Aufteilung Geldanlage. Wozu rechne ich LV

  • Zunächst mal danke für die ausführlichen antworten :thumbup: .


    Was wollt ihr über die steuerliche Situation wissen.

    Die Beiträge zur LV waren bis vor 2 Jahren begünstigt. Sprich ich konnte sie beim steuerausgleich als Sonderausgabe angeben. Jetzt gibt es keine Begünstigung dafür mehr.


    LV 1 ist aus 2005

    LV 2 ist aus 2006

    Diese waren seiner Zeit Teil eine BU Versicherung die mein Vater abgeschlossen hatte. Irgendwann hab ich mir die Bedingungen mal angesehen und festgestellt, dass die Chancen im Falle einer BU etwas zu bekommen recht schlecht standen, da die Versicherung die Gutachter bestimmt .....

    Also hab ich die BU gekündigt und die 2 LVs sind über geblieben.


    Todesfallschutz spielt eher eine untergeordnete Rolle aufgrund des geringen Betrages.....


    Erträge aus Aktien, Zinsen , ETF usw. werden, ohne Freibetrag, mit 27,5 ٪ versteuert.


    Hilft das weiter?

  • Zunächst mal danke für die ausführlichen antworten :thumbup:

    Gern geschehen.

    Was wollt ihr über die steuerliche Situation wissen?

    Mal kurz aus deutscher Sicht: Zu Zeiten, da es ordentlich Zinsen gegeben hat (bis 1990er) waren Kapitallebensversicherungen in Deutschland der große Renner. Eine Kapitallebensversicherung ist ja ein Sparvertrag mit einer angeflanschten (Risiko-)Lebensversicherung. Die Lebensversicherung kostet Prämie, der Sparvertrag bringt Zinsen. Mit relativ leicht zu erfüllenden Bedingungen blieben die Zinsen des Sparvertrags steuerfrei, also haben die Anleger die Prämie der Lebensversicherung hingenommen, quasi als Spesen. Solche Kapitallebensversicherungen verkauften sich damals wie geschnitten Brot.


    Das hat sich fundamental geändert. Erstmal sind die Zinsen in den Keller gegangen. Sie sind es, wenn man so will, immer noch, denn die Papiere, die in einem solchen Vertrag stecken, werden ja nicht gerade erst nach der Zinserholung gekauft, sondern stecken schon seit Jahren im Vertrag, was dessen Rendite nachhaltig unten hält. Zum zweiten hat der deutsche Staat die Steuerfreiheit gekippt, nunmehr müssen die Hälfte der (deutlich geringer gewordenen) Erträge versteuert werden.


    Per saldo: Kapitallebensversicherungen sind aktuell sehr viel unattraktiver, also sie schon einmal waren.


    Die Beiträge konnte man hierzulande praktisch nicht absetzen (in den meisten Fällen nicht).


    Aus dieser Kenntnis der deutschen Steuersituation heraus argumentiere ich; Du mußt das ggf. aus Deiner österreichischen Sicht modifizieren.


    Die Besteuerung von Kapitalerträgen sind in Östereich ähnlich wie in Deutschland, das wußte ich.


    Die folgenden Fragen sind in erster Linie für Dich, Du solltest Dir selbst die Antworten geben.


    Wenn Du die KLV jetzt kündigen würdest, würde Dich das Steuer kosten?

    Wenn Du die KLV jetzt beitragfrei stellst und sie dann die 13 Jahre stehen läßt, würde Dich das dann Steuer kosten?


    Ich selber bin hoch in Aktien investiert, und doch bin ich hier derjenige, der bremst, wenn einer das Credo von Finanztip und auch dieses Forums hier nennt: "Sparen kann man nur mit Aktien-ETFs."


    Du könntest schon sagen: Es handelt sich letzlich um kleine Beträge, die Police ärgert mich, den Todesfallschutz brauche ich nicht (will somit auch nicht die Prämie dafür bezahlen, die ich nicht so genau in meiner Abrechnung erkenne), ich will sie nicht weitere 13 Jahre bei 1,5% Ertrag herumdümpeln lassen, also kündige ich sie und kaufe mir einen ETF auf den MSCI World dafür.


    Das wäre ein Wechsel des Anlageinstruments. Du könntest auch sagen: Ich frikassiere die KLV und kaufe mir ein 10jähriges Festgeld dafür (oder ein 10jähriges festverzinsliches Papier, das ist flexibler). Damit wären die KLV auch weg, aber Du bliebest im gleichen Anlagemedium, denn eine KLV ist praktisch eine Rente, also ein festverzinsliches Papier (mit kleinem Zins).


    Es ist aber Dein Geld, ich kann Dir allenfalls meine Gedanken nennen. Das heißt: Auf Deine ursprüngliche Frage gebe ich Dir keine Antwort und nehme Dir somit die Entscheidung nicht ab. :)

  • Auf Deine ursprüngliche Frage gebe ich Dir keine Antwort

    Danke für die Denkanstöße.

    Genau solche Tips hab ich gebraucht. Worauf sollte ich achten, welche Punkte muss ich in Betracht ziehen.

    Vielen Dank derweil. Ich melde mich falls ich noch Fragen hab :) wenn ich darf.

    lg

  • Danke für die Denkanstöße.

    Genau solche Tips hab ich gebraucht.

    Worauf sollte ich achten, welche Punkte muss ich in Betracht ziehen.

    Vielen Dank derweil. Ich melde mich, falls ich noch Fragen hab, :) wenn ich darf.

    Gern geschehen. Klar! Melde Dich, wenn Du noch was fragen willst.

    Und erzähl bitte hinterher, wie es ausgegangen ist. :)

  • Gern geschehen. Klar! Melde Dich, wenn Du noch was fragen willst.

    Also zum Thema Besteuerung in Österreich hab ich folgendes gefunden:

    Den meiner Ansicht nach relevanten Absatz ab ich rot markiert.

    Aber wenn ich das richtig verstehe wird nur der Kapitalertertrag versteuert. Nicht der gesamte Auszahlungsbetrag?

    Ich denke das gilt sowohl für Rückkauf als auch wenn ich sie stehen lasse.

    Was bedeutet das für meine Entscheidungsfindung ? Im Prinzip ist es dann egal ob Rückkauf oder stehen lassen?

    Lebensversicherungen

    § 27 Abs 5 Z 3 EStG, EStR 2000 Rz 6136-6139

    Erträge aus privaten Lebensversicherungen unterliegen im Allgemeinen nicht der Einkommensteuer und somit auch nicht der Kapitalertragsteuer. Diese Lebensversicherungen unterliegen in der Regel allerdings der Versicherungssteuer, wobei als Bemessungsgrundlage das Versicherungsentgelt herangezogen wird (Informationen zur Versicherungssteuer).

    Beachten Sie jedoch, dass bestimmte Lebensversicherungsverträge, unabhängig von der Versicherungssteuerpflicht, der Einkommensteuer unterliegen, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:


    Einmalerlagsversicherung

    Die Versicherung wurde nicht gegen laufende (= zumindest jährliche), im Wesentlichen gleich bleibende Prämienzahlung abgeschlossen und


    Kurzläufige Versicherung

    • Verträge, die vor dem 1. Jänner 2011 abgeschlossen wurden mit einer vereinbarten Laufzeit von weniger als 10 Jahren
    • Verträge, die nach dem 31. Dezember 2010 und vor dem 1. März 2014 abgeschlossen wurden mit einer vereinbarten Laufzeit von weniger als 15 Jahren
    • Verträge, die nach dem 28. Februar 2014 abgeschlossen wurden mit einer vereinbarten Laufzeit von
      • weniger als 15 Jahren,
      • weniger als 10 Jahren, wenn der Versicherungsnehmer und die versicherten Personen das 50. Lebensjahr vollendet haben

    Der Rückkauf der Versicherung erfolgt vor Ablauf einer Laufzeit von 15 bzw. 10 Jahren (Mindestlaufzeit siehe oben, ausschlaggebend ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses).

    Dies gilt grundsätzlich sowohl für Kapitalversicherungen wie auch für Rentenversicherungen.


    Kapitalversicherung


    Bei dieser Form der Versicherung ist vorgesehen, dass bei Eintritt des Versicherungsfalles eine Kapitalsumme ausbezahlt wird. Eine solche Versicherung kann als Erlebens- oder in der Form einer kombinierten Er- und Ablebensversicherung vereinbart werden. Der Steuerpflicht gemäß § 27 Abs 5 Z 3 EStG unterliegen jedoch nur solche Kapitalversicherungen, die eine Erlebenskomponente umfassen.


    Rentenversicherung

    Bei Rentenversicherungen wird vereinbart, dass die Versicherungsleistung in Form einer lebenslänglichen Rente oder einer Rente für einen bestimmten Zeitabschnitt erfolgt. Es kann auch vereinbart werden, dass dem Versicherungsnehmer am Ende der Laufzeit eine einmalige Kapitalabfindung zukommt.


    Beachten Sie:

    Steuerpflichtig ist der Unterschiedsbetrag zwischen Ein- und Auszahlung. Dieser ist in die Steuererklärung aufzunehmen und unterliegt keinem besonderen Steuersatz sondern stets der vollen Tarifbesteuerung.

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

  • Zum Thema Besteuerung in Österreich hab ich folgendes gefunden:

    Den meiner Ansicht nach relevanten Absatz habe ich rot markiert.

    Aber wenn ich das richtig verstehe, wird nur der Kapitalertertrag versteuert. Nicht der gesamte Auszahlungsbetrag?

    Nimms mir bitte nicht für übel:

    In die Fialen des österreichischen Steuerrechts steige ich nicht ein. :)

  • Kein Problem ;).

    Aber grundsätzlich: wenn sowohl der Rückkauf als auch der Endbetrag bei beitragsfreistellung versteuert werden muss kann ichs ausser acht lassen.

    Wäre sogar zu überlegen:

    Es wird ja nur der Zugewinn versteuert. Wenn ich jetzt rückkaufe bekomm ich u.U. weniger raus als ich eingezahlt hab. Das könnte steuermindernd sein :/

  • wäre ein Wechsel des Anlageinstruments. Du könntest auch sagen: Ich frikassiere die KLV und kaufe mir ein 10jähriges Festgeld dafür (oder ein 10jähriges festverzinsliches Papier, das ist flexibler). Damit wären die KLV auch weg, aber Du bliebest im gleichen Anlagemedium, denn eine KLV ist praktisch eine Rente, also ein festverzinsliches Papier (mit kleinem Zins).

    Hallo Achim,

    Ich habe endlich die Zeit gefunden mich mit der LV Thrmatik nochmal zu beschäftigen.


    Zunächst habe ich mir von der Versicherung mal die eingezahlten Prämien mitteilen lassen.

    Bisher habe ich ca 20.000 eingezahlt und würde heute, bei Kündigung, 15.000 raus bekommen =O.


    Find das schon ne Frechheit aber gut so ist es nun mal.


    Habe sie nun Beitragsfrei gestellt und zahle die Beträge erstmal in den etf.


    Nun stellt sich die Frage was mit der LV weiter tun.

    Ich könnte sie weiter laufen lassen bis zum Vertrags Ende 2039. Dann würde ich ca 20.000 rausbekommen, nach jetzt noch 16 Jahren.

    Oder ich kündige sie und lege das Geld 10 Jahre fest für ca 3.8% und würde ca. Das selbe raus bekommen, allerdings schon nach 10 Jahren!!!


    Also tendiere ich zur Kündigung.


    Jetzt hab ich mal geschaut und finde derzeit in Österreich nur eine Bank die 10 jähriges Festgeld anbietet.

    Ist die Bigbank bekannt?


    Oder ich suche ein festverzinsliches Papier.

    Damit hab ich mich aber noch nicht so befasst und bräuchte dahingehend vl. noch Tipps wie ich das auswähle usw.


    Aber ist nach deiner Einschätzung der o.g. rechenweg einigermassen korrekt oder hab ich was wichtiges ausser Acht gelassen?


    Steuer technisch werden alle Zinserträge mit 27.5 % kest besteuert. Das kann meiner Ansicht nach ausser Acht gelassen werden.

    Und da ich 25% mehr eingezahlt hab in die lv als ich raus bekomme, sollten hier jetzt keine Steuern anfallen wenn ich sie kündige.


    Danke schon im voraus und LG

  • Bisher habe ich ca 20.000 [in die beiden KLV] eingezahlt und würde heute bei Kündigung 15.000 raus bekommen.


    Habe sie nun beitragsfrei gestellt und zahle die Beträge erstmal in den ETF.

    Kann man machen, sind relativ kleine Beträge, ist aber ein Wechsel des Anlagemediums.


    Dieses Jahr 2023 ist die Börse mit einem zweistelligen Zuwachs gut gelaufen. Trotzdem ist nicht jeder doof, der sein Geld in ein Festgeld steckt mit "nur"%, denn das bringt in einem nächsten Jahr auch noch 3%, wenn die Börse vielleicht zweistellig verliert.

    Dieses Forum ist voller Festgeldliebhaber.


    Ein Festgeld ist eine festverzinsliche Anlage, an die Du in aller Regel selbst im Notfall vor ihrem Ablauf nicht wieder drankommst. Das macht den Leuten hier offensichtlich nichts aus, mir wäre das zu unflexibel. Andererseits handelt es sich um einen überschaubaren Betrag. Muß jeder selber wissen. Aktuell ist die Zinsstrukturkurve invers, was bedeutet, daß Du für längeres Geld weniger Zins bekommst als für kürzeres. Offensichtlich erwartet der Markt, daß die Zinsen wieder zurückgehen werden.

    Steuertechnisch werden alle Zinserträge mit 27.5 % KESt besteuert. Das kann meiner Ansicht nach außer Acht gelassen werden.

    Das sehen die Foristen hier anders. In Deutschland beträgt die Kapitalertragsteuer 26,375% (ggf. kommt noch Kirchensteuer dazu), das ist die gleiche Größenordnung. Das halten die Leute hier aber regelmäßig für "hohe Steuern" und jammern darüber. Bei Versicherungen kommt nach deutschem Steuerrecht noch ein Punkt dazu. Es könnte sein, daß die Beiträge steuerlich absetzbar wären. Es kommt dabei aber sehr aufs Detail an. Österreichische Verhältnisse traue ich mich nicht einzuschätzen.

  • Wenn ich jetzt rückkaufe bekomm ich u.U. weniger raus als ich eingezahlt hab. Das könnte steuermindernd sein

    Das geht leider nur im Wertpapierhandel. Bei Versicherungen sind die Kosten leider nicht absetzbar. Würde mich wundern, wenn das in AT anders wäre als in DE.


    Alternative zum Festgeld wären noch Anleihen. Als Staatsanleihen (ex Argentinien, Italien, China) sicher, aber sicher weniger als die Inflation. Von Banken und Energieversorgern gibts mehr Prozente, von Mittelstandsunternehmen noch mehr, aber 2/3 aller Mittelstandsanleihen sind Geldvernichtungsmaschinen, weil die Firmen im Laufe der Zeit in finanzielle Schwierigkeiten kommen. Die "guten" Firmen bekommen ihr Fremdkapital von ihrer Hausbank für weniger Zinsen als am Anleihemarkt.

    Die Anleihen kannst du notfalls an der Börse verkaufen, dann ggf mit weniger Rendite als bei Endfälligkeit. Wenn die Inflation tatsächlich auf 2% zurückgehen sollte, hast du mit heutigen Anleihen ein gutes Geschäft gemacht.

    Als Exoten gibt es noch langlaufende Nullzinsanleihen. Da bekommst/zahlst du beim Verkauf dann nur den Kursgewinn oder -verlust. Lohnt sich, wenn du später mal als Rentner weniger Steuerlast hast.


    Und natürlich ist es nicht verboten, mehrere verschiedene Anlageinstrumente mit verschiedenen Anlagerisiken zu besitzen.