Hallo Community,
bevor wir uns ggf. rechtliche Hilfe holen, wollte ich mich einmal allgemein erkundigen. Leider konnte ich zu unserem konkreten Beispiel keine genaue Aussage finden und ich werde aus dem EWPBG nicht ganz schlau.
Folgender Fall: Unser Verbrauch wurde im September auf 583.740 prognostiziert, entspricht also einem Entlastungskontingent von 466.992 kWh Gas. (Kleine Firma)
Von Januar bis März waren wir in der Grundversorgung zu 15,9 Ct / kWh Brutto, zum 01.04.2023 erfolgte ein Wechsel in einen Tarif unterhalb der Preisbremse. Zum Wechsel erfolgte eine Ablesung und der Verbrauch von Jan-Mrz betrug 262.935 kWh.
In der Jahresabrechnung wurde das Entlastungskontingent durch 12 gerechnet und wir haben die Preisbremse somit nur für 3x38.916 kWh = 116.748 kWh erhalten. Für 146.187 kWh müssen wir den vollen Preis bezahlen.
Natürlich ist der Verbrauch in den Monaten Jan-Mrz deutlich höher und wir sind davon ausgegangen, dass die Preisbremse auf das gesamte Jahr gesehen wird und wir somit für den gesamten Verbrauch die Preisbremse in Anspruch nehmen können, da wir mit den 262.935 kWh deutlich unter dem gesamten Entlastungskontingent für das Jahr liegen.
Sehen wir das falsch? Laut Stadtwerken ist unser Einwand unberechtigt.
Danke für Euren Input.
Beste Grüße