Sonderkündigungsrecht?

  • ich habe soeben von meinem Stromversorger die Info zur Strompreisbremse bekommen und wurde hellhörig; denn ich hatte kein Schreiben zur Preiserhöhung ab 1.1.2023 per Post erhalten.

    Ich stöberte im Kundenprotal des Anbieters und fand eine Preiserhöhung auf satte 64 ct / kWh in einer mItteilung datiert auf den 19.11.2023.

    Nun kam die Preisänderung aufgrund der Strompreisbremse.

    Berechtigt dieses Schreiben zur Sonderkündigung, denn postalisch war die Erhöhung bei uns nicht eingegangen?

  • Hängt davon ab, ob du mit dem Versorger vereinbart hast, dass Mitteilungen online zugestellt werden dürfen.

  • Die Preisänderung kam am 1.1.2023.


    Wenn Sie mal auf „akzeptieren“ geklickt haben und da irgendwo stand Kommunikation per Email, dann gilt das Schreiben als zugestellt.

  • Hallo Rebus50,


    sind Sie beim Grundversorger? Falls ja, können Sie sowieso mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Falls Sie einen Sondervertrag haben, ist meistens die Kommunikation per Mail vereinbart; in den AGB einmal nachlesen.


    Gruß Pumphut