Stromvertrag Rheinpower - einseitiges Preisänderungsrecht

  • Ich habe bei Rheinpower einen Stromvertrag (MeinStrom12) über check24 abgeschlossen, Erstvertragslaufzeit 12 Monate, Preisgarantie 12 Monate.

    Nach Zusendung der Tarifdetails (eine Seite) erscheint dort zusätzlich folgender Passus:

    Preisanpassung

    Es besteht ein einseitiges Preisänderungsrecht durch die Stadtwerke Duisburg AG nach billigem Ermessen. Bei einer

    Preisanpassung haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.


    Ist das inzwischen gängige Praxis? R(H)EINPOWER MeinStrom 12.PDF


  • Keine Ahnung. Für mich ist das ein Widerspruch. Preisgarantie heißt für mich, daß eine Preisanpassung ausgeschlossen ist. Ich würde das in diesem Fall aber locker sehen: Die Firma bietet einen ungewöhnlich hohen Sofortbonus an (mit meinen Daten etwa 4 Monatsraten), das bietet eine gewisse Sicherheit gegen Preissteigerungen.

    Sollte die Firma den Preis erhöhen, kann man immer noch zu einem anderen Anbieter oder in die Grundversorgung wechseln, hat aber den Sofortbonus im Sack. Verbessert die Kalkulation des Kunden.