Strompreisbremse - falsche Verbrauchsprognose

  • Hallo,

    mich interessiert, ob jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat und ob es tatsächlich keine Möglichkeit gibt, als Kunde hier zu seinem Recht zu kommen:

    Ich habe im Herbst den Stromanbieter für die Wärmepumpe gewechselt. Für die Strompreisbremse legt dieser jetzt eine Verbrauchsprognose von 2.165 kWh zugrunde. Die tatsächlichen Jahresverbrauchszahlen der letzten 3 Jahre waren wie folgt:

    13.08.2019 - 12.08.2020: 4.273 kWh

    13.08.2020 - 12.08.2021: 4.552 kWh

    13.08.2021 - 12.08.2022: 4.629 kWh


    Auf Nachfrage beim derzeitigen Stromanbieter (Vattenfall) wurde ich mit folgender Mail an den Netzbetreiber verwiesen:

    Zitat

    Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an den zuständigen Netzbetreiber.

    Dieser hat uns den Jahresverbrauch mitgeteilt, und anhand dessen wurde dieser Berechnet.

    Vattenfall hatte selbst keine Zahlen, da Ihr Vertrag bei uns erst seit November 2022 besteht.

    Sollte der Netzbetreiber tatsächlich höhere Daten vorliegen haben, ist es trotzdem nicht möglich den Entlastungsbetrag Neu zu Berechnen. Dies wäre evtl im Nachhinein möglich. Also nach dem Zeitraum der Entlastung.

    Vom Netzbetreiber (N-ERGIE-Netz GmbH) bekam ich heute folgende Auskunft per Mail:

    Zitat

    Für Gerät ... haben wir eineVerbrauchsprognose von 2165 kWh dieser Wert ist ermittelt worden. Prognosen weichen immer vom tatsächlichen Verbrauch ab.

    Eine rückwirkende Korrektur einer Verbrauchsprognose kann nicht durchgeführt werden. Dies ist nicht möglich. Den Verbrauch aktuell haben wir auf 4400 kWh zum 01.05.2023 hinterlegt und Ihren Versorger bestätigt. Bitte halten Sie daher mit dem Versorger nochmal Rücksprache da der aktuelle Verbrauch bzw. der neue gemeldete Verbrauch auch immer eine Rolle spielt.

    Dieser wird Ihnen auch bestätigen das Prognosen rückwirkend nicht geändert werden können.

    Muss man diese Willkür bei der Verbrauchsprognose als Verbraucher einfach so hinnehmen? Gibt es eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen und wenn ja: wie?

    Laut Finanztip-Rechner macht der Unterschied für mich ca. 330 Euro im Jahr aus :rolleyes:

    Bin dankbar für jeden Tipp oder Hinweis, LG

  • Hier noch das letzte Schreiben des Netzbetreibers.

    Kann irgendjemand herauslesen, was mir als Kunden hier vermittelt werden soll?

    Mir fehlen dazu die Worte und der letzte Satz macht deutlich, dass eine weitere Korrespondenz nichts mehr bringt.

    Ich habe ein Schlichtungsverfahren eingeleitet und hoffe, dass dies zum Erfolg führt und diesem aus meiner Sicht unfassbar kundenunfreundlichen Verhalten einen Riegel vorschiebt.

  • Hier noch das letzte Schreiben des Netzbetreibers.

    [in ziemlich unverständlicher Sprache]

    Kann irgendjemand herauslesen, was mir als Kunden hier vermittelt werden soll?

    Mir fehlen dazu die Worte und der letzte Satz macht deutlich, dass eine weitere Korrespondenz nichts mehr bringt.

    Ich habe ein Schlichtungsverfahren eingeleitet und hoffe, dass dies zum Erfolg führt und diesem aus meiner Sicht unfassbar kundenunfreundlichen Verhalten einen Riegel vorschiebt.

    Der Hotliner des Netzbetreibers ist ganz offensichtlich der deutschen Sprache nur begrenzt mächtig. Das läßt vermuten, daß er von der Sache auch keine Ahnung hat.


    Schau, daß Dein Blutdruck unten bleibt, sich aufzuregen (so berechtigt das sicherlich wäre) bringt Dich nicht weiter. Es geht bei Dir nur um begrenzte Beträge, Dein wirtschaftliches Überleben ist nicht unmittelbar gefährdet. Warte also einfach ab, dokumentiere gut. Man wird Dir das vermutlich irgendwann mal abverlangen, und dann ist es gut, wenn Du eine schlüssige Aufstellung präsentieren kannst.


    Von der Schlichtungstelle kannst Du sicherlich erwarten, daß Sie Deinen Fall befriedigend löst. Das "unfaßbar kundenfreundliche Verhalten" Deines Netzbetreibers wird sie eher nicht abstellen. Wie sollte das auch gehen? Deutschkurs für den Hotliner?

  • Danke dir. Ganz richtig, es geht um gut 300 Euro, das bringt mich sicherlich nicht um.

    Aber diese Arroganz und Ignoranz, die neben dem sprachlichen Unvermögen (über das ich hinwegsehen würde) aus dem Schreiben spricht, ist eine Frechheit.

    Aber werde es so halten wie du sagst: Abwarten und nicht aufregen, ist es nicht wert.

  • Man sagt in der deutschen Sprache: sich ärgern. Du ärgerst Dich, wenn Dir ein offenkundig insuffizienter Hotliner Quark auftischt. Nicht er. Dummheit tut bekanntlich nicht weh.


    Ein Stoiker (Ich bin keiner!) lebt leichter als ein Choleriker.


    Dokumentiere mit Gelassenheit Deine Situation und laß auf Dich zukommen, was da kommt. Mit dem Hotleiner zu kommunizieren, bringt offensichtlich nichts, aber Du könntest an den Vorstand des Meßstellenbetreibers schreiben. Bei uns sind die lokalen Stadtwerke Grundversorger, Meßstellenbetreiber für die meisten Einwohner der Stadt und auch Netzbetreiber. In dieser Stadt wäre also der Vorstand der Stadtwerke nächsthöhere Instanz.


    Bitte rein sachlich bleiben in Deinem eigenen Interesse! Nimm jegliche Wertung aus Deinem Text heraus.


    Und dann wartest Du ab, was kommt. Vielleicht kommt auch beim Schlichtungsverfahren etwas heraus.


    PS: Ich selber habe gerade einen neuen Stromvertrag abgeschlossen, die kWh zu 31,5 ct/kWh, also deutlich unter Strompreisbremse. Vattenfall würde in meiner Stadt 33,3 ct/kWh verlangen.