Neue Abfrage bei Gesundheitsfragen zum Berufseinstieg

  • Hallo zusammen!

    Ich habe als Studierende eine BU vor 2 Jahren abgeschlossen. Mein Studium endet in einem Jahr und mir wurde von meiner Versicherung gesagt, dass ich bei dem richtigen Berufseinstieg im nächsten Jahr und für die Erhöhung der BU-Rente noch einmal Gesundheitsfragen zum aktuellen Gesundheitszustand beantworten muss. Sind dann nur noch die aktuellen Gesundheitsfragen relevant?

    Oder überprüft die Versicherung bei Berufsunfähigkeit auch die Richtigkeit der ersten Abfrage der Gesundheitsfragen (also die von Vertragsabschluss) ?


    Liebe Grüße!

  • Hallo TN2023 , bei einer "guten" BU haben Sie wie auf unserer Seite "Erhöhung Berufsunfähigkeitsversicherung" ausführlich beschrieben mit Berufsstart, größeren Einkommenssteigerungen und anderen Ereignissen wie Heirat, Nachwuchs, Hauskauf etc. normalerweise die Möglichkeit, die bestehende Berufsunfähigkeitsrente ganz ohne Gesundheits- bzw. Risikofragen zu erhöhen. Falls Ihr Vertrag diese Möglichkeit nicht bietet, sollten Sie sich überlegen, jetzt ggf. noch rechtzeitig den Anbieter zu wechseln, sofern sich Ihr Gesundheitszustand seit Antragstellung nicht verschlechtert hat.


    Die Gesundheitsfragen vom ursprünglichen Vertragsschluss werden dabei nicht noch einmal geprüft. Das geschieht allerdings i.d.R. im Leistungsfall wenn Sie berufsunfähig werden. Sollten Sie also nicht sicher sein, ob Sie bei Antragstellung alles richtig gemacht haben, ist das ein weiterer Grund zur Überprüfung des Vertrags durch einen Fachmann.


    War meine Antwort hilfreich? Dann freue ich mich über eine positive Rückmeldung über den grünen Smiley-Button unten rechts. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Dr. Schlemann vielen Dank für Ihre Expertise!

    Wenn ich das also richtig verstanden habe, werden auch die Gesundheitsfragen vom Vertragsabschluss im Leistungsfall genau geprüft - ist das richtig?

    Wie Sie es schon geahnt haben, sind mir leider im Nachhinein einige Fehler bei Vertragsabschluss unterlaufen und könnten im Leistungsfall ein Problem darstellen. Daher hatte ich gehofft, mit der neuen Abfrage der Gesundheitsfragen diesem Problem zu entgehen.

    Es ist natürlich sehr risikoreich sich auf die Verjährungsfrist der Gesundheitsfragen nach 10 Jahren zu beruhen. Würden Sie mir raten, den Vertrag lieber jetzt zu kündigen und dann nochmal gewissenhafter abzuschließen? Oder haben Sie noch einen anderen Weg?

  • Er hat doch schon geschrieben, dass unter diesen Umständen ein Neuabschluss bei einem anderen Anbieter sinnvoll wäre. Dann selbstverständlich mit wahrheitsgemäßer Selbstauskunft.


    Und natürlich wird im Leistungsfall geprüft, ob die Gesundheitsangaben beim Vertragsschluss wahrheitsgemäß gemacht wurden. Das ist doch der Sinn der Fragen. Solange keine Leistungen zu erbringen sind, interessiert es die Versicherung nicht, ob sie die Hucke vollgelogen bekommen haben oder nicht. Wenn aber der Leistungsfall eintritt, prüft die Versicherung das sehr genau und dann freuen die sich wie Bolle, wenn sie feststellen, dass sie belogen worden sind.

  • Auch die 10 Jahre geben keine absolute Sicherheit wenn arglistige Täuschung vorliegt. Für einen vernünftigen Rat müsste man den Sachverhalt genauer kennen. Der "andere Weg" wäre deshalb eine Terminbuchung bei einem der von Finanztip empfohlenen Berater. :)

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