Schöne Ffo Welt Reisen GmbH

  • Ich glaube nicht, daß dieser Thread mit der offenen Affiliate-Werbung im Eingangs-Post noch lange bei Finanz-Tip eingestellt ist....

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Die Firma „Schöne FFO Weltreisen GmbH“ wollte am vergagenen Mittwoch auf der Wilferdinger Höhe bei zwei Veranstaltungen eine sogenannte „Gewinnverteilung“ vornehmen. Nach Einschätzung des Amts für öffentliche
    Ordnung handelte es sich dabei um eine sogenannte Kaffeefahrt. Bei derartigen Veranstaltungen werden zumeist ältere Menschen durch geschickte und/oder aggressive Gesprächsführung dazu gebracht, überteuerte Waren zu kaufen. Nach einem Testanruf bei der FFO hat sich am Dienstag dieser Verdacht erhärtet.


    Immer wieder landen bei zumeist älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern Einladungen zu dubiosen Veranstaltungen mit dem Versprechen, Gewinne und/oder Zuwendungen zu erhalten. Am Ende steht dann eine der altbekannten Verkaufsveranstaltungen, auf der Ware mit falschen Versprechungen, mit zum Teil durch Ausüben von Druck oder wesentlich überteuert verkauft wird. Im Sinne der Gewerbeordnung sind derartige Veranstaltungen „Wanderlager“.


    Wird auf eine solche Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen, so muss diese zwei Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde angezeigt werden. Das ist nicht geschehen. Dazu sind bei solchen Wanderlagern unentgeltliche Zuwendungen bzw. Verlosungen wettbewerbsrechtlich nicht zulässig. Aufgrund der Rechtswidrigkeit der
    Veranstaltung hat das Amt für öffentliche Ordnung die Veranstaltung untersagt: „Wir haben schnell und erfolgreich Verbraucherschutz vor Ort betrieben“, so Siegbert Morlock vom Amt für öffentliche Ordnung.


    Quelle: Pressemitteilung der Stadt Pforzheim v. 22.09.14

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

    • Offizieller Beitrag

    Anmerkung der Moderation:


    Dieser Thread wurde mit einem Beitrag gestartet, der einen werblichen Affiliate-Link enthielt. Das ist in der Finanztip Community nicht gestattet. Der Beitrag wurde somit entfernt.

  • 'Kann man Reisebewertungen im Internet glauben?
    In diversen Reisebewertungsportalen melden sich Mitglieder in den Foren mit dem Namen "pfiffige-senioren" an und geben positive Reisebewertungen ab. Ein Forenmitglied auf dem Portal cylex schreibt sogar: "Pfiffige-Senioren.de": Wir sind begeistert".
    Hier soll offenbar der Eindruck erweckt werden, dass diese Webseite "pfiffige-senioren.de" von den FFO-Reisen begeistert ist. Die Betreiberin der Webseite "pfiffige-senioren.de" distanziert sich von diesen Bewertungen. Sie hat zu "Schöne FFO Welt Reisen GmbH" nie eine Reisebewertung in einem Bewertungsportal abgegeben und wird dies auch in Zukunft nicht tun. Mein Einverständnis/Kenntnis liegt mir als Betreiberin der Webseite "pfiffige-senioren.de" für diese Bewertungen nicht vor.' Quelle: http://www.pfiffige-senioren.de/kaffeefahrt-faelle.htm


    Hier ein Beispiel:
    Auf der community von T-online hat ein User mit dem Pseudonamen 'pfiffigeSenioren' folgendes geposter: 'Immer mehr Pfiffige Senioren verreisen mit Schöne Ffo Welt Reisen, einer der Reiseanbieter mit einem der besten Preis Leistungsverhältnisse speziell für Busreisen ab allen größeren Staedten Deutschlands.'. Quelle: http://community.t-online.de/c…elt-reisen,100422807.html

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Vorsicht! FFO hintergeht seine Gäste!
    Laut Prospekt, wie wir gerade erlebt haben, wird eine Reise zum Lago Maggiore angeboten. Nach 15 stündiger Busreise erfolgte die Unterbringung im Orte RE. Dieser Ort liegt, wie im Kleingedruckten korrekt angegeben in der Region Lago maggiore, jedoch 20km Luftlinie und etwa 1 Stunde Autofahrt vom See entfernt.
    Die Glanzleistung war dann noch die von der Reiseleiterin ausgestreute Fehlinformation, es gäbe keine Restaurationen und Ausflugsmöglichkeiten im Ort.
    Also Vorsicht. Für den Preis bekommt man zu dieser Zeit einen preiswerten und deutlich schnelleren Flug und eine Unterbringung unmittelbar am See.
    Von der betrügerischen Verschacherung zweifelhafter Produkte will ich garnicht reden.