NK-Abrechnung mit fehlenden Zahlen

  • Guten Tag Forum,


    mein Vermieter hat scheinbar nicht die Heizungswerte ausgelesen beim Umzug. Nun steht aber die Abrechnung an.

    Mieterwechsel war im März.

    Theoretisch (und glaube ich praktisch) gibt es eine Jahreslesung im Januar/Dezember.


    Welche Methode sollte ich als Mieter akzeptieren? Schätzung?

    Oder gibt es eine andere Möglichkeit?


    Danke & Grüße

    Hobbes

    I propose we leave math to the machines and go play outside.

  • Mein Vermieter hat scheinbar nicht die Heizungswerte ausgelesen beim Umzug.

    Versäumnis des scheidenden Mieters Hobbes. Der hätte die Heizungswerte vor seinem Auszug sinnvollerweise dokumentiert. :(

    Mieterwechsel war im März.

    Theoretisch (und glaube ich praktisch) gibt es eine Jahreslesung im Januar/Dezember.


    Welche Methode sollte ich als Mieter akzeptieren? Schätzung?

    Wenn man keine Ablesedaten hat, wird man um eine Schätzung wohl nicht herumkommen, etwa nach Gradzahltagen oder einfach nach Durchschnittswerten pro Monat. Vielleicht gab es beim Einzug des Nachmieters auch eine Zwischenablesung. Von wann waren die letzten Werte? Wie lang hast Du in der Wohnung gewohnt?


    Dem Vermieter ist das im Endeffekt egal, die Heizkosten sind für ihn ein Durchlaufposten. Was Du nicht zahlst, zahlt der Nachmieter, und umgekehrt.

  • Ist es nicht eher so, dass Du der einziehende und damit aktuelle Mieter bist?


    Hast Du also die zehn Monate März-Dezember verbraucht, und der Vormieter hatte die zwei Monate Januar-Februar?


    Und Du hast beim Einzug auch keine Zählerstände dokumentiert?

  • Ist es nicht eher so, dass Du der einziehende und damit aktuelle Mieter bist?


    Hast Du also die zehn Monate März-Dezember verbraucht, und der Vormieter hatte die zwei Monate Januar-Februar?


    Und Du hast beim Einzug auch keine Zählerstände dokumentiert?

    Genau.

    Eine Ablesung habe ich mitbekommen (01/2023) durch eine Firma. Denke 01/2022 ist eine jährliche Ablesung ebenso erfolgt.

    Eigene Dokumentation habe ich beim Einzug versäumt. X/


    Daher ist mein Gedanke, dass die Rechnung auf Grundlage von Promilleanteil pro Monat/Tag berechnet wird.


    Ist dies zu meinem Nachteil anzusehen? Da ich ja 10 Monate zahlen muss.

    Oder was für Alternativen habe ich den?

    Welches Verfahren ist sinnvoll? - Minol - Alternative Methoden



    Wer trägt die Verantwortung der Richtigkeit der Abrechnung und dem Versäumnis der Zahlen.

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  • Schau mal hier: https://www.finanztip.de/heizkostenverordnung/


    Grundsätzliche Anmerkung:


    Da es bestimmt eine Ablesung in 01/2022 gab, und Du zum 01.03.22 eingezogen bist, wird - wenn geschätzt wird - letztlich der Verbrauch von eineinhalb Monaten geschätzt bzw. Dir zugeschlagen, obwohl er eigentlich vom Vormieter getragen werden müsste. Lohnt es sich dafür, ein Gedöhns zu machen? Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Du das Zählerstanddokumentieren auch verdödelt hast.

  • Eine Ablesung habe ich mitbekommen (01/2023) durch eine Firma. Denke 01/2022 ist eine jährliche Ablesung ebenso erfolgt.

    Eigene Dokumentation habe ich beim Einzug versäumt. X/


    Daher ist mein Gedanke, dass die Rechnung auf Grundlage von Promilleanteil pro Monat/Tag berechnet wird.

    Man sollte bei der Heizung schon berücksichtigen, daß im Winter mehr geheizt wird als im Sommer. Im Januar und im Februar werden etwa 17% und 15 %, also etwa ein Drittel der Heizenergie des Jahres verbraucht. Wenn man das linear rechnet (also 2/12 = 1/6), dann ist das zu Deinem Nachteil.


    Wie wird das Warmwasser in Deiner Wohnung abgerechnet?

  • Man sollte bei der Heizung schon berücksichtigen, daß im Winter mehr geheizt wird als im Sommer. Im Januar und im Februar werden etwa 17% und 15 %, also etwa ein Drittel der Heizenergie des Jahres verbraucht. Wenn man das linear rechnet (also 2/12 = 1/6), dann ist das zu Deinem Nachteil.


    Wie wird das Warmwasser in Deiner Wohnung abgerechnet?

    Warmwasser wird nach Verbrauch berechnet. Die Zahlen wurden auch bei Einzug erfasst.

    Sollt da kein Problem sein.


    Mein Vermieter meinte nur, er wolle beim Vormieter auch erfragen welche Methode bevorzugt wird wenn die Zahlen (der Heizkörper) nicht irgendwo auftauchen.


    Gruß Hobbes

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