Duales Studium Homeoffice-Pauschale für Betrieb und Hochschule

  • Liebe Community,


    kann mir hier evtl. jemand helfen.

    Folgender Fall:

    Es liegt eine Erstausbildung in Form eines Dualen Sudiums mit einem sozialversicherungspflichtigen Entgelt vor. Im Betrieb wird zum Teil im Homeoffice gearbeitet. In der Steuererklärung wird dies über die Werbungskosten als Homeoffice Pauschale angegeben.


    Die Vorlesungen an der Hochschule finden an manchen Tagen nur online statt.

    Hier stellt sich die Frage, ob es richtig wäre die Homeoffice Pauschale für die online Vorlesungen in den Werbekosten und nicht in den Sonderkosten anzugeben. Das Studium steht direkt mit dem Gehaltserwerb in Verbindung und wird somit als Fortbildung betrachtet.


    Liege ich hier richtig? Wie wird die in der Est.erklärung richtig angegeben?


    Vielen Dank im Voraus.

  • Es liegt eine Erstausbildung in Form eines dualen Studiums mit einem sozialversicherungspflichtigen Entgelt vor. Im Betrieb wird zum Teil im Homeoffice gearbeitet. In der Steuererklärung wird dies über die Werbungskosten als Homeoffice-Pauschale angegeben.


    Die Vorlesungen an der Hochschule finden an manchen Tagen nur online statt.

    Hier stellt sich die Frage, ob es richtig wäre, die Homeoffice-Pauschale für die online Vorlesungen in den Werbungskosten und nicht bei den Sonderausgaben anzugeben. Das Studium steht direkt mit dem Gehaltserwerb in Verbindung und wird somit als Fortbildung betrachtet.

    Die Steuererklärung ist immer ein Kunstwerk, das Du als Steuerpflichtige gestaltest.


    Das Wichtigste ist, daß Du von vornherein weißt, wie der Hase läuft, also die Grundlagen der Kalkulation kennst. Dann kannst Du nämlich für die Zukunft in Deinem eigenen Sinne handeln und mußt nicht am Jahresende rückwärts schauen und Dich darüber ärgern, was Du nicht zweckmäßig gestaltet hast.


    Von Deinem Gehalt kannst Du alle Kosten absetzen, die Du für die Berufsausübung hattest. Aber Achtung! Im Steuertarif ist dafür bereits ein Posten von 1230 € vorgesehen. Damit sich eventuelle Kosten auswirken, mußt Du diesen Betrag überschreiten.


    Das ist mit Ausbildungskosten besser. Die sind als Sonderausgaben zwar bei 6000 €/a gedeckelt (sind auch 500 Flocken im Monat!), sie zählen aber ab dem ersten Euro.


    Auf der anderen Seite verdienst Du im dualen Studium ja noch nicht so viel. Das heißt: Wenig Verdienst, wenig Steuer, aber halt auch: Irgendwelche Absetzvolumina wirken sich nicht besonders aus.


    Rechne das einfach mal in absoluten Werten durch - und dann entscheide, wieviel Aufwand Du für die Gestaltung Deiner Steuererklärung treibst.