... oder aus erzieherischen Gründen in so einem Fall erstmal die Einzugsermächtigung widerrufen. Dann hat man es selbst in der Hand, wann das Konto belastet wird
Das geht natürlich auch.
... oder aus erzieherischen Gründen in so einem Fall erstmal die Einzugsermächtigung widerrufen. Dann hat man es selbst in der Hand, wann das Konto belastet wird
Das geht natürlich auch.
Wenn Du vermeiden willst, daß Dein Konto platzt, setz halt das Überweisungslimit hoch. Oder Du läßt es aus pädagogischen Gründen dort, wo es ist, damit der Versorger merkt, wohin seine Saumseligkeit führt. Ich würde vermutlich die erste Möglichkeit wählen, spart Ärger.
Sie sagen, sie wollten sich bemühen, kompetent zu werden. Offensichtlich schaffen sie das aber nicht.
Das mit den pädagogischen Gründen kommt der Wahrheit schon nahe. Ich bin da ein wenig altmodisch. Nach meinem Verständnis liegt die Existenzberechtigung eines Dienstleisters darin, mir Arbeit abzunehmen und nicht neue zu schaffen.
Wenn es denn nur um eine Gasabrechnung ginge. Das ist nur der erste Schritt einer Prozesskette. Die Gasabrechnung geht an den nächsten Dienstleister, der daraus eine Heizkostenabrechnung ermittelt. Der dann folgende Dienstleister nimmt das als Input für die komplette Nebenkostenabrechnung, auf deren Basis ich schließlich mögliche Nachforderungen eintreibe. Das hab ich bislang immer im ersten Quartal eines Jahres hingekriegt. Wenn sich die Sache bis in den Sommer hinzieht, werden einige Mieter darum bitten, Nachforderungen abstottern zu dürfen, damit das Geld für einen kleinen Urlaub reicht. ich vermiete in einer Region, in der die Mieter nicht zahlungskräftig sind und von der Hand in den Mund leben.
Alles überfüssig wie ein Tropf. Die Stadtwerke wissen, wie hoch der Verbrauch in 2022 war, welche Vorauszahlungen in 2022 geleistet wurden (die Zahlung im Dezember vom Staat) und welcher Verbrauchspreis zu erheben ist. Wo ist da bitte das Problem?
... oder aus erzieherischen Gründen in so einem Fall erstmal die Einzugsermächtigung widerrufen.
das werde ich so machen. Ich erinnere mich, dass ich das vor Jahren schon mal durchgezogen habe, als die Stadtwerke massive Probleme bei der Einführung von SAP hatten und merkwürdige Rechnungen produzierten. Damals gabs allerdings Eskalationsmanager, die die Kompetenz und Berechtigungen hatten, Unregelmäßigkeiten manuell zu regeln, so dass es bei Problemen kurzfristige Lösungen gab. In Erinnerung an das Verfahren habe ich die Stadtwerke wieder befragt, an welcher Stelle man Probleme eskalieren kann. Die Antwort wenig überraschend - nirgendwo.
Zu viele zwischengeschaltete Dienstleister machen arm. Wenn es um die Heizkostenabrechnung für die Mieter geht, brauchst du nicht auf die Rechnung zu warten. Ich rechne immer zum Jahresende ab und habe noch nie eine Versorgerrechnung auf das Jahresende gehabt. Die Kosten für den Gasbezug bis zum Abrechnungsstichtag lassen sich doch problemlos selbst berechnen. Der Verbrauch in m3 zum Jahresende ist bekannt, die Zustandszahl auch und den Brennwert für die Abrechnungsperiode kannst Du entweder auf der Website des Netzbetreibers selbst ermitteln oder wird vom Netzbetreiber auf Anfrage mitgeteilt. Für 2022 ist dann nur noch zu beachten, dass den Mietern die Dezemberhilfe gutgeschrieben werden muss. Und dann kannst Du ganz entspannt dem Versorger für seine Abrechnung so viel Zeit geben, wie er sich nehmen möchte.
Das mit den pädagogischen Gründen kommt der Wahrheit schon nahe. Ich bin da ein wenig altmodisch. Nach meinem Verständnis liegt die Existenzberechtigung eines Dienstleisters darin, mir Arbeit abzunehmen und nicht neue zu schaffen.
Tja, wenn alle so wären, wie ich sein sollte, wäre diese Welt eine bessere, als sie es ist.
Aber vergiß nicht: Es heißt sich ärgern. Du ärgerst Dich über die Saumseligkeit Deines Versorgers, m.E. durchaus zu Recht. Das ändert aber nichts.
Wenn es denn nur um eine Gasabrechnung ginge. Das ist nur der erste Schritt einer Prozesskette. Die Gasabrechnung geht an den nächsten Dienstleister, der daraus eine Heizkostenabrechnung ermittelt. Der dann folgende Dienstleister nimmt das als Input für die komplette Nebenkostenabrechnung, auf deren Basis ich schließlich mögliche Nachforderungen eintreibe. Das hab ich bislang immer im ersten Quartal eines Jahres hingekriegt. Wenn sich die Sache bis in den Sommer hinzieht, werden einige Mieter darum bitten, Nachforderungen abstottern zu dürfen, damit das Geld für einen kleinen Urlaub reicht. ich vermiete in einer Region, in der die Mieter nicht zahlungskräftig sind und von der Hand in den Mund leben.
Zugegeben: Das macht es Dir nicht leichter. Oder anders: Ein privater Gaskunde hat Deine Probleme nicht. Fragt sich halt, ob es weniger Ärger für Dich mit sich bringt, wenn Du die Füße still hältst oder ob Du was machst.
Nachdem der Versorger aktuell noch nichtmal Abschläge von Dir haben will, hast Du ja Geld frei, Deinen Mietern etwas entgegenzukommen.
Ist vielleicht wirklich eine gute Idee, den Stadtwerken die Einzugsermächtigung wegzunehmen, damit Du den Zahlungsfluß besser im Griff hast. Kannst ja dann, wenn die (dann hohe) Rechnung kommt, bei den Stadtwerken eine Ratenzahlung anregen.
Alles überfüssig wie ein Kropf. Die Stadtwerke wissen, wie hoch der Verbrauch in 2022 war, welche Vorauszahlungen in 2022 geleistet wurden (die Zahlung im Dezember vom Staat) und welcher Verbrauchspreis zu erheben ist. Wo ist da bitte das Problem?
Das Problem liegt momentan bei Dir. Du ärgerst Dich, das ist schlecht für Deinen Blutdruck. Den verschnarchten Versorger tangiert das nicht (so er über seiner Saumseligkeit nicht pleite geht).