Steuern bei ETF-Verschmelzung

  • Hallo zusammen,


    mein ETF auf den MSCI World von Amundi (WKN: A2JSDA) wurde im Januar zu einem neuen ETF verschmolzen (WKN: ETF143). In der Mitteilung vor der Verschmelzung habe ich es so verstanden, dass meine Anteile am untergehenden ETF (A2JSDA) alle verkauft und von dem Geld dieselben Anteile am aufnehmenden ETF (ETF143) gekauft werden. Das ist wohl auch so passiert, also die verkaufte und gekaufte Stückzahl sowie der Kurs am Stichtag war bei beiden ETFs gleich. Da mein Freistellungsauftrag nicht ausgereicht hat, musste ich aber einen Betrag X an Steuern zahlen. Dieser Betrag wurde von meinem Verrechnungskonto abgezogen. Ist das bei allen Verkäufen, dass die Steuern vom Verrechnungskonto abgezogen werden, oder ist das nur im Fall der Verschmelzung so? Hätte ich bei einem "normalen" Verkauf dann einfach den ETF-Wert abzüglich der Steuern aufs Konto bekommen?


    Anschlussfrage dazu noch: Mein Freistellungsauftrag ist damit für dieses Jahr (2024 dann, weil die Verschmelzung ja jetzt im Januar war, richtig?) bereits aufgebraucht. Die Vorabpauschale wurde für 2023 allerdings noch nicht abgebucht. Ich dachte eigentlich, dass ich die mit dem Freistellungsauftrag abdecken kann, das ist dann jetzt nicht mehr der Fall - oder wird da der Freistellungsauftrag von 2023 genommen, weil es um die Vorabpauschale für 2023 geht?



    Vielen Dank für eure Hilfe und liebe Grüße!

  • Mein ETF auf den MSCI World von Amundi (WKN: A2JSDA) wurde im Januar zu einem neuen ETF verschmolzen (WKN: ETF143). In der Mitteilung vor der Verschmelzung habe ich es so verstanden, dass meine Anteile am untergehenden ETF (A2JSDA) alle verkauft und von dem Geld dieselben Anteile am aufnehmenden ETF (ETF143) gekauft werden. Das ist wohl auch so passiert, also die verkaufte und gekaufte Stückzahl sowie der Kurs am Stichtag war bei beiden ETFs gleich. Da mein Freistellungsauftrag nicht ausgereicht hat, musste ich aber einen Betrag X an Steuern zahlen. Dieser Betrag wurde von meinem Verrechnungskonto abgezogen. Ist das bei allen Verkäufen, dass die Steuern vom Verrechnungskonto abgezogen werden, oder ist das nur im Fall der Verschmelzung so? Hätte ich bei einem "normalen" Verkauf dann einfach den ETF-Wert abzüglich der Steuern aufs Konto bekommen?

    So ist es.

    Mein Freistellungsauftrag ist damit für dieses Jahr 2024 bereits aufgebraucht. Die Vorabpauschale wurde für 2023 allerdings noch nicht abgebucht.


    Ich dachte eigentlich, dass ich die mit dem Freistellungsauftrag abdecken kann, das ist dann jetzt nicht mehr der Fall - oder wird da der Freistellungsauftrag von 2023 genommen, weil es um die Vorabpauschale für 2023 geht?

    Die Vorabpauschale würde ohnehin nicht abgebucht, sondern allenfalls die Steuer auf die Vorabpauschale. Die Vorabpauschale für das Jahr 2023 fließt Dir steuerlich gesehen im Jahr 2024 zu, gilt also als Kapitalertrag des Folgejahres (also hier 2024).


    Dein Fall ist trotzdem interessant.


    Streng genommen hätte man Dir die Vorabpauschale für 2023 Anfang 2024 als Kapitalertrag versteuern und sie dann beim "Verkauf" des ETFs wieder gutschreiben müssen, so daß Du beim "Verkauf" nicht den gesamten Kursgewinn hättest versteuern müssen, sondern nur den Kursgewinn abzüglich der Vorabpauschale.


    Ich vermute, daß die Fondsgesellschaft die beiden gegenläufigen, einander aufhebenden Buchungen schlichtweg wegläßt. Details lassen sich allerdings nur aus Deinen Unterlagen ersehen.

  • Frage 1 kann dir wohl nur dein Broker beantworten, bei „normalen“ Verkäufen wird der Betrag vom Verkaufserlös abgezogen, gleiches gilt für Dividenden bei Auszahlung

    Frage 2 wenn der Buchtermin im Januar war, wird der Freibetrag von diesem Jahr verwendet.

  • Streng genommen hätte man Dir die Vorabpauschale für 2023 Anfang 2024 als Kapitalertrag versteuern und sie dann beim "Verkauf" des ETFs wieder gutschreiben müssen, so daß Du beim "Verkauf" nicht den gesamten Kursgewinn hättest versteuern müssen, sondern nur den Kursgewinn abzüglich der Vorabpauschale.


    Ich vermute, daß die Fondsgesellschaft die beiden gegenläufigen, einander aufhebenden Buchungen schlichtweg wegläßt. Details lassen sich allerdings nur aus Deinen Unterlagen ersehen.

    Interessant! Ersteres ist bei mir jedenfalls nicht passiert, ich habe weder Steuern auf die Vorabpauschale gezahlt, noch wurde mein Freistellungsauftrag dafür verwendet (der ging komplett für den Verkauf bei der Verschmelzung drauf). Ich werde das dann mal im Auge behalten, ob da nachträglich dann auch noch eine Vorabpauschale versteuert wird.

    Verstehe ich das dann richtig, dass ich jetzt nach dem Verkauf dann eigentlich keine Vorabpauschale mehr versteuern müsste oder bringe ich da dann etwas durcheinander?

  • Du kennst den Kaufpreis Deines ETFs, Du kennst den Verkaufspreis am Umwandlungstag, Du kannst Dir daraus also Deinen Gewinn errechnen (und die Steuer darauf).


    Wie schon gesagt: Zum Jahreswechsel hätte man Dir die Vorabpauschale versteuern müssen, die man Dir dann im Zuge des Umwandlungsprozesses hätte wieder gutschreiben müssen.


    Mich würde interessieren, ob das so in Deinem Fall tatsächlich gelaufen ist. Du kannst es aus Deinen Papieren bestätigen oder falsifizieren. Ohne Einblick in die Papiere kann man das nicht prüfen.

  • Du kennst den Kaufpreis Deines ETFs, Du kennst den Verkaufspreis am Umwandlungstag, Du kannst Dir daraus also Deinen Gewinn errechnen (und die Steuer darauf).

    Das hab ich gemacht, das passt genau. Im Dokument ist vom "Veräusserungsgewinn nach Differenzmethode" die Rede und das ist genau die Differenz aus dem Wert am Umwandlungstag und meinen Einzahlungen. Von einer Vorabpauschale oder der Steuer darauf ist dort nirgends etwas zu lesen.


    In der Mitteilung von Ende 2023 steht aber auch, dass die Steuer im Januar oder Februar eingezogen wird. Daher kam meine Frage: Bisher kam noch nichts dazu, es wurde nirgends erwähnt, dass das gegengerechnet wurde und der ETF ist verkauft und damit der Gewinn versteuert. Könnte es trotzdem sein, dass ich im Februar noch die Steuer auf die Vorabpauschale zahlen muss?

  • Im Dokument ist vom "Veräusserungsgewinn nach Differenzmethode" die Rede und das ist genau die Differenz aus dem Wert am Umwandlungstag und meinen Einzahlungen. Von einer Vorabpauschale oder der Steuer darauf ist dort nirgends etwas zu lesen.

    Dann haben die das offensichtlich so gemacht, wie ich es vermutet habe: Keine Versteuerung der Vorabpauschale, keine Rückrechnung der Vorabpauschale.

    In der Mitteilung von Ende 2023 steht aber auch, dass die Steuer im Januar oder Februar eingezogen wird.

    Ich würde das einfach abwarten.

  • Amundi scheint Anfang des Jahres in größerem Umfang Fonds "verschmolzen" zu haben. Mir ist etwas ähnliches passiert.


    In ihrem Schreiben dazu weißt Amundi darauf hin, dass diese Verschmelzung "nicht steuerneutral" durchgeführt werden kann, da er über Ländergrenzen hinweg geht. Der untergehende ETF war in Luxemburg und der neue ist in Irland (was man an den zugehörigen ISINs auch sieht).


    Deshalb der Vorgang "alles verkaufen und neu kaufen", wobei Gewinn realisiert wird, der versteuert werden muss - Neusprech: "Nicht steuerneutral".


    Was mich interessieren würde: der aufnehmende Fonds existiert erst seit Mitte Januar. Welchen Jahresanfangswert legt das Finanzamt dann für die Vorabpauschale zu Grunde? Den Eröffnungskurs?

  • In der Mitteilung von Ende 2023 steht aber auch, dass die Steuer im Januar oder Februar eingezogen wird. Daher kam meine Frage: Bisher kam noch nichts dazu, es wurde nirgends erwähnt, dass das gegengerechnet wurde und der ETF ist verkauft und damit der Gewinn versteuert. Könnte es trotzdem sein, dass ich im Februar noch die Steuer auf die Vorabpauschale zahlen muss?

    Kurzer Recap hierzu:

    Die bisher gezahlte Steuer auf den realisierten Gewinn durch den Verkauf des untergehenden ETFs wurde mir zurückerstattet, dann wurde die Steuer auf die Vorabpauschale abgerechnet und dann wurde - unter Berücksichtigung der Vorabpauschale - eine neue Steuer auf den realisierten Gewinn abgerechnet. Das kommt am Ende auf denselben Betrag hinaus (1 ct Unterschied, eventuell durch Rundung?), wurde aber quasi einmal zurück und dann neu abgewickelt; Verrechnung ging wohl doch nicht so "stillschweigend" wie am Anfang vermutet.

  • Das macht auch Sinn, da die Vorabpauschale rückwirkend zum 2. Januar berechnet wird, und zu diesem Tag der alte Fonds noch im Bestand war. Die Neuabwicklung war daher alternativlos, auch wenn das vom Ergebnis her identisch ist.