Katasteramt bzgl. Grundsteuer
Hierzulande (NRW) legt das Finanzamt den Grundsteuer-Meßbetrag fest. Von daher sollte man dort die Änderung beantragen. In anderen Bundesländern mag das anders geregelt sein.
Katasteramt bzgl. Grundsteuer
Hierzulande (NRW) legt das Finanzamt den Grundsteuer-Meßbetrag fest. Von daher sollte man dort die Änderung beantragen. In anderen Bundesländern mag das anders geregelt sein.
Den Routerbonus gibt es auch ohne Router.
Das steht so nicht in den Bedingungen. Wenn man den Router mietet, kostet es natürlich mehr als die 45,95 im Monat, und auf diesen Mehrpreis bekommt man dann den einmaligen Rabatt.
Ok, danke! Wenn ich mir diese Bedingungen zur ominösen Routergutschrift anschaue, dürfte ich die noch weniger bekommen haben als alles andere: Eine eigene Fritz-Box zu nutzen bedeutet ja gerade nicht, einen "Internet-Tarif in Verbindung mit einem Router" gebucht zu haben. Verstehe den Laden mit diesem Quatsch mit etlichen Gutschriften wer will...
Steht doch eindeutig in den Bedingungen:
ZitatRoutergutschrift: Bei Buchung von Glasfaser 300 und Miete eines kostenpflichtigen Routers (12 Monate Mindestvertragslaufzeit) erfolgt eine Routergutschrift i. H. v. 100 €.
Wenn man den Router kauft, oder den eigenen mitbringt, gibts halt keine Gutschrift. Lesen und verstehen ist für mache schwer.
Und zu den 9,95 in den ersten Monaten steht in den Bedingungen:
Zitat
- Der Tarif kostet in den ersten 3 Monaten 9,95 €/Monat, danach 50,95 €/Monat. Diese Aktion gilt bis zum 30.09.2026 für Breitband-Neukunden, die in den letzten 3 Monaten keinen Breitbandanschluss bei der Telekom hatten.
Wenn du beim Vertragsabschluß nicht angekreuzt hast, dass du Neukunde bist, fällt auch dieser Rabatt weg.
Hast Du Dir mal angesehen, mit welchen Methoden die Telekom ihr Glasfasernetz bewirbt? Die Drückerkolonnen bewegen sich da hart an der Grenze zur Strafbarkeit (z.B., wenn sie wahrheitswidrig behaupten, der Eigentümer oder Vermieter oder die Hausverwaltung hätte sie geschickt, weil die WEG beschlossen hätte, zur Telekom zu wechseln, um die Kunden zum Vertragsschluss zu bewegen)...
Die Konkurrenz ist keinen Deut besser. Die Vodafoner haben mir damit gedroht, dass sie mein Telekom-Kupferkabel gleich mit raus reißen, wenn sie in der Straße ihre Glasfaser verlegen.
Nun sind se durch, Kupferkabel liegt immer noch, aber die Telekom baut ihr Glasfasernetz neben dem der Konkurrenz.
Da war ja noch was mit 15% zusätzlicher Förderung wenn die WP aus Europa kommt.
Das kommt vermutlich erst im nächsten Jahr. Wobei nicht klar ist, ob dann die Grundförderung von 30% auf 15% reduziert wird, und für EU-Modelle dann die 15% wieder drauf kommen. Dann bleibt unterm Strich alles so wie dieses Jahr.
Für weitere Details verweise ich gerne auf SHKinfo (auch zum Selberlesen).
+ 20% Klimageschwindigkeitsbonus
Die sind inzwischen Geschichte, ab dem 21.7. nur noch 16%.
Damit das funktioniert, muss doch auch die Steuerfreigrenze entsprechend an die Inflation angepasst werden.
Das geschieht auch regelmäßig alle ein bis 2 Jahre. Dabei wird der steuerfreie Grundfreibetrag angehoben. Ob genau auf die Inflation hin berechnet, kann ich nicht sagen.
Danke. Liegt eben an der Forensoftware.
Nein, an den kommerziellen Leichenfledderern.
Brutto EUR xxx
QuSt 15,00 % EUR xxx
Kapitalertragsteuer 24,51% EUR xxx
24,51% vom Brutto-Betrag? Das wäre nicht korrekt, dann wäre die Quellensteuer nicht angerechnet worden.
Gilt genauso für US-Aktien.
... und für Fonds aus Luxemburg. Insofern sind die ETF mit NL... und LU... steuerlich gleich gestellt.
Da der ausländische Staat aber € 35,00 Quellensteuer kassiert hat, von denen nur € 15,00 auf die deutsche Steuer angerechnet wurden, hast du gegenüber dem ausländischen Staat einen Erstattungsanspruch in Höhe von € 20,00, die du dir auf Antrag bei der entsprechenden nationalen Steuerbehörde wieder zurück holen kannst.
Weil der niederländische Staat aber nur 15% Quellensteuer abführt, wird die Quellensteuer in NL voll angerechnet, und man muß keinem Rest hinterherlaufen.
Randnotiz: Für Finnland übernimmt meine Volksbank die Vorab-Befreiung auf Antrag für 3 Jahre. Dann fallen dort auch nur 15% statt 35% an, und die Rückforderung entfällt hier ebenfalls.
Liegt vielleicht daran, dass die Genossenschaftsbank-Beteiligung mit den übrigen Kapitalerträgen dort zusammengezählt wird. Bei den anderen Genossen hat man nur diesen einen Kapitalertrag im Jahr.
In der Regel bekommst du mit der Dividendenauszahlung schon deine Steuerbescheinigung.
Üblicherweise erst zum Anfang des nächsten Jahres. Auf der Dividendenauszahlungsbescheigung steht dann: "Keine Steuerbescheinigung".
Die Abgabe der Anlage KAP kann sich auch lohnen, wenn man nicht viel mehr als den Grundfreibetrag von 12t€ an zu versteuerndem Einkommen (nach Abzug der SV-Beiträge, Fahrtkosten etc) hat. Dann liegt der persönliche Steuersatz nämlich noch weit von den 25% der Abgeltungssteuer entfernt. Dazu kreuzt man in der Einkommensteuererklärung die "Gümstigerprüfung" an, und bekommt die Abgeltungssteuer samt Soli und Kirchensteuer anteilig oder ganz zurück.
Die Montagekosten der PV sind doch schon umsatzsteuerbefreit. Ich fürchte, da gibt es dann keine weitere Steuerermäßigung drauf. Frag besser mal im PV-Forum danach.
Die Bank kann mir gerne ehrlich ihre Kosten nennen.
Das macht sie jedes Jahr in ihren Geschäftsberichten. Und was an Gewinn übrig bleibt, kommt anteilig in meinem Aktiendepot an. Nennt sich dann Dividende. Mittlerweile 6,8% jährlich vom angelegten Kapital nach Steuern. Plus annähernde Verdreifachung des Kurswerts.
Eigentlich kann es sich eine Bank in Deutschland kaum leisten, für einen absolut normalen Leistungsumfang eines Girokontos + Karte, Gebühren zu verlangen.
Nein, Dienstleistungen müssen doch per Gesetz immer kostenlos sein. Schließlich wollen Bankmitarbeiter ja auch niemals für ihre Arbeit sowas unanständiges wie Entlohnung haben wollen. Die steht doch nur Finanztipforenschreibern zu, damit sie das überschüssige Geld in ETF anlegen können.
Und die Bankgebäude werden von den Vermietern natürlich auch unentgeltlich zur Verfügung gestellt, Strom und Wasser sowieso.
Mal ehrlich: Beschweren sich die Kunden eurer Arbeitgeber auch ständig darüber, dass sie immer nur von eurem Arbeitgeber abgezockt werden?
Du kannst auch in 2,5 Jahren noch entscheiden, ob du die bewillgte Förderung annimmst oder den Antrag dann zurückziehst und einen neuen stellst. Möglicherweise gibt es dabei eine Sperrfrist.
Fraglich ist auch, ob dir ein Heizi jetzt schon einen Vertrag für in 3 Jahren machen will. Er müsste ja die Inflation schon mit einrechnen.
Von daher ist es doch gut, dass dasThema mal aufgemacht wurde. Denn Bugs sind dazu da, behoben zu werden.
Wahrscheinlich ein Style-Bug. Einfach das Browserfenster soweit verkleinern (horizontal) bis das Layout in die mobile Ansicht wechselt. Dann kommen die drei Punkte und dort die Option zum Blockieren.
Merkwürdigerweise aber nur bei diesem User. Bei allen anderen kommt das Drei-Punkte-Menü auch in der Desktop-Normalansicht.
Das Auftreten und Verhalten von Musk ist weit von einem ehrbaren Kaufmann entfernt und wenig geeignet, nachhaltiges Vertrauen zu generieren.
Hauptsache, er hat genug Dumme gefunden, die ihm ihr Geld nachwerfen. Dann kann er sich wieder darauf konzentrieren, Wahlen zu manipulieren. Mal sehen, was er mit seiner besten Freundin in DE noch auf die Beine stellt.
Soweit das hier ausdiskutiert wurde, trifft die 120-Monats-Regel nur bei einmalzahlenden Versicherungen mit Arbeitgeberanteil (bAV) zu.
Wenn die Leibrente unter dem Mindestbetrag liegt, der jährlich ansteigt, musst du trotzdem den Mindestbetrag zahlen. Eventuell kommst du dann mit dem Midijob günstiger weg, dann interessiert die private Rente die GKV nicht mehr.
Vorher kündigen ist die schlechteste Lösung, denn dann drückt sich die Versicherung um die Schlußüberschussbeteiligung.