Heizungsverordnung, Erben und die Pflicht nach 2 Jahren eine neue Heizung einzubauen

  • Weiß jemand, ob es stimmt, dass die neue Heizungsverordnung Erben dazu zwingt, die Heizung eines geerbten Hauses innerhalb von zwei Jahren auszutauschen?


    Höre und lese das immer wieder, aber finde da zu nichts konkretes.

  • Es gibt eine Regelung im aktuellen GEG Stand 2020, §72 und §73.


    Demnach sind Heizkessel nach 30 Jahren auszutauschen, wenn es sich nicht um Niedertemperaturkessel oder Brennwertkessel handelt. Allerdings sind die in freier Wildbahn nur noch selten anzutreffen. Nach §73 besthet die Pflicht 2 Jahre nach Eigentumsübergang.


    Auuserdem ist noch die oberste Geschoßdecke gemäß §47 mit 15cm Wärmedämmung (U = 0,24) zu versehen, sofern das Dach selber nicht die gleiche Dämmqualität hat.