Vorabpauschale Bemessungsgrundlage

  • Servus geschätztes Forum,


    nach langem Warten habe ich nun meinen Bescheid zur Vorabpauschale erhalten.

    Ich habe einen Freistellungsauftrag von 700€ erteilt. Nach diversen Rechnern müsste ich jedoch, gemessen am Depot, noch ein paar Peanuts an Steuer auf die VAP nachzahlen.

    Ist für mich nur die Bemessungsgrundlage auf die KAP (netto) relevant, oder kommt da noch was auf mich zu?

    Danke für Eure Unterstützung!

  • Holzfuchs

    Das sieht mir nach Scalable bzw. Baader-Abrechnung aus...

    Der für den FSA gültige Wert ist der Betrag nach Teilfreistellung: also 445,13 EUR
    Insoweit müsste dein FSA belastet sein....also die 700 EUR entsprechend reduziert.

    Siehe auch die Abrechnung: 254,87 EUR vom FSA sind noch nicht verbraucht.


    Wenn das dein einziger Depot-Posten war, der für die VAP in Frage kommt, dann war es das...da kommt insoweit dann nichts mehr


    Ich finde die Abrechnung auch nicht gerade intuitiv....insbesondere wenn man einen Sparplan am laufen hat wird das ganze schon sehr unübersichtlich. Bei meinen Depotposten hat das alles geklappt, die Berechnungen waren alle i.O.


    Gruß Thomas