Abfindung in Lohnsteuererklärung

  • Hallo zusammen erst mal,


    hoffe ich bin hier richtig gelandet! Ich such nach Tagen nach einer Lösung und komme einfach nicht weiter.....


    Im Jahr 2023 habe ich von meinem ehemaligen Arbeitgeber nach einer Einigung bei Gericht eine Abfindung erhalten! Auf der Lohnsteuerbescheinigung ist diese aber nun nicht explizit ausgewiesen. Sie erscheint jetzt quasi als normales Gehalt für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.03.2023. Gerade versuche ich mit Wiso Steuer das hin zu bekommen. Selbstverständlich möchte ich die Fünftel Regel anwenden! Benötige ich vom alten Arbeitgeber nun eine neue Lohnsteuerbescheinigung wo die Abfindung extra ausgewiesen ist ? Ich weiß nicht was ich angeben soll.....

  • Stylo76

    Hat den Titel des Themas von „Abfindung“ zu „Abfindung in Lohnsteuererklärung“ geändert.
  • Finanztip hat zu genau diesem Thema eine wunderbare Seite, auf der eine ganze Menge sinnvolle Hinweise stehen.

    Im Jahr 2023 habe ich von meinem ehemaligen Arbeitgeber nach einer Einigung bei Gericht eine Abfindung erhalten. Auf der Lohnsteuerbescheinigung ist diese aber nun nicht explizit ausgewiesen. Sie erscheint jetzt quasi als normales Gehalt für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.03.2023.

    Eigentlich sollte der Arbeitgeber das gleich entsprechend berücksichtigen. Es könnte natürlich sein, daß das nicht klappt, wenn man sich streitet. Das Finanzamt wird auf Deinen Hinweis hin die Regelung aber korrekt umsetzen.

    Gerade versuche ich mit WISO-Steuer, das hinzubekommen. Selbstverständlich möchte ich die Fünftelregel anwenden!

    Hast Du schon einmal simuliert, ob das bei Dir was ausmacht, und wenn ja, wieviel?

    Benötige ich vom alten Arbeitgeber nun eine neue Lohnsteuerbescheinigung, wo die Abfindung extra ausgewiesen ist ? Ich weiß nicht, was ich angeben soll.

    Du benötigst keine neue Lohnsteuerbescheinigung. Wie hoch die Abfindung war, solltest Du allerdings wissen, aber dafür hast Du vom Gericht ja vermutlich ein Urteil bekommen. Du kannst den Wert in den gängigen Steuerprogrammen manuell eingeben.


    Wenn nichts hilft, rechnest Dir selber eine passende Lohnsteuerbescheinigung zurecht und gibst die Werte dementsprechend in das Steuerprogramm ein. Das Finanzamt rechnet die Abfindung so oder so nach der Fünftelregelung, muß dafür aber natürlich wissen, wie hoch die Abfindung war.