Geringfügige Beschäftigung

  • Hallo zusammen,


    Ich weiß nicht ob das Thema in der richtigen Kategorie ist. Es geht um folgendes:


    Die Tochter(17 Jahre) meiner Lebensgefährtin arbeitet seit ca 1 1/2 Jahren auf 520€ Basis ( 2-mal wöchentlich) neben der Schule. Während den letzten Sommerferien hat sie dort bereits als Ferienjobberin gearbeitet und wurde auch so gemeldet. Diese Jahr wollte sie es wieder so machen dies funktioniert aber anscheinend nicht weil der Betrieb in dem sie arbeitet es hätte wohl früher melden müssen.


    Die Personalerin meinte nun man müsse sie für die 6-Wochen nun als Vollzeitkraft anmelden, was allerdings dazu führen soll das es weder Kindergeld noch Unterhalt für diese Zeit geben würde. Ist das so richtig?


    Bzw. Gibt es keine andere Möglichkeit sie anzumelden ohne diese Abzüge?


    Sie hat bisher noch keine erste Berufsausbildung begonnen, falls dass eine Rolle spielt.


    Ich hoffe ich habe es einigermaßen verständlich erklärt und ihr könnte mir weiterhelfen.

    Vielen Dank schonmal.

    Grüße aus BaWü :)

  • Eine verbindliche Aussage kann ich leider nicht treffen und keine Rechtsberatung vornehmen, aber hier zumindest ein paar Ideen:


    Ich nehme an, dass es sich um eine sogenannte kurzfristige Beschäftigung handeln sollte, die in der Sozialversicherung ähnlichen Beitragsabzügen wie eine geringfügige Beschäftigung unterliegt. Dafür gibt es tatsächlich bestimmte Meldefristen, die eingehalten werden müssen, ansonsten ist die Verbeitragung wie eine reguläre Beschäftigung vorzunehmen. Das bringt leider auch die beschriebenen Konsequenzen in Bezug auf das Kindergeld mit sich. Eventuell könnte die reguläre Beschäftigung aber noch für die Restzeit abgemeldet und als kurzfriste Beschäftigung angemeldet werden (d.h. wenn Beschäftigungsbeginn der 01.06. war, erfolgt die Korrektur z.b. zum 19.06.). Im Zweifelsfall würde ich aber doch bei der Minijobzentrale oder Krankenkasse und wegen des Kindergeldes bei Familienkasse nachfragen, dort sollte es eine verbindliche Auskunft geben.

    Viele Grüße nach BaWü

  • Noob

    Danke für den Artikel aber diese wurde das letzte mal Aktualisiert am 13. Dezember 2012, hat sich seitdem nichts mehr geändert?


    Koolmeise

    Sie arbeitet in dem Betrieb unter dem Jahr auf 520€-Basis und es geht praktisch um die 6 Wochen Sommerferien da sie da gerne Vollzeit arbeiten würde.(Also praktisch ab nächster Woche Donnerstag).

    Danach soll die Tätigkeit wieder als 520€ Tätigkeit ausgeübt werden.

    Wie ich es verstehe würde dann praktisch das Kindergeld für die 6 Woche wegfallen?

    Muss man selber irgendwas melden oder läuft das alles über ihren Arbeitgeber dann automatisch?

    Spielt es eine Rolle das sie noch keine Erstausbildung abgeschlossen hat?


    Vielen Dank euch schon einmal


    Grüße aus BaWü

  • Im Kindergeldbereich kenne ich mich leider nicht gut aus. Der Wegfall des KG scheint sehr wahrscheinlich, wenn es als reguläres Arbeitsverhältnis und nicht als kurzfristige Beschäftigung abgerechnet wird, aber das konkrete Procedere kenne ich nicht.


    Während der Zeiträume der 520 € Tätigkeit wird die Tätigkeit als geringfügig Beschäftigung abgerechnet. Während der Ferien muss logischerweise anders abgerechnet werden. Entweder als reguläre Beschäftigte mit der Konsequenz, dass Sozialversicherungsbeiträge anfallen, die Krankenversicherung in der Familienversicherung und ggfs. auch der Kindergeldanspruch erlischt oder es wird als kurzfristige Beschäftigung abgerechnet (typischerweise bei Ferienjob oder Erntehelfern). Bei der kurzfristigen Beschäftigung fallen keine SV-Beiträge an, die Familienversicherung bleibt bestehen und der Kindergeldanspruch sollte ebenfalls fortbestehen.


    Ich glaube, dass sich die Sozialversicherungsmeldungen eventuell korrigieren ließen, wenn der Arbeitgeber sich dahinter klemmt (und den Kontakt zu Krankenkasse/Minjobzentrale sucht).


    Verlässliche Infos können hier aber für das KG nur die Kindergeldstelle und für die SV-Meldungen die Minijobzentrale oder Krankenkasse erteilen.

    Viele Grüße

  • Koolmeise vielen dank für die Bemühungen.


    Dann werden wir uns mit der Familienkasse und Minijobzentrale noch in Verbindung setzen.


    Weiß eventuell jemand noch wie es sich mit dem kindesunterhalt verhält? Wird dieser für die Zeit auch eingestellt?

    Und da sich die Ferien bei uns ja durch 3 Monate(Juli-September) ziehen, gibt es dann 3 Monate kein KG? oder wird dieses anteilig gerechnet also 1 mal keins und 1 mal ein halbes?


    Ich hoffe es kann mir noch jemand helfen.

    Vielen Dank

    Grüße aus BaWü

  • In erster Linie wäre eine Korrekur der Meldungen durch den Arbeitgeber erstrebenswert, weil dadurch einige der Folgeprobleme entfielen. Wenn der Ferienjob noch nicht begonnen hat, sollte das eigentlich möglich sein.

  • Ok Dankeschön.

    Aber die Personalerin meinte es wäre nicht möglich daran etwas zu ändern entweder 520€ Beschäftigung weiterhin oder normal auf Vollzeit mit alle negativen Auswirkungen, sie hat anscheinend auch mit einigen Steuerberatern und Anwälten telefoniert deswegen :/