Liebe Community,
kann mir hier evtl. jemand helfen.
Folgender Fall:
Es liegt eine Erstausbildung in Form eines Dualen Sudiums mit einem sozialversicherungspflichtigen Entgelt vor. Im Betrieb wird zum Teil im Homeoffice gearbeitet. In der Steuererklärung wird dies über die Werbungskosten als Homeoffice Pauschale angegeben.
Die Vorlesungen an der Hochschule finden an manchen Tagen nur online statt.
Hier stellt sich die Frage, ob es richtig wäre die Homeoffice Pauschale für die online Vorlesungen in den Werbekosten und nicht in den Sonderkosten anzugeben. Das Studium steht direkt mit dem Gehaltserwerb in Verbindung und wird somit als Fortbildung betrachtet.
Liege ich hier richtig? Wie wird die in der Est.erklärung richtig angegeben?
Vielen Dank im Voraus.