Sie erwähnen die Ehrenamtspauschale von EUR 720, aber nicht, ob man diese auch als gerichtlich bestellter Betreuer einer dementen Person (für sämtliche Bereiche absetzen kann.
Verstehe ich die Frage richtig, dass Sie ein ehrenamtlicher Betreuer sind?
Für diese gilt der Freibetrag von 2.400 € des § 3 Nr. 26b EStG.
Soweit ich weiß bekommen Sie pro betreute Person 399,- pro Person und Jahr. Dh. Sie können meines Wissens 6 Personen betreuen bevor Sie darauf Steuern bezahlen müssen.