Gaspreisbremse bei Preissenkung im laufenden Jahr

  • Guten Abend,

    ich beschäftige mich gerade mit der Gaspreisbremse und der Frage ob es für den "vertraglich vereinbarten Arbeitspreis" einen bestimmten Stichtag gibt, da mein Anbieter den Arbeitspreis zum 01.07.2023 gesenkt hat.

    Konkret an meinem Beispiel:
    Wir haben in 2023 im Vergleich zum prognostizierten Verbrauch über 40% Gas eingespart (durch Umstellung der Heizung und durch Heizen mit PV-Anlage)
    Arbeitspreis zum 01.01.2023 betrug 20 ct/kwh

    Preissenkung zum 01.07.2023 auf 15ct/kwh

    Die zusätzlichen 20% Einsparung bekommen wir ja multipliziert mit dem "vertraglich vereinbarten Arbeitspreis" zurück, aber welcher wird hier als Referenz genommen?
    Der zum 01.01.2023 ?
    Der ab 01.07.2023?
    Oder eine Mischkalkulation?

    Vielen Dank vorab für eure Meinungen

  • Ihr bekommt einen monatlichen Entlastungsbeitrag der sich bestimmt aus der (Jahres)Prognose (gleichmäßig verteilt auf 12 Monate) und der Differenz zwischen Arbeitspreis und 12 Cent. D.h. in den ersten 6 Monaten bekommt ihr eine höhere Entlastung, in den folgenden Monaten eine geringe. Beachte: euer tatsächlicher Verbrauch (in 2023) spielt (fast) keine Rolle für den Entlastungsbeitrag.

  • Wieso fast?

    Dachte da gibts ne Regelung, dass der Entlastungsbetrag nicht voll ausgezahlt wird, also gekürzt wird, wenn die Kosten kleiner als sind als der Entlastungsbetrag (was der Fall sein wird, wenn z.B. kein Gas verbraucht wird). Aber hier kann ich mich auch irren ...

    Für den Thread Ersteller scheint das irrelevant zu sein, aber vielleicht kannst du das hier für anderen Leser klarstellen?

  • Ihr bekommt einen monatlichen Entlastungsbeitrag der sich bestimmt aus der (Jahres)Prognose (gleichmäßig verteilt auf 12 Monate) und der Differenz zwischen Arbeitspreis und 12 Cent. D.h. in den ersten 6 Monaten bekommt ihr eine höhere Entlastung, in den folgenden Monaten eine geringe. Beachte: euer tatsächlicher Verbrauch (in 2023) spielt (fast) keine Rolle für den Entlastungsbeitrag.

    Sorry wenn ich es falsch ausgedrückt habe. Es geht mir nicht um die Entlastungsbeiträge, sondern um die Jahresendabrechnung und die tatsächliche Erstattung wenn man die 80% vom progn. Jahresverbrauch noch deutlich unterschreitet.

    Bei uns:
    Entlastungskontingent (80% des Vorjahresverbrauchs): 15000 kwh
    tatsächlicher Verbrauch 2023: 11000 kwh
    Differenz: 4000 kwh

    Bekommen wir jetzt 800EUR (4000 x 0,20)
    oder 600 EUR (4000 x 0,15)
    zusätzlich zurück?

    Wäre der Gaspreis konstant bei 20 ct/kwh geblieben wäre es klar und es wären 800EUR, aber durch die Senkung zum Juli ist es mir nicht klar, weil ich im Text der Bundesregierung keinen Stichtag finde.

  • M.E. läuft die Berechnung der Entlastung wie folgt:

    15.000 kWh / 12 Monate => 1.250 kWh / Monat

    Januar bis Juni: 0,20 Euro - 0,12 Euro = 0,08 Euro (pro kWh)

    Juli bis Dezember: 0,15 Euro - 0,12 Euro = 0,03 Euro (pro kWh)

    Also bekommt ihr für

    Januar bis Juni 1.250 kWh * 0,08 Euro / kWh = 100 Euro (pro Monat)

    Juli bis Dezember 1.250 kWh * 0,03 Euro / kWh = 37,50 Euro (pro Monat)

    Erstattung insgesamt also 6 * 100 Euro + 6 * 37,50 Euro = 825 Euro.


    Du hast leider nicht geschrieben, wie viel kWh ihr bis 30.06.2023 verbraucht habt.
    Nehem wir mal an, ihr hättet bis dahin 8.000 kWh verbraucht (und folglich dann im Juli-Dezember 3.000 kWh): Unter dieser Annahme sollte die Gasrechnung ja auf 8.000 * 0,20 Euro + 3.000 * 0,15 = 2.050 Euro zzgl. Grundgebühr abzgl. 825 Euro Erstattung lauten.

  • Die zusätzliche Einsparung nur mit der Differenz aus Arbeitspreis uns 12ct zu berechnen ist nicht korrekt. Alles was 20% Einsparung überschreitet wird mit dem vollen Arbeitspreis vergütet. Das genau war ja der Anreiz um mehr als "nur" 20% einzusparen.
    Sieht man auch bei Eingabe in den Rechner hier auf Finanztip, z.B. mit folgenden Werten

    Verbrauch:11000 kwh
    Arbeitspreis: 20ct
    Einsparung: 40%

    Dein Ergebnis

    Rabatt auf Deine monatliche Abschlagszahlung

    58,67 €

    Rabatt auf Deine Jahresrechnung

    704,00 €

    Rabatt durch Preisbremse bei gleichbleibendem Verbrauch

    32,00 %

    Wenn Du das oben angegebene Einsparziel schaffst, bekommst Du zusätzlich zurück:

    880,00 €

    Darf man hier verlinken? Ich finde hier (letzter Abschnitt ganz unten) ist das mit der zusätzlichen Ersparnis bei mehr als 20%Einsparung gut vorgerechnet:

    https://www.merkur.de/wirtscha…erbrauch-zr-91952350.html

  • Es ist klar:

    Wenn man weniger verbraucht, als erwartet, spart man auch noch die Kosten für den (erwarteten Mehr)- Verbrauch.
    Das wird bei Merkur so vorgerechnet, wenn man noch mehr als die 20% spart.

    Gedanklich ist hier der Ansatz falsch, dass man etwas erstattet oder zurückbekommt oder vergütet bekommt.

    Das ist ja nur der Fall wenn man zu hohe Abschläge bezahlt hat.

    Die monatlichen Abschläge gehen i.d.R. ja erst mal von 100 % = Vorjahresverbrauch hier 18.750 kWh aus. 1.250 x 0,20 €/kWh + 1/12 GP

    Sie sollten ab März (rückwirkend auch für Januar und Februar) also ab Jahresanfang um den feststehenden monatlichen Entlastungsbetrag (schon mal) reduziert sein.
    hier: 100 € (siehe TB in # 6)

    Verbraucht man tatsächlich 18.750 kWh, hat man keine Nachzahlung und keine Gutschrift.

    Verbraucht man nur 15.000 werden natürlich 3.750 kWh x 0,20 = erstattet.

    Verbraucht man nur 11.000 werden 7.750 x 20 = erstattet.

    Bleibt der Preis pro kWh das ganze Jahr gleich, bleibt auch der feststehende monatliche Entlastungbetrag (100 €) gleich = 1.200 €

    Recht hat TB auch in #4, dass der jeweilige Rechnungsbetrag die Grenze für die Summe der Gaspreisremsentlastungserstattungen ist.

    Bei unterjähriger Abrechnung und ganz niedrigem Verbrauch, der gerade zufällig abgerechnet wird, kann von den monatlichen Entlastungsbeträgen was verloren gehen.

    Im Prinzip landen die vom Staat (Steuerzahler) bezahlten Entlastungbeträge bei den Energielieferanten, denen es gelungen ist, die Kunden in Verträge zu locken, bei den der AP über12 Ct beim Gas und über 40 Ct beim Strom liegt.

    Im Einzelfall mag es sei, dass sie zu teuer eingekauft haben und das erst mal auf die Kunden abwälzen.

    Ich sag(t)e es immer wieder:

    Alle Betrachtungen sollten davon ausgehen, dass der Lieferant die verbrauchten kWh zunächst mit seinem AP (hier 20 Ct und ab 01.07 15 CT) und seinem GP abrechnet.
    Und unten drunter werden dann 6 x 100 € und 6 x 37,50 € abgezogen.

    berghaus 22.12.23