen Teil des Geldes dann auf mein Konto überwiesen (Schenkung) und angelegt, weil es mir einfach zu blöd war, mit der Sparkasse hin und her zu diskutieren.

    Darf man sich - wenn man für jemanden offiziell als Betreuer bestellt ist - tatsächlich einfach selbst was schenken?

  • Darf man sich - wenn man für jemanden offiziell als Betreuer bestellt ist - tatsächlich einfach selbst was schenken?


    Nun, du bist der Bevollmächtige, das heißt, das was du sagst ist Programm. Die Vollmacht ist ja genau dafür da. Natürlich können Banken das anzweifeln, aber in der Regel hast du schon mit den Bearbeitern über Jahre genau deswegen Kontakt und die Situation ist weitestgehend klar. Das ist übrigens der einzige, wirkliche Vorteil, den die Sparkassen und Volksbanken in so einem Fall haben. In diesem speziellen Fall ging es darum, dass die Person einfach stumpf gespart hat und das Geld lag dann zig Jahre auf dem Sparbuch. Kommt ja häufiger vor in der 80+ Generation. Das läuft dann so lange gut, bis die Zuzahlungen fürs Heim anstehen und wenn man dann keine Anlagen getätigt hat kann man schön herunter zählen bis dann weitere Vermögenswerte verkauft werden müssen.


    Man sollte, für den Fall, dass das Pflegeheim droht, seine Vermögensverhältnisse geklärt haben. Sonst haben einfach nur alle Ärger damit. Ich habe es jetzt zwei Mal miterlebt und ich werde später meinen Kindern frühzeitig alles übertragen und zumindest mal nur das Nötige angelegt haben plus Entnahmeplan für etwaige Zuzahlungen, damit das nicht im Chaos endet.

  • Nun, du bist der Bevollmächtige, das heißt, das was du sagst ist Programm. Die Vollmacht ist ja genau dafür da. Natürlich können Banken das anzweifeln, aber in der Regel hast du schon mit den Bearbeitern über Jahre genau deswegen Kontakt und die Situation ist weitestgehend klar. Das ist übrigens der einzige, wirkliche Vorteil, den die Sparkassen und Volksbanken in so einem Fall haben. In diesem speziellen Fall ging es darum, dass die Person einfach stumpf gespart hat und das Geld lag dann zig Jahre auf dem Sparbuch. Kommt ja häufiger vor in der 80+ Generation. Das läuft dann so lange gut, bis die Zuzahlungen fürs Heim anstehen und wenn man dann keine Anlagen getätigt hat kann man schön herunter zählen bis dann weitere Vermögenswerte verkauft werden müssen.


    Man sollte, für den Fall, dass das Pflegeheim droht, seine Vermögensverhältnisse geklärt haben. Sonst haben einfach nur alle Ärger damit. Ich habe es jetzt zwei Mal miterlebt und ich werde später meinen Kindern frühzeitig alles übertragen und zumindest mal nur das Nötige angelegt haben plus Entnahmeplan für etwaige Zuzahlungen, damit das nicht im Chaos endet.

    Also, ich habe da ein erhebliches Störgefühl. Und ich habe mal (als Nicht-Jurist) von einem Juristen erklärt bekommen: Bei jeder rechtlichen Beurteilung soll man sich mal fragen, ob das vom Gesetzgeber wirklich so gemeint und gewollt sein kann? Dass man sich als Betreuer einer Betreuten tatsächlich Geld in die eigene Tasche schenken kann, scheint mir nicht richtig zu sein … und eine oberflächliche Internetrecherche widerlegt mich jedenfalls nicht im allerersten Moment: https://www.rosepartner.de/blo…durch-einen-betreuer.html

  • Also, ich habe da ein erhebliches Störgefühl. Und ich habe mal (als Nicht-Jurist) von einem Juristen erklärt bekommen: Bei jeder rechtlichen Beurteilung soll man sich mal fragen, ob das vom Gesetzgeber wirklich so gemeint und gewollt sein kann? Dass man sich als Betreuer einer Betreuten tatsächlich Geld in die eigene Tasche schenken kann, scheint mir nicht richtig zu sein … und eine oberflächliche Internetrecherche widerlegt mich jedenfalls nicht im allerersten Moment: https://www.rosepartner.de/blo…durch-einen-betreuer.html

    Zum Beispiel: Als Elternteil - also irgendwie auch als Betreuer - eines minderjährigen Kindes darf ich mir ja auch nicht dessen Geld auf mein Konto überweisen und sagen: Was ich sage, ist so entschieden, weil ich der Erziehungsberechtigte bin …

  • Dein "Störgefühl" ist völlig richtig. Ein gerichtlich bestellter Betreuer steht mit einem Bein im Gefängnis, wenn er das so macht.


    Als Verwandter mit rechtsgeschäftlicher Generalvollmacht, na ja, da ist es im Grenzbereich. Der Vertretene (oder später dessen Erben, und zwar jeder Erbe für sich) können Rechnungslegung verlangen, aber das führt normalerweise allenfalls später nach dem Ableben zu Auseinandersetzungen unter den Erben. Aber es ist ein Irrglaube, zu meinen, damit könne Vermögen vor den Sozialbehörden in Sicherheit gebracht werden. Das geht nur bei sehr langfristiger Vorausplanung, denn entreichernde Verfügungen sind zehn Jahre lang anfechtbar.

  • Also, ich habe da ein erhebliches Störgefühl. Und ich habe mal (als Nicht-Jurist) von einem Juristen erklärt bekommen: Bei jeder rechtlichen Beurteilung soll man sich mal fragen, ob das vom Gesetzgeber wirklich so gemeint und gewollt sein kann? Dass man sich als Betreuer einer Betreuten tatsächlich Geld in die eigene Tasche schenken kann, scheint mir nicht richtig zu sein … und eine oberflächliche Internetrecherche widerlegt mich jedenfalls nicht im allerersten Moment: https://www.rosepartner.de/blo…durch-einen-betreuer.html


    Ah, eine wichtige Information fehlt oben: Es war natürlich auch der Wille der Person. Es ist innerfamiliär und es ist konform mit dem Testament. Also keine Störgefühl. Und es geht auch nicht darum, das Vermögen vor den Sozialbehörden in Sicherheit gebracht zu werden. Was ist das denn für eine bescheuerte Unterstellung?


    Der Fall oben ist ein wenig anders da es um eine Stiftung geht und der Betreuer Geld an Dritte verschenken will. Es ist sowieso konfus, das dafür ein Gericht urteilt.

  • Und es geht auch nicht darum, das Vermögen vor den Sozialbehörden in Sicherheit gebracht zu werden. Was ist das denn für eine bescheuerte Unterstellung?

    Ach, man wundert sich, was hier schon alles angesprochen und empfohlen wurde, zum Beispiel von … wie hieß der vor einiger Zeit gesperrte User, der u. a. empfohlen hatte, das Geld eines älteren Angehörigen zur Seite zu schaffen?!

  • Ich empfinde erhebliche Unbehaglichkeit in Bezug darauf. Ein Jurist hat mir einmal (obwohl ich selbst kein Jurist bin) erklärt, dass es bei jeder rechtlichen Beurteilung wichtig ist zu hinterfragen, ob dies tatsächlich die Absicht und der Wille des Gesetzgebers sein können. Die Vorstellung, dass ein Betreuer finanzielle Mittel der betreuten Person tatsächlich für sich selbst verwenden kann, erscheint mir fragwürdig und nicht im Einklang mit den eigentlichen Intentionen des Gesetzgebers zu stehen. Eine oberflächliche Internetrecherche hat mich zumindest auf den ersten Blick nicht vom Gegenteil überzeugt.

    Schenkung durch einen Betreuer
    Für Personen, die als Betreuer für ihre Angehörige eingesetzt sind, kann sich zu einem bestimmten Zeitpunkt die Frage ergeben, wie deren Vermögen über deren…
    info-recht-news.ch

  • ....dieser Artikel gilt für die Schweiz.

    Ich war für meine Mutter, die über eine gute Rente verfügte, 'Fernbetreuerin' und musste sie in ihrer Wohnung von Bayern 4 Jahre lang nach NRW betreuen. Da ich selber über wenig Mittel für meinen eigenen Lebensunterhalt verfüge und noch arbeite, selber viele Dinge einfach schlichtweg nicht benötige, habe ich dennoch zur Gewährleistung der Betreuung, ihr Geld für die Aufrechterhaltung meiner Struktur, Internet, Drucker, Handy usw. verwenden müssen.


    Ausserdem mussten z.B. online-Einkäufe für sie erledigt werden, was wiederum zum großen Teil nur über mein eigenes Konto ging. Natürlich war ich als einziges Kind im Besitz einer notariellen Vollmacht und alle Transfers waren erlaubt und teilweise abgesprochen, soweit es denn verständlich für sie war. So habe ich ihr bis zuletzt - wie sie es verfügt hatte - den Heimaufenthalt erspart.


    Der zeitliche Aufwand dafür war allerdings immens und ich hätte eigentlich meinen Job aufgeben müssen, um die gesamte Organisation mit Pflegedienst Rechnungen, die an die Beihilfe geschickt werden mussten, 200%ig machen zu können. Da ich aber selber schon Ende 60 bin, hätte das bedeutet, dass ich danach nie wieder in den Job hätte zurückkehren können.


    Deswegen bin ich zumindest in der Hinsicht froh, dass ich einziges Kind bin und in eine solche Mühle mit Rekonstruktion von Kontobewegungen und Gerichten nicht gekommen bin. Das hätte nochmal einen immensen Zeitaufwand mehr erfordert, 4 Jahre lang alle Kontoauszüge zu durchforsten, um nachzuvollziehen, wofür alles ausgegeben wurde und welche Buchung wofür über welches Konto gegangen war. Was aber wohl eventuell - trotz Rücklagen auf der Bank - auf mich zugekommen wäre, wenn sie am Ende dann doch noch die letzten Jahre in einem Pflegeheim hätte verbringen müssen.