Entlastungskontingent Gaspreisbremse bei unterjährigem Wechsel

  • Hallo Community,


    bevor wir uns ggf. rechtliche Hilfe holen, wollte ich mich einmal allgemein erkundigen. Leider konnte ich zu unserem konkreten Beispiel keine genaue Aussage finden und ich werde aus dem EWPBG nicht ganz schlau.


    Folgender Fall: Unser Verbrauch wurde im September auf 583.740 prognostiziert, entspricht also einem Entlastungskontingent von 466.992 kWh Gas. (Kleine Firma)


    Von Januar bis März waren wir in der Grundversorgung zu 15,9 Ct / kWh Brutto, zum 01.04.2023 erfolgte ein Wechsel in einen Tarif unterhalb der Preisbremse. Zum Wechsel erfolgte eine Ablesung und der Verbrauch von Jan-Mrz betrug 262.935 kWh.


    In der Jahresabrechnung wurde das Entlastungskontingent durch 12 gerechnet und wir haben die Preisbremse somit nur für 3x38.916 kWh = 116.748 kWh erhalten. Für 146.187 kWh müssen wir den vollen Preis bezahlen.


    Natürlich ist der Verbrauch in den Monaten Jan-Mrz deutlich höher und wir sind davon ausgegangen, dass die Preisbremse auf das gesamte Jahr gesehen wird und wir somit für den gesamten Verbrauch die Preisbremse in Anspruch nehmen können, da wir mit den 262.935 kWh deutlich unter dem gesamten Entlastungskontingent für das Jahr liegen.


    Sehen wir das falsch? Laut Stadtwerken ist unser Einwand unberechtigt.


    Danke für Euren Input.


    Beste Grüße

  • Laut Stadtwerken ist unser Einwand unberechtigt.

    Ja, der Einwand ist unberechtigt!

    Bei der Gas- und auch bei der Strompreisbremse erhält man Monat für Monat einen Entlastungsbetrag, der sich nach dem Arbeitspreis (AP) am 01.März 2023 richtet, rückwirkend auch für Januar und Februar 2023.

    In diesem Fall 38.916 x (15,9 - 12,0) = 1.517,72 €/Monat (x 3)

    Ändert sich am 1. eines der Folgemonate der AP wird mit der neuen Differenz gerechnet, also
    AP - 12.
    Sinkt der AP auf 12 Ct/kWh oder darunter, gibt es in den Monaten, in denen das so ist, keine Entlastung mehr.

    Das ist m.E. in fly_esdb's Fall der Fall.

    Diese Erkenntnis kann man in oder ab dem Beitrag # 19 hier nachlesen
    (zwar unter 'Strombreisbremse', - gilt aber (auch) für die Gaspreisbremse:

    RE: Strompreisbremse

    Ausschnitt daraus:
    Zitat
    "Es kann doch nicht sein, dass wir - mit einer gewissen Schwarmintelligenz ausgestattet- uns hier im Finanztippforum tummeln und dass die Finanztippredakteure hier nicht mitlesen und in dem Finanztipp- Newsletter nun wiederholt die Meinung vertreten, dass der Entlastungsbetrag ein Festbetrag ist und nicht vom Verbrauch abhängt.

    Da ist auch nichts missverständlich!

    Ich habe das EWPB-Gesetz noch mal gelesen und bin nun überzeugt, dass in der endgültigen Abrechnung Monat für Monat -unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch- in der Abrechnung der Entlastungsbetrag angesetzt wird, der fest ist, wenn sich ab dem 1. März 2023 die Differenz zwischen AP (bei mir 16,99 -12,00) nicht ändert.

    Es wird in der Abrechnung Monat für Monat diese Differenz mit dem Zwölftel der Sept22-80%Prognose in kWh multipliziert.

    Dieser monatliche Entlastungsbetrag ändert sich, wenn man zu einem Anbieter wechselt, dessen AP über 12 Cent liegt, und ist Null, wenn er unter 12 Ct/kWh liegt.

    Für den Fall, dass der Wechsel mitten in einem Monat stattfindet, wird der Entlastungsbetrag tageweise aufgeteilt ......"
    berghaus 02.04.23

    Zitat Ende


    berghaus 19.01.24

  • Ich bin von der pro rata Anrechnung der Entlastungsbeiträge auch sehr überrascht. Da der Großteil meines Gasverbrauchs im Winter anfällt (logisch), und ich nur für die Monate Januar bis März Anspruch hatte, wurden bei mir letztlich nur 60 % des Verbrauchs zum subventionierten Arbeitspreis von 12 Cent abgerechnet. Der Rest zum stolzen Preis von 20 Cent. Und das obwohl der Verbrauch schon deutlich unter dem des Referenzjahres lag.


    Bin von dieser Mogelpackung und auch der Kommunikation in den Medien echt enttäuscht. Auch das BMWK hat meiner Meinung nach den Sachverhalt schlecht erklärt. Mich wundert nur, dass sich bisher so wenige darüber beschweren. Es kann ja nicht sein, dass nur so wenige Bürger ihre Gasabrechnung kontrollieren, oder?