Gaspreisbremse - Prognostizierter Jahresverbrauch

  • Moin,

    zur Berechnung des prognostizierten Jahresverbrauchs finde ich hier widersprüchliche Aussagen. Die Abrechnung meines Jahresverbrauchs erfolgt immer im Oktober und der neue Abschlag gilt dann von November bis September des Folgejahres.

    Hier bei Finanztip steht dazu:

    „Das ist dein letzter, vor dem September 2022 vollständig erfasster Jahesverbrauch“.

    Somit wäre es der Verbrauch aus der Abrechnung von Oktober 2021.

    Hansewerk Natur setzt hingegen den Verbrauch aus der Abrechnung von Oktober 2022 an mit folgender Begründung:

    „Maßgeblich ist in diesen Fällen vorrangig immer die Jahresverbrauchsprognose, die im September 2022 Anwendung gefunden hat. [Anmerkung: Eine Prognose führen wir im September nicht durch.] Nur für den Fall, dass eine solche nicht vorliegt, ist eine alternative Maßstabsgröße heranzuziehen. Ausgehend vom Monat September 2022 ist der Jahresverbrauch des letzten vollständig abgerechneten Abrechnungszeitraums zugrunde zu legen. Sollte der letzte Abrechnungszeitraum nicht 12 Monate umfassen, sind die letzten abgerechneten Monate, die insgesamt einen Zeitraum von 12 Monaten umfassen, zu berücksichtigen.

    Hintergrund, warum ich das frage: Mein Verbrauch Oktober 2021-September 2022 war 20% niedriger als in der vorherigen Abrechnung.

    Welcher Aussage soll man nun glauben und wie ggf. Hansewerk davon überzeugen?

  • Ja viel Vergnügen. Das hatten einige und da wird Ping Pong gespielt bzw. stumpf gesagt „ist so“

  • Aus meiner Erfahrung ist es schon positiv zu werten, wenn man sich hier am Vorjahresverbrauch (oder eben Vorvorjahresverbrauch) orientiert und nicht eine Phantasie-Zahl aus dem Hut zaubert, die weniger als 50% des durchschnittlichen Jahresverbrauchs der letzten 3 Jahre beträgt.

    "Ändern kann man das nicht" und "ist eben so ermittelt worden" waren die Antworten auf die Beschwerde.

  • Diese Erfahrung habe ich ebenfalls machen dürfen.

    "Sie können den prognostizierten Jahresverbrauch durch Ihren Netzbetreiber korrigieren lassen. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass eine Änderung der Berechnung nicht mehr möglich ist."

    Ein sehr zielführender Rat.