Altersgerechte barrierefreie Umgestaltung eines eigengenutzten Wohnhauses durch Riester-Vertrag

  • Ich plane, in 2025 bei Beginn meiner Rente (geb, 1960) einen Riester-Vertrag (derzeit als Rentenversicherung genutzt) dergestalt zu nutzen, dass ich das gesamte Guthaben (ca. TEUR 50) für eine barrierefreie Umgestaltung zweier Bäder in meinem eigengenutzten Wohnhaus (Baujahr 1995, seitdem eigengenutzt) verwende, was meines Erachtens grundsätzlich möglich ist.

    Folgende Fragen habe ich hierzu:

    1) Ich möchte im Jahr der Entnahme oder im Folgejahr in jedem Fall eine komplette Versteuerung des Wohnförderkontos vornehmen, um dadurch 30 % weniger zu versteuern. Ist danach – also auch vor dem 85. Lebensjahr , konkret nach Abgeltung der steuerlichen Verpflichtungen eine Veräußerung des Wohnhauses ohne schädliche Folgen in Bezug auf den Riestervertrag möglich?

    2) Wie errechnet sich das Guthaben des Wohnförderkontos, wird hier rückwirkend ab Abschluss des Riestervertrages, hier: 2001, eine Berechnung vorgenommen? Ich hatte zunächst einen Fondssparplan, der dann in eine Rentenversicherung umgewandelt wurde. Die Wertentwicklung war leider in beiden Produkten nicht befriedigend. Das errechnete fiktive Guthaben auf dem Wohnförderkontor würde dann deutlich höher sein als das tatsächlich zur Verfügung stehende Kapital - oder verzinst sich das Wohnförderkonto erst ab Umwandlung für die Entnahme, mithin 2024 oder Anfang 2025.

    3) Ist es ein Problem, wenn Hauseigentümer mein Ehemann und ich sind, der Vertrag aber nur für mich als Ehefrau läuft?


    Für mich ist das als Laie etwas kompliziert. Da ich eine sehr große Familie habe, hat sich mit den Kinderzulagen über die Jahre das Gutahben aufgebaut.

    Danke für die Antworten im Voraus!

  • Ist bedacht worden, dass die Benutzung des Wohn-Riesters für eine barrierefreie Umgestaltung der Bäder nur dann geht, wenn die Kosten für die spezifischen Aspekte, die die Barrierefreiheit ermöglichen, >50% der Gesamtkosten ausmachen? Die Benutzung des Wohn-Riesters für allgemeine Sanierungen etc ist nämlich nicht erlaubt, daher ist auch ein Sachverständiger Pflicht, was die Sache nochmals komplizierter macht. Siehe https://www.transparent-beraten.de/wohn-riester/umbau/.


    zu 1) Ja, der Verkauf ist nach Auflösung des Wohnförderkontos ohne Probleme möglich.

    zu 2) Die Verzinsung liefe erst ab Einrichtung des Wohnförderkontos (also nicht ab Vertragsbeginn).