Juniordepot Erbschaftssteuer

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
  • Hallo zusammen,


    Mein minderjähriger Junior hat bereits seit über 10 Jahren ein Tagesgeldkonto, das auf seinen Namen lautet.

    Auf dieses Konto hat er damals eine Einmalzahlung vom Papa erhalten.

    Nun möchte der Papa für den Junior ein Juniordepot eröffnen und einen Teil dieser Summe als ETF anlegen.

    Bei seiner Volljährigkeit bestünde das Tagesgeld länger als 10 Jahre, das Depot allerdings nicht so lange.


    Ich denke dass weder das Tagesgeld ( länger als 10 Jahre ) noch das Depot den Erbschaftssteuerfreibetrag von 400Tsd Euro schmälern würden.

    Liege ich damit richtig?

    Vielen Dank für die Infos!

    Gruß

  • Hallo,


    aus meiner Sicht ist die Schenkung mit der Überweisung auf das Tagesgeldkonto erfolgt. Die Umschichtung des Betrags erfolgt ja im Namen des Kindes und direkt von diesem Konto auf das Depot.


    Da dies jetzt laut Deiner Aussage schon 10 Jahre her ist, sollte der Freibetrag wieder in voller Höhe zur Verfügung stehen.