Freistellungsauftrag gemeinsame Veranlagung

  • Liebe Community,


    frohe Weihnachten an alle, die feiern und schon mal vorab ein tolles Jahr 2024.


    Eine kleine Frage zum Ausklang, auf die ich partout keine Antwort finde online.


    Folgende Situation: meine Frau und ich werden gemeinsam veranlagt und wir haben auch ein gemeinsames Bankkonto mit gemeinsamen FSA.

    Nun hat meine Frau noch ein separates Tagesgeldkonto, bei einer Bank, bei der ich selber nicht bin.


    Muss für dieses Konto ein gemeinsamer FSA erteilt werden oder geht auch ein einzelner (= nur meine Frau erteilt einen)?


    Tausend Dank euch und noch schöne Feiertage!


    Liebe Grüße

    Ramoon

  • Ramoon

    Hat den Titel des Themas von „Freistellungsauftrag Ehepaar“ zu „Freistellungsauftrag gemeinsame Veranlagung“ geändert.
  • Hallo Ramoon,


    Gemeinsam veranlagte Ehegatten können entweder einen gemeinsamen oder jeder für sich einen Freistellungsauftrag stellen. Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag kann sowohl für Gemeinschaftskonten wie auch für Einzelkonten oder Depots erteilt werden, die auf den Namen nur eines Ehegatten laufen (vgl. hier Textziffer 5, Verfügung der OFD Frankfurt/M. vom 8.10.2013, S 2400 A - 33 - St 54).


    Freistellungsauftrag - Steuerfreibetrag (Sparerfreibetrag) für Kapitalerträge auf Zinsen


    Ein gemeinsamer FSA macht in meinen Augen nur bei einer gemeinsamen Verlustrechnung Sinn oder wenn ein Partner auf einem Einzelkonto/-depot > 1000 € Gewinn berechnet bekommt und der andere Partner seinen FSA nicht komplett ausschöpfen kann.


    Schöne Feiertage

  • Hi Erdnuss! das ist super hilfreich. Also wenn ich das richtig verstehe kann man sich auch pro Bank unterschiedlich entscheiden, ie hier ein gemeinsamen, hier einen einzelnen FSA, oder?

    Das würde ich genauso sehen.


    Bei mir ist es jedenfalls so, weil einer meiner Depotanbieter keinen gemeinsamen FSA anbietet. So wende ich beide Arten von FSA an und habe bisher vom Finanzamt nichts gehört.