Gewerbeschein Kleinunternehmer

  • Hallo,

    ich habe letzte Woche ein Gewerbeschein beantragt, als Kleinunternehmer.

    Grund ist, dass einige Leasinganbieter Leasingautos nur mit Gewerbeschein günstiger anbieten.


    Was ich bzw. Kleinunternehmung verstanden habe:

    - 410€/a sollte man verdienen damit das nicht als Liebhaberei gilt

    - mehr als 22.500€ sollte man auch nicht verdienen


    Ich denke darüber nach so viel es geht steuerlich geltend zu machen. Z.B.

    - vom Leasingauto die Mehrwertsteuer für die Bafa Vorauszahlung

    - Arbeitsmittel für Büro


    Des Weiteren würde ich für eine Dienstleistung ein Rechnung von 410€ ausstellen können.

    Ziel soll es sein, mein Haupteinkommen in der Einkommensteuererklärung zu senken.

    Was kann ich noch absetzten?

    Oder ist das alles nur eine Milchmädchenrechnung?

  • - vom Leasingauto die Mehrwertsteuer für die Bafa Vorauszahlung

    Verstehe ich das richtig? Du willst die Mehrwertsteuer des Leasingautos als Vorauszahlung für die Bafa Vorauszahlung nutzen? Als Kleinunternehmer bist Du NICHT vorsteuerabzugsberechtigt. Das heißt du bekommst gezahlte Mehrwertsteuer nicht zurück.

  • Milchmädchenrechnung ist noch vorsichtig ausgedrückt.


    Dein zu versteuerndes Haupteinkommen kannst du nur senken, wenn du mit dem Gewerbe Verluste machst. Das ist am Anfang nicht ungewöhnlich, aber das Finanzamt akzeptiert das nur max. für drei bis vier Jahre. Wenn dann immer noch nichts verdient wird, stufen die das als "Liebhaberei" ein. Dann wird die Verlustverrechnung nicht mehr akzeptiert und zwar rückwirkend von Anfang an. D. h., Korrektur der früheren Steuerbescheide und du zahlst dann das mit Zinsen nach, was du vermeintlich gespart zu haben glaubtest.


    Bei der Umsatzsteuer genauso. Du kannst auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und für die Umsatzversteuerung optieren, aber wenn du dir immer nur ohne oder ohne nennenswerte eigene Umsätze die Vorsteuer erstatten lässt, kommt sehr schnell ein Prüfer, der sich dein Gewerbe genauer ansieht. Und wenn der feststellt, dass das Gewerbe von vornherein nie auf Gewinnerzielung, sondern nur auf Vorsteuerabzug ausgerichtet war, dann kommt anschließend nicht nur ein Steuerbescheid mit einer Nachzahlungsaufforderung, sondern auch noch die Steuerfahndung. Die Finanzverwaltung ist gerade im Bereich Umsatzsteuer sehr sensibel, weil es sich bei den weitaus meisten Steuerdelikten um Umsatzsteuerbetrug in seinen verschiedenen Spielarten handelt.


    Ohne Vorsteuerabzug ist Gewerbeleasing übrigens normalerweise auch nicht günstiger als Privatleasing und auf die für Gewerbeleasing ausgewiesenen Preisen musst du immer noch 19% Umsatzsteuer hinzurechnen.

  • OK, hört sich nicht so gut an bzw. nicht so easy, wie ich mir es gedacht habe.


    Wundert mich, wie das dann diverse Bekannte machen.

    Haben ein Gewerbeschein, verdienen pro forma eine Kleinigkeit, setzten aber alles ab, was geht.

    Und das ohne "erwischt" bzw. kontrolliert zu werden

  • Einige Jahre geht das ja auch gut. Bei der Einkommensteuer regelmäßig länger als bei der Umsatzsteuer. Irgendwann kommt dann aber die Rechnung. Und da der Rechnungsbetrag zu verzinsen ist, lohnt es sich unter dem Strich nicht.


    Die Cum-Ex-Geschäfte gingen auch einige Jahre gut. Die meisten Beteiligten dürften aber inzwischen bereuen, dass sie damals das große Geschäft auf Kosten des Fiskus gewittert haben. Wobei es bei privatem Kleinkram natürlich länger dauert, bis es auffällt, und die Chance größer ist, dass es vielleicht gar nicht auffällt, aber das weiß man immer erst nachher.