Hallo zusammen,
Mein minderjähriger Junior hat bereits seit über 10 Jahren ein Tagesgeldkonto, das auf seinen Namen lautet.
Auf dieses Konto hat er damals eine Einmalzahlung vom Papa erhalten.
Nun möchte der Papa für den Junior ein Juniordepot eröffnen und einen Teil dieser Summe als ETF anlegen.
Bei seiner Volljährigkeit bestünde das Tagesgeld länger als 10 Jahre, das Depot allerdings nicht so lange.
Ich denke dass weder das Tagesgeld ( länger als 10 Jahre ) noch das Depot den Erbschaftssteuerfreibetrag von 400Tsd Euro schmälern würden.
Liege ich damit richtig?
Vielen Dank für die Infos!
Gruß