Guten Abend,
ich beschäftige mich gerade mit der Gaspreisbremse und der Frage ob es für den "vertraglich vereinbarten Arbeitspreis" einen bestimmten Stichtag gibt, da mein Anbieter den Arbeitspreis zum 01.07.2023 gesenkt hat.
Konkret an meinem Beispiel:
Wir haben in 2023 im Vergleich zum prognostizierten Verbrauch über 40% Gas eingespart (durch Umstellung der Heizung und durch Heizen mit PV-Anlage)
Arbeitspreis zum 01.01.2023 betrug 20 ct/kwh
Preissenkung zum 01.07.2023 auf 15ct/kwh
Die zusätzlichen 20% Einsparung bekommen wir ja multipliziert mit dem "vertraglich vereinbarten Arbeitspreis" zurück, aber welcher wird hier als Referenz genommen?
Der zum 01.01.2023 ?
Der ab 01.07.2023?
Oder eine Mischkalkulation?
Vielen Dank vorab für eure Meinungen