Ich empfinde es als maßgeblichen Fehler des Forums einen veröffentlichten Beitrag ohne jeglichen Hinweis komplett zu löschen.
Ich kannte das bisher nur, dass die Beitragsposition blieb, dann jedoch noch ein Hinweis
"Beitrag seitens xxyyzz gelöscht" als Text dort verblieb.
Es erhöht die Übersichtlichkeit!
Beiträge von Fred_
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Hallo liebe Community,
wir möchten Euch darüber informieren, dass wir die AGB der Finanztip Community überarbeitet haben.
Mit den aktualisierten AGB möchten wir die Regeln und Rahmenbedingungen für die Nutzung unserer Community klarer und verständlicher machen.
AlinG : Da wäre es doch schön wenn ihr hier auch eine KI-Auswertung laufen lassen würdet.
AGB´s zu ändern und keine Gegenüberstellung (vorher/nachher) scheint heutzutage gang und gäbe zu sein. - Leider
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Eine ernst gemeinte Frage: warum sollte man ein Smartphone schütteln?
Wenn es einem nicht dabei aus der Hand fällt, "zerlegt die innewohnende KI den Inhalt in Bruchstücke und setzt ihn als Zusammenfassung wieder zusammen".
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Die verschiedenen Arten des "Markettiming by Rebalancing":
Da ich immer einen signifikanten risikoarmen Teil habe, wäre durchaus Geld da, das man bei stark gefallenen Kursen einsetzen könnte. Argumentativ wäre das dann Re-Balancing.
Zusätzlich hatte ich immer einen Puffer auf dem Verrechnungskonto um die 10k - 15k, einfach nur so falls es mal wieder crasht oder minicrasht, wie auch immer. Erfahrungsgemäß kam so was aber nur ein bis zwei mal im Jahr vor, und zack hatte ich Gewehr bei Fuß. Das war ne einfache Sache.
Wenn es gepasst hat oder auch passt, habe ich ein Festgeld, das fällig wurde, nicht komplett neu angelegt, sondern einen Teil zum Dip-Kauf genutzt. Die Treppenstufe wurde dann halt etwas niedriger. Es sind nun 12 Stufen, die nacheinander monatlich frei werden und in der Regel neu angelegt werden. Wenn gerade kein Festgeld frei wurde, ich aber einen Dipkauf machen will, wird der nötige Betrag dem Tagesgeld entnommen.

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In meine Depots schaue ich meist sehr selten.
Für den "Überblick", was die Auswirkungen des Gebarens des Chefs von Trumpanien sind, und was sonst für Bewegungen in der Welt waren, habe ich ein Musterdepot bei Onvista angelegt um da etwas von den Auswirkungen mitzubekommen. Die Zusammenfassung schaue ich mit mehrfach die Woche an.
Gekauft / verkauft wird nicht, aber man sieht im großen Rahmen die Entwicklungen und das ist schon interessant. -
Klar, wenn da dann wirklich ein begründeter Verdacht besteht, können/müssen die Banken sicher ganz anders handeln. Ich war es aber sicher nur eine stichpunktartige grobe Prüfung.
Was anderes fällt mir dazu ein:
Wie lange kann man eigentlich rückwirkend für vermeindliche Geldwäsche belangt werden?
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Nun weiß ich nicht, ob der Anfangs-Fondswert auch dann herangezogen wird, wenn man unterjährig kauft. Dann wäre ja der Fondswert direkt beim Kauf vor 3 Tagen maßgeblich für die Vorabpauschalen- und die Steuerberechnung und nicht erst der durch zukünftige Einzahlungen bis dahin (hoffentlich) noch erheblich höhere Fondswert am Jahresende bzw. am Jahresanfang 2027. Das wäre dann natürlich noch besser für die Steuerhöhe

Es gilt der Kurswert von Anfang des Jahres, egal wann du den Fonds kaufst.
Als Basiszins gilt meines Wissens doch 2026 3,2%. Davon war ich ausgegangen und hatte deshalb 3,2% in die Berechnung einfließen lassen.
Die 3,2% gelten für 2026. Dieser gilt für die Vorabpauschale für 2026, die dann Anfang 2027 eingezogen wird.
Um die Vorabpauschale für 2026 zu berechnen brauchst du den Kurs von Anfang des Jahres 2026. -
Deine Rechnung sieht ganz gut aus. Du hast dich nur in einem Punkt der Daten versehen:
Also, angenommen der Fondswert (hier = Depotwert) des ACWI IMI beträgt Anfang
20272026 108k und der Basisertrag ist niedriger als die tatsächliche Wertsteigerung. Basiszins beträgt 3,2%Für die Berechnung der Vorabpauschale 2026, die am 2.1.2027 zur Berechnung der Steuer gilt, musst du den Fondswert vom 2.1.2026 verwenden (nicht 31.12.2026) genauso wie den Basiszinssatz zum Jahresanfang 2026.
Hoffe, dass ich da alles richtig verstanden und gerechnet habe.
Falls das so ist, frage ich mich bloß noch, ob der unterjährige Ankauf von Fonds monatsgenau erst auf Ebene der Vorabpauschale in die Berechnung einbezogen wird oder bereits auf der Vorebene des zu errechnenden Basisertrages

Kaufst du unterjährig, mußt du rückwirkend den Kurs pro Anteil zum 2.1.2026 ermitteln.
Mit diesem Wert und dem Basiszinssatz errechnest du die Vorabpauschale pro Anteil.
geteilt durch 12 hast du die Vorabpauschale pro Anteil und Monat.Diesen Wert (Vorabpauschale pro Anteil und Monat) * Zahl der Anteile * gehaltene Monate.
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Wenn man 2025 80,6 K Aktien-ETF-Depotvolumen haben konnte, ohne Steuer auf die Vorabpauschale zu zahlen, wobei der Freibetrag von 1.000 Euro komplett verbraten wurde, dann dürfte das für 2026 mögliche "vorabpauschalen-steuerfreie" Aktien-ETF-Depotvolumen etwas niedriger ausfallen, weil der Basiszins ja auf 3,2 % angehoben wurde.
so ja.

die 80.600€ aus 2025 sind dann ungefähr 63.700€ in 2026. -
Das Geld wird aber trotzdem noch auf dem Verrechnungskonto angezeigt, nur im Depot ist es schon weg.
Weiß jetzt gar nicht, was aktueller Stand ist bei der Order - gekauft oder noch nicht. Steht jedenfalls "ausgeführt" da. Der Kurs scheint aber um 10:03 Uhr kurz auf 11,118 runter, ist dann ja unter 11,120. Vermutlich wurde dann gekauft.
Dieses ganze Verbuchen kostet ungefähr 2 Tage Zeit.
Steht im Depot "ausgeführt", dann ist es ausgeführt. Sonst ist es "offen"Sollte es zum Zeitpunkt der neuen Einmalanlage einen Verlust geben, steigt der Stresspegel. Sollte dann aber ein Gewinn vorliegen, wäre das erstmal erfreulich. Der Stresspegel steigt dann aber auch, weil der Kurs im Gewinnfall höher als der heutige Kurs ist und ich mich aufregen werde, dass ich die neue Einmalanlage nicht schon einbringen konnte, als der Kurs noch so niedrig wie heute war. Die Eintrittswahrscheinlichkeit für Stressreaktionen und Gedankenkreisen liegt also bei mindestens 100%
Da habe ich mir eine geistige Sperre gelegt.
Dieses "hätte, hätte, Fahradkette" macht alles schlimmer.
In einer Nachschau sage ich mir dann: "Zum Zeitpunkt meiner Entscheidung habe ich die für mich günstigste Entscheidung getroffen" (Nachträglich weiß ich/andere es vielleicht besser, aber zu dem damaligen Zeitpunkt war es für mich die richtige Entscheidung.)
Diese Entscheidung kann ich nicht mehr ändern, ich lebe damit, also warum ärgern/aufregen oder nerven lassen von so etwas.
Komme ich bei der Nachschau auf einen Punkt, den ich damals versehentlich nicht berücksichtigt hatte, dann wird dieser Punkt als "Lernerfahrung" in die nächsten Entscheidungen mit hinein genommen.
Durch diese innere Einstellung bin ich wesentlich ruhiger geworden,....
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Wir haben kein Erbe erhalten, außer einer guten Ausbildung und ein sorgenfreies Leben zu Hause. Genauso haben wir es auch mit unseren Nachkommen weitergelebt.
Ich/wir haben etwas gespart für die Rentenzeit. Und jetzt in der Rente: Das ist für uns. Wir entnehmen und wir wirtschaften damit. Wenn was übrig bleiben sollte, dann bleibt es am Ende in der Familie, also wird vererbt. Wenn nix übrig bleibt, dann ist auch gut.
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Ich hatte mir auch mal gesagt: Wenn 100k voll sind, dann fängst du mit einem neuen an,...
Den
Vanguard FTSE Developed World Distributing (A12CX1)
liegen lassen und in Ruhe sich entwickeln lassen, warum nicht und dann weiter anlegen in
den SPDR MSCI ACWI IMI gemäß neuer Finanztip Strategie. oder
FTSE All-World,Fazit: weiter in "etwas breiter diversifiziert" und sehen doch auch gut aus.
Wenn dann wieder 100k zusammen sind sich den nächsten "schönen ETF" ausgucken. -
Verluste im Aktienhandel kann man ja auch absetzen.
Warum soll das nicht bei der Riesterrente möglich sein.Wenn du für 1000 gekauft hast, zwischenzeitlich einen Buchwert von 20.000 hattest und dann beim Stand von 1000 wieder aussteigst, hast du keinen Verlust gemacht. (Wie beim Riester, am Ende des Sparens hast du damit alle deine EInzahlungen noch im Vertrag, nur keinen Gewinn.)
Wenn bei Dir die Garantie greift, dann besteht Dein Verlust aus dem Kaufkraftverlust und dem ggf. nicht erquickenden Rentenfaktor, also aus Opportunitätskosten.
genau und der ist nicht steuerlich anrechenbar.
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Elgob Beispiel: 60:40 heisst 60% in Aktien/Aktien- ETF und 40% in Festgeld, Tagesgeld.
Nö.
Portfolio 60:40 bedeutete doch immer das US-Pendent eines Rentendepots. 60% Aktien und 40% Anleihen. - beides für uns dem risikoreichen Investment zuzurechnen.60:40 (Aktien & Aktienfonds) und 40% (TG / FG / kurzlaufende Staatsanleihen) ist kein 60:40 im ursprünglichen Sinn.
Aber das wird hier im Forum sowieso immer durcheinander gewürfelt.
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Schade, daß die Bank11 keine entsprechenden Tagesgedl-Angebote für Neukunden hat...
Ich denke, ab 1.2.27 brauche ich wieder eine TG-Anlagemöglichkeit. Wenn es klappt und die bank11 mitspielt, bin ich wieder dabei.

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da steht erstmal nichts davon, dass alles in Rentenfonds umgeschichtet wird.
Das war nun mal ´ne Vorgabe aus den gesetzlichen Riester-Vorgaben. Da ist ja immer dieser Punkt mit der Sicherung/Sicherheit.
2020 war für meinen Riester das technische KO. Am tiefsten Punkt nach dem Corona crash wurde alles in Rentenfonds umgeschichtet (weil es vorgeschrieben war, hieß es.).
Dann fing 2023 die Entnahme an. bis dahin hatte sich nicht erholt, da das Depot nicht von den Rentenpositionen weg kam. Durch die Garantie, die auch zu den Riester Vorgaben gehörte wurde der Depotstand auf die Summe der Einzahlungen aufgestockt.
All das Dilemma schön gesetzeskonform, aber ja auch nur zu meinem Nachteil.
System Riester war von vorn herein nicht sauber durchdacht. -
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Die Rentenversicherung läuft bis 41 - da bin ich 65 - mein Ertragsanteil wäre dann 18%.
Das bedeutet dass "nur" 18% von dem Betrag mit meiner Einkommensteuer besteuert wird.
Ja, wenn du dir die Rente z.B. monatlich zahlen läßt.
Bei Einmal-Auszahlung gilt das Halbeinkünfte-Verfahren.
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Die ePA war von Beginn an so konzipiert, dass die Smartphone-App als führendes System gedacht war.
Auf dem kleinsten verfügbaren Bildschirm mit einem Gerät, dass leicht zerstört, geklaut oder verloren gehen kann die Masse der Gesundheitsdaten zu managen ist dann von vorn herein ein Fehler gewesen.
Ich, und viele unserer Bevölkerung kommen noch aus der Zeit, als es keine Handys gab. Da gab es Telefonzellen und die waren nicht selbst mobil.
Dann kamen Handys zum Telefonieren, dann die Möglichkeit des fotografierens. Dann die Smartphones - Minicomputer, die fast alles können.Mein Smartphone nutze ich zum telefonieren und fotografieren.
Bestätigungen für den 2. Faktor und Identifikation bei Laptop/Desktop Anwendungen und z.B. die Gematik-App zur Weitergabe von Informationen. Waatsapp oder auch wichtige Emails checken.Aber für "größere" Sachen verwende ich einen Laptop.
Hier sind bessere Übersichtlichkeit, leichtere Bedienmöglichkeiten und bessere Speicher/Ablagemöglichkeiten gegeben.Wenn die Politik meint, ALLES MUSS AUFS SMARTPHONE.
Dann bin ich glaube ich, einer der ersten der dann wieder mit PUR PAPIERDOKUMENTEN anfängt.
(Ich habe auch noch ein Faxgerät.
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Was auch vielen nicht klar ist: die ePA ist für Mediziner eine weitere elektronische Akte, die sie pflegen müssen neben der Patientenakte in ihrem PVS (Praxisverwaltungssystem)...
Also ist die ePA von vorn herein eigentlich eine Totgeburt, in den "so vielfältigen Funktionen", da sie doppelte Verwaltung für die Mediziner bedeutet.
Eine optimierte Verbindung von PVS zur ePA sollte mal in Angriff genommen werden.