Erwerbsminderungsrente / Einkommensteuererklärung

  • Danke für die Erläuterung. Habe die 30 Prozent berechnet. Liege ein ganzes Stück darunter. Da ich eine Schwerbehinderung von 50 Prozent habe, kann ich nochmal 1140€ abziehen.


    VG

    Matt

  • Da ich eine Schwerbehinderung von 50 Prozent habe, kann ich nochmal 1140€ abziehen.

    Ja nachher in der Steuererklärung.

    Mit der Steuererklärungspflicht hat der Betrag nix zu tun.


    12 * 1094 - 102 - individuellem Rentenfreibetrag ==> Erklärungspflichtig oder nicht.

    Bei Steuererklärungspflicht kannst du dann den o.g. Behindertenpauschbetrag in die Rechnung bringen.