Danke für die Erläuterung. Habe die 30 Prozent berechnet. Liege ein ganzes Stück darunter. Da ich eine Schwerbehinderung von 50 Prozent habe, kann ich nochmal 1140€ abziehen.
VG
Matt
Danke für die Erläuterung. Habe die 30 Prozent berechnet. Liege ein ganzes Stück darunter. Da ich eine Schwerbehinderung von 50 Prozent habe, kann ich nochmal 1140€ abziehen.
VG
Matt
Da ich eine Schwerbehinderung von 50 Prozent habe, kann ich nochmal 1140€ abziehen.
Ja nachher in der Steuererklärung.
Mit der Steuererklärungspflicht hat der Betrag nix zu tun.
12 * 1094 - 102 - individuellem Rentenfreibetrag ==> Erklärungspflichtig oder nicht.
Bei Steuererklärungspflicht kannst du dann den o.g. Behindertenpauschbetrag in die Rechnung bringen.