Hallo Community,
habe eine Frage zum Thema Kinderbonus aus dem Corona-Konjunkturpaket, das zwar noch nicht verabschiedet ist. aber ich möchte rechtzeitig die Frage diskutieren und hoffentlich klären können.
Ich möchte das an einem Beispiel mal erklären,
Situation:
Die Ehe ist geschieden, die Kinder leben bei der Mutter. 1 Kind ist noch minderjährig, das andere Kind ist volljährig und noch in Schulausbildung.
Die Mutter und damit die Kinder beziehen ALG2 / HartzIV.
Der Vater hat beim Jugendamt damals Unterhaltsurkunden erstellen lassen und hat sich zu Unterhaltszahlungen von 110% lt. Düsseldorfer Tabelle verpflichtet.
Aufgrund der Corona-Pandemie arbeitet der Vater seit März und voraussichtlich bis mindestens August kurz und zwar jeden Monat 6 Kurzarbeitstage. Dies bedeutet einen erheblichen Einkommensverlust (Der Verlust ist höher als die Unterhaltsverpflichtung).
Aufgrund des ALG2-Bezugs der Mutter ist der Unterhaltsanspruch an das JobCenter abgetreten.
Die Einkommensverluste durch die Kurzarbeit berechtigen den Vater jedoch nicht zur Reduzierung der Unterhaltszahlungen, der Vater bezahlt also trotz der Einkommensverluste den vollen Unterhalt von 110%.
Die Frage ist nun folgende:
Der Kinderbonus von einmalig 300€ soll nach den mir vorliegenden Informationen von der Familienkasse zusammen mit dem Kindergeld ausbezahlt werden und wird steuerlich wie das Kindergeld behandelt. Damit liegt es nahe, dass der Kinderbonus eine dem Kindergeld vergleichbare Leistung darstellen soll.
Insofern interpretiere ich das so, dass der Vater in dem Monat, in dem der Kinderbonus ausbezahlt wird, den Kinderbonus auf die Unterhaltszahlung anrechnen kann und damit die Unterhaltszahlung um 300€ pro Kind reduzieren kann.
Folgende Argumente sprechen dafür:
1. Die Düsseldorfer Tabelle ist Bedarfsorientiert und legt den Kindesunterhalt fest. Von diesem Bedarf wird bei minderjährigen Kindern das hälftige Kindergeld und bei volljährigen Kindern das volle Kindergeld abgezogen, daraus ergeben sich dann die jeweiligen Zahlbeträge.
2. Das ALG2 ist ebenfalls Bedarfsorientiert (Stichwort "Bedarfsgemeinschaft"), demzufolge bekommt die Mutter und die Kinder im Monat der Auszahlung des Kinderbonus in Summe genauso viel Geld ausbezahlt wie in den anderen Monaten, sprich den vom JobCenter ermittelten Bedarf. Die Bedarfsgemeinschaft hat also keinerlei Einbussen durch die Anrechnung des Kinderbonus.
Ist die obige Einschätzung nachvollziehbar und korrekt, d.h. kann der Vater den Kinderbonus von 300€ pro Kind im Monat der Auszahlung von der Unterhaltszahlung abziehen ohne befürchten zu müssen, dass das JobCenter in Nachhinein die Zahlungen zurückfordert und eine entsprechende Rechnung an den Vater stellt?
Ich bedanke mich jetzt schon für eine rege Diskussion bzw, Antworten.
Viele Grüße
ys_bam