Hallo,
ich überlege, ob ich ein Wertpapierdepot unentgeltlich an mein Kind übertrage. Bevorzugen würde ich einen fiktiven Verkauf, bei dem mir meine Bank theoretisch 25 % Kapitalertragsteuer abziehen würde. Praktisch erfolgt jedoch kein Abzug, da ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung besitze. Meine Frage ist, ob durch den (in diesem Falle wegen NV-Bescheinigung nur theoretischen) Kapitalertragsteuerabzug der Depotübertrag nicht mehr Schenkungssteuerpflichtig ist bzw. auf den 10-jährigen Schenkungssteuerfreibetrag angerechnet wird.
Es wäre schön, wenn mir jemand darüber Auskunft geben könnte.
MfG.