Beim Bargeld muss ich immer alles mitschleifen.
Das mit dem "mitschleifen" beim "Bargeld" wird im Auge des Betrachters liegen.
Habe beispielsweise ich so noch nie wahrgenommen oder empfunden - und ich zahle seit meiner Schulzeit alles möglichst und alles Mögliche in bar - und das bis zum heutigen Tag (jedenfalls, soweit dies heute noch möglich und rechtlich erlaubt ist).
Nur aus reiner Bequemlichkeit beispielsweise würde ich mein Datenschutz-Grundrecht der "Informationelle Selbstbestimmung" niemals aufgeben bzw. opfern. Dazu kommt für mich noch das prioritäre Ziel einer möglichst robusten und resilienten Aufstellung meiner privaten Finanzen.
Mit den Karten, Handy reicht mir ein ganz kleines Portemonnaie, zumal ist es so viel hygienischer. Das Bargeld anlangen, das davor 30 andere Leute in der Hand hatten... Graust mich jedes Mal.
Mir reicht ein kleines Bündel Geldscheine, welches nur wenige Gramm wiegt (pro 1.000 € um die 5 Gramm schätze ich mal).
Jedenfalls bin ich froh - sollte die neue EU-Bargeldverordnung (nach meinem Kenntnisstand geplante Implementierung zum Juli 2027 (*)) so in Kraft treten, wie geplant - daß dann endlich auch Händlern, Geschäften und Restaurants ein Riegel vorgeschoben wird, die ausschließlich Kartenzahlung sprich unbare Zahlung akzeptieren.
Weniger froh bin ich und als eher besorgniserregend empfinde ich dagegen die darin enthaltenen weiteren Punkte (Obergrenze von 10.000 € (für Unternehmen und Selbständige), Ausweispflicht ab 3.000 € (Händler müssen ab dem Betrag die Identität des Kunden prüfen und dokumentieren) - wenigstens sind Privatpersonen, die nicht gewerblich handeln, von der Obergrenze ausgenommen).
(*) Die EU-Länder werden gemäß der neuen EU-Verordnung zudem verpflichtet, den Zugang zu Bargeld (Bargeldinfrastruktur via Geldautomaten und Bankfilialen in Stadt- aber auch Landregionen) sicherzustellen. Kernziel der neuen EU-Bargeldverordnung ist eine grundsätzliche Annahmepflicht für Bargeld im Handel und in der Gastronomie. Pauschale "No Cash" Schilder oder reine Kartenzahlungsgeschäfte (im Präsenzhandel) sollen damit unzulässig werden.
ECB-Website:
"Bargeld spielt nach wie vor eine wichtige Rolle für unsere Gesellschaft. Es ist für jede Volkswirtschaft unverzichtbar. Unsere Untersuchungen zeigen: Die meisten Menschen finden es wichtig, mit Bargeld bezahlen zu können, und an Verkaufsstellen wird am häufigsten bar bezahlt.
Die EZB und die nationalen Zentralbanken des Euroraums haben sich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, daß Bargeld auch in Zukunft allgemein verfügbar ist und weiterhin akzeptiert wird. Daher begrüßen wir (als ECB) den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Verordnung zur Stärkung des Status von Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel. Mit dem Vorschlag sollen der Zugang zu Euro-Banknoten und -Münzen und ihre Akzeptanz im gesamten Euroraum rechtlich garantiert werden"
Immerhin. Einerseits.
Vor dem Hintergrund des § 14 Bundesbank-Gesetz (BBankG) und des Art. 128 des "Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union" (AEUV) aber eine Selbstverständlichkeit ("auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel" im Euroraum bzw. von der EZB und den nationalen Notenbanken ausgegebene Banknoten sind die einzigen Banknoten, die in der EU als gesetzliches Zahlungsmittel gelten"). Andererseits.
Es war schwer genug, dem im EU-Parlament und der EU-Kommission Gehör und danach Geltung zu verschaffen und die neue Verordnung durchzusetzen. Nichtsdestotrotz dürfte insbesondere vor dem Hintergrund des EZB-Projekts "Digitaler Euro" weiterhin erhöhte Aufmerksamkeit rund um diese Thematik indiziert sein.