Jahresendabrechnung - Entlastung doppelt angerechnet?

  • Hallo zusammen,


    ich habe vor kurzem meine Jahresrechnung erhalten von E.ON.


    1) Im Februar wurde mein Abschlag aufgrund der Strompreisbremse bereits heruntergesetzt.

    Lustig #1: Dabei wurde als prognostizerter Verbrauch laut Schreiben einfach stumpf der von mir gewählte Tarif (4000 kWh) genommen und nicht eine Prognose vom Vorlieferant oder Netzbetreiber.

    Da heißt es dann:

    Ihr Entlastungskontingent (80 % Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs): 3.200,0 kWh

    Ihre monatliche Entlastung aufgrund der Strompreisbremse: 17,3€/Monat (Meine Rechnung: 4000 * 0,8 * (0,4649 Arbeitspreis €/kWh - 0,4€/kWh Referenzpreis) / 12 Monate)

    Mein Abschlag vorher war 85€, der reduzierte Abschlag wurde daraufhin auf 85€ - 17,3€ = 67,7€ gesetzt.

    Für Januar und Februar wurde dieser Einsparungsbetrag rückwirkend über einen 34,6€ geringeren Februar-Abschlag verrechnet.


    2) Nun wurde in der Jahresrechnung nochmals ein Entlastungsbetrag für März-Vertragsende ausgerechnet auf Basis der gezahlten Beiträge?:


    Diese 491,08€ ergeben sich aus den gezahlten bereits reduzierten Abschlägen (s.o.). Darauf wurde dann hier aber noch mal eine Deckelung von 0,4€/kWh angewendet = 103,90€?


    3) Gesamtübersicht Jahresendabrechnung:

    -Die 103,90€ wurden in der Gesamtübersicht als Entlastung tatsächlich abgezogen.

    -Lustig #2: Auch bereits im Februar-Abschlag rückwirkend erstatteten Entlastungsbeträge für Jan-Feb. (34,6€) wurden nochmals von der Endabrechnung abgezogen.


    Verstehe ich was nicht oder läuft bei denen gewaltig was schief (zu meinen Gunsten)?

  • Welche Strompreise stehen denn in der Gesamtübersicht? Wenn dort die Vertragspreise stehen ist ja alles in Ordnung. Erst werden die Kosten laut Vertrag berechnet, dann werden die gezahlten Abschläge abgezogen und die vom Staat gezahlten Entlastungsbeträge.

  • Die von mir hier
    Gaspreisbremse
    in #2 beschriebene Abrechnungsmethode hat E.ON eigentlich drauf!

    Die in einem Rechnungszeitraum gezahlten und ermäßigten Abschläge spielen erst dann eine Rolle, wenn man ihre Summe mit dem endgültigen Rechnungsbetrag (= Rechnungsbetrag - Entlastungsbeträge) vergleicht, um festzustellen, ob man ein Guthaben hat oder nachzahlen muss.
    Bei der Erläuterung von Entlastungen ist es bei E.ON eher unordentlich!


    Warum wird an der Stelle nicht auch der Entlastungsbetrag (unter Gourmets die "Erstreckung" genannt) für Januar und Februar aufgeführt, die auch je 86,58 ./. 5 = 17,31 € betragen dürfte.

    Allerdings dürfte der Entlastungbetrag für die 14 Tage im August auch nur 17,31 x 14/31= 7,82 € betragen.

    "Ihre Zahlungen" (423,40 und 67,68) sind wohl die Rechnungsbeträge und nicht die Summe der Abschläge in den angegebenen Zeiträumen!?

    Aus dem monatlichen Entlastungsbetrag von 17,31€ errechnet man mit dem AP - 40Ct
    ein jährliches Entlastungskontingent von 3.201 kWh = 80 % von 4.001 kWh Jahresprognose.
    Die müsste -anders als beim Gas die Sept22Prognose- etwa im Januar 2023 vom Netzbetreiber für die Lieferstelle an den Lieferanten als 'aktuelle' Jahresverbrauchsprognose übermittelt worden sein!?
    Die soll sich dann im Verlauf des Jahres wohl nicht mehr ändern. (Erkenntnis aus einer Quelle)
    Ist die Jahresprognose denn plausibel?

    berghaus 24.08.23