Gemeinsamen Mietvertrag verlassen

  • Hallo zusammen,


    meine ex-Freundin und ich wohnen nicht mehr zusammen aber zahlen die Miete weiterhin 50/50 da ich aber nicht mehr im Mietvertrag sein will gibt es doch irgendwie eine möglich mich aus dem Vertrag zu entfernen?

    Wie nennt sich dieser Begriff? Ich weiß auch das ich die Einverständnis von der Ex brauche um mich vom Mietvertrag entfernen zu lassen.

    Mit freundlichen Grüßen

  • andiandi

    Hat den Titel des Themas von „Ich will aus Mietvertrag raus“ zu „Gemeinsamen Mietvertrag verlassen“ geändert.
  • Meine Ex-Freundin und ich wohnen nicht mehr zusammen, aber zahlen die Miete weiterhin 50/50. Da ich aber nicht mehr im Mietvertrag sein will, gibt es doch irgendwie eine Möglichkeit, mich aus dem Vertrag zu entfernen?

    Wie nennt sich dieser Begriff?

    Der nennt sich "Klage auf Zustimmung zur Kündigung".

    Ich weiß auch, daß ich die Einverständnis von der Ex brauche, um mich vom Mietvertrag entfernen zu lassen.

    Das stimmt, allerdings kannst Du diese Zustimmung einklagen.

    Das ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich und wenn Deine Ex zustimmt. Mach Dir da keine zu großen Hoffnungen.

    Njet :) Er kann sich im Gegenteil sogar recht gute Hoffnungen machen.

    Du kannst den Mietvertrag nichtmal allein kündigen ;-)!

    Das stimmt.


    Die sinnvolle Lösung in diesem Fall ist, daß man sich zusammensetzt: die beiden Ex-Lover mit dem Vermieter und daß man eine einvernehmliche Lösung findet, etwa die, daß die Ex-Partnerin den Mietvertrag allein übernimmt. Das kann man rechtlich auf verschiedene Weise darstellen, etwa dadurch, daß sie mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag abschließt. Wenn man dem Vermieter eine höhere Miete anbietet, macht der das sicher.


    Wenn es eine einvernehmliche Lösung nicht gibt, kann der Threadstarter seine Ex-Partnerin dazu verurteilen lassen, einer Kündigung zuzustimmen (obwohl sie ja vermutlich in der Wohnung bleiben will). Einer allein kann nicht kündigen, das müssen beide Mieter gemeinsam tun. Aber der Ausgezogene hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, daß die Ex-Freundin in letzter Konsequenz der Kündigung zustimmt.


    Siehe z.B. hier (und an vielen anderen Stellen):


    https://www.promietrecht.de/Au…ung-der-Wohnung-E2884.htm