Du hast eine Frage gestellt nach der Berechnung des VERMÖGENS
Das hat mich zunächst gewundert,weil es in Deutschland ja zur Zeit keine Vermögenssteuer mehr gibt und man daher den Wert des VERMÖGENS (nicht des Einkommens) zumindest für die Steuer nicht mehr braucht.
Der VERMÖGENS-Wert ist nur wichtig bei Schenkungen, weil dann ja die Schenkungssteuer greift.
Oder bei einer Scheidung wenn die Ehefrau oder der Ehemann Anspruch auf das halbe VERMÖGEN seit Eheschließung hat sofern man vorher in der Zugewinngemeinschaft gelebt hat.
Daher war Deine Frage für mich zunächst erstaunlich
Es gibt - abseits der Steuer (und bei Scheidungen) - schon einige Fälle, in denen diese Frage (Berechnung des Vermögens bzw. aktueller Vermögensstand) relevant werden kann. Wenn ich mir daher eine kleine Ergänzung erlauben darf:
Beispielsweise "mögen" Banken das (eine solche schlüssige und aktuelle Aufstellung) sehr (der EU-Regulatorik geschuldet; Stichwort: EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie) bzw. dies ist meist als Voraussetzung sogar unverzichtbar, jedenfalls wenn man mit Krediten arbeitet (Stichwort: Immobilien) und sowohl von der Kondition als auch der Konstruktion her seine Immobiliendarlehen vernünftig (und individuell) sinnvoll gestalten will.
Es kann aber durchaus auch für Durchschnittssparer sprich Otto Normalverbraucher sinnvoll sein in bestimmten Abständen (z. B. alle 2, 3 oder auch mehr Jahre) mal so eine Berechnung iSe Vermögensaufstellung bzw. Vermögensbilanz (inkl. natürlich abzüglich aller Schulden, Verbindlichkeiten usw.) zu erstellen. Einfach um einen Überblick über die Entwicklung des Vermögens zu behalten sowie auch für die Zusammensetzung (sowohl risikoarm vs risikoreich allgemein und auch bezüglich der Frage, ob im Speziellen die sonstige Asset-Allocation noch stimmt und paßt oder nachjustiert werden sollte; Stichwort: Rebalancing).
Für manchen (vielleicht nicht ganz wenige) mag auch der gesamte aktuelle "persönliche Nettowert" (also inkl. dem Barwert der Rente(n), der (so weit vorhanden) eigenen Immobilie, den Rückkaufswerten der KLV(s), sonstigen eventuellen Wertgegenständen) emotional-psychologisch wichtig bzw. beruhigend sein. Insbesondere, wenn man dabei dann feststellt, daß man in der Gesamtschau - trotz z. B. des Hauskredits - nicht "unter der Wasserlinie" liegt sondern trotzdem in den schwarzen Zahlen.
Deine Ausführungen teile ich ansonsten vollumfänglich. Die sehr großen Probleme bei der Erhebung einer (gerichtsfesten; BVerfG) Vermögenssteuer (jährliche (Neu)Einwertung aller Vermögensgegenstände; dazu kommen dann noch weitere Abgrenzungsfragen (hängt das Bild im Wohnzimmer zählt es zum Privatvermögen; hängt es im Büro kann es zum Betriebsvermögen gehören usw.). Komplexes und teilweise juristisch vermintes Terrain. Ertrag und Aufwand stehen in keinem guten Verhältnis, um es noch vorsichtig zu formulieren. Einer der Gründe, warum nur noch wenige Staaten sich das antun. Negativ-bzw. Fehlanreize (Standortpolitik) kommen noch hinzu. Für Länder mit ansonsten eher sehr niedrigen Steuern kann es iVm natürlich entsprechend hohen Freibeträgen und sehr modearten Vermögenssteuer-Sätzen nichtsdestotrotz ein Ansatz sein (z. B. USA, Schweiz).