Ich hätte eine Bitte,bei der Berechnung des Ehegattenunterhalt muss die Ehefrau nicht das Einkommen was sie gehabt hat vor der Trennung angeben um den Wohlstand der Ehezeit in der Trennungszeit gleichzustellen,kann sie einiges weglassen?
Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
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