Auch dir danke. Ja, ich änder das morgen noch ab. Im Folgejahr habe ich noch nicht die Vorjahre sauber berücksichtigt.
Lade dann die aktuelle Version nochmal hoch.
Gruß Thomas
Auch dir danke. Ja, ich änder das morgen noch ab. Im Folgejahr habe ich noch nicht die Vorjahre sauber berücksichtigt.
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Gruß Thomas
Ich habe mal auf unsere ind. Situation gerechnet. Die Idee war, die letzten 5 Jahre vor Rentenbeginn noch ein AVD an den Start zu bringen und mit Kleinbetragsregelung die Gesamtsumme auszahlen zu lassen bei 360 Euro Einzahlung im Jahr. Deshalb (kurze Laufzeit) alles mit lediglich 2,0 Rendite gerechnet;angesichts der Zahlen (höchst individuell...) werde ich es wegen Geringfügigkeit in Sachen Rendite sein lassen...
Gruß Thomas
Grenzsteuersatz lt. Splittingtabelle 2026 ab 140.000 zu versteuerndem Einkommen (gemeinschaftliche Veranlagung)
Ist alles eine höchst individuelle Betrachtung. Wie hoch ist ab dem Zeitpunkt x (Auszahlung) die steuerliche Situation.
Gruß Thomas
Hallo Finanzbenutzer
Das ist korrekt. Durch den Freistellungsauftrag werden die Zinsen freigestellt und nicht die Steuer auf die Zinsen.
Gruß Thomas
Dpt war schneller ![]()
Hallo kalaudio
Ja so ist es.
Auf der Seite der Postbank zur Tagesgeldaktion unter den FAQ sind die Einzelheiten gut erklärt
Gruß Thomas
Hallo Geizhals
Ich kann dich und deinen Monk beruhigen...
Letzte Ausführung - Stückzahl: 27,086507
Gruß Thomas
Hallo BruceMillis
Du hast sicherlich die jeweiligen Steuermitteilungen der BNP Paribas, der ING und ggf von weiteren Banken/Depots für das Jahr 2024 zwischenzeitlich vorliegen. In diesen sind die jeweiligen Felder zur Eintragung in der Anlage Kap für die Steuererklärung für das 2024 eindeutig benannt. In die Felder also die summieren Werte der Steuermitteilungen eintragen.
Gruß Thomas
Hallo TVN
Nach meiner Erinnerung waren es 100.000 Euro.
Siehe auch
Du kannst ggf über die Internetseite
wayback.de den 'alten' Internet - Auftritt der Postbank nochmals gegenchecken
Gruß Thomas
Hallo SemperFidelis
Dies betrifft 'nur' Einzahlungen, welche per Lastschrift nach Scalable übertragen wurden. Da Lastschriften innerhalb der ersten 8 Wochen widerrufen werden können, ist dieses Vorgehen für mich nachvollziehbar.
Gruß Thomas
Hallo thoste,
GRUNDSÄTZLICH ist V-PAY auf den Einsatz in Europa beschränkt.
Siehe auch
Hier noch ein Auszug des Einsatzgebietes. Ich würde mich aber nicht auf ein Zahlungsmittel verlassen...
GRUß THOMAS
Hiee
Hallo Euro66
Deine Überlegungen sind grundsätzlich richtig - seit 2024 kann das Riester-Kapital auch bei der energetischen Sanierung eingesetzt werden. Beachte dabei jedoch, dass auch das eingesetzte Kapital mit dem "regulären" Beginn der Riester-Auszahlung entsprechend versteuert werden muss. Auf der Seite der DRV bzw. der zentralen Zulagenstelle ist das sehr gut erläutert. Ich würde das einfach mal durchrechnen...entsprechende Fristen und vorzulegende Unterlagen beachten! Evtl. verlangt dein Anbieter hierfür Kosten...diese ggf. einkalkulieren...
Je näher man diese "Aktion" am eigentlichen Auszahlbeginn macht, desto geringer ist der Betrag im fiktiven Wohnförderkonto und umso geringer ist der zu versteuernde Betrag.
Ich halte das aber grundsätzlich für eine gute Idee!
Edit
Horst Talski war schneller - es geht in die gleiche Richtung...
Gruß Thomas
Gelöscht von Ersteller
Lieber PfUI
Ich habe keine Einmalanlage gemacht. Kann ich mir nicht vorstellen (s. unten)
Wenn du meinen Hinweis mit der Anlage eines Testkaufs in deinem Consors Account beherzigt, kannst du dir deine Frage zur Einmalanlage selbst beantworten..Zu jeder X-beliebigen Konstellation.Vor Abschluss werden dir die anfallenden Kosten gezeigt. Das ist das sicherste Vorgehen
Als NEUKUNDE sind alle Sparpläne für 12 Monate kostenlos - danach nur noch die Aktion - Sparpläne von den Premium Partnern
Siehe auch Consors - Seite
Wenn du einen Sparplan auf den (LU0335044896) anlegst, wirst du die Kosten sehen - 0 Euro
Hallo PfUI
Bei den Aktions-ETF fallen keine Provisionskosten an. Ich nutze diese auch
Du bist ja nicht gezwungen, die so erworbenen Anteile nach dem Zeitraum zu verkaufen. Ganze Anteile kannst du auch ohne Probleme dann in das andere Depot übertragen
GRUß THOMAS
Definitiv :es fällt die VAP bei dem ETF grundsätzlich an
Zu deiner Frage :Nein - ich bin aber auch nicht bei TR. Ich gehe davon aus, dass du deinen Online Account und die darin abgelegten Dokumente überprüft hast.
Zumindest ist ja jetzt deine Eingangsfrage geklärt.
Gruß Thomas
Hallo @Is798
Das ist Geschmackssache (selbst oder Rechner). Bei selbst muss man halt wissen wie...
Unten der Link auf den finanztip Rechner
Unterjährige Käufe 2023 können die Rechner alle nicht... Dies noch als Hinweis, falls dies bei dir der Fall sein sollte. Das ist dann zu berücksichtigen bei der Beurteilung bzw. die unterjährigen Anteile und deren Berücksichtigung bei der VAP selbst rechnen... Falls du hier eine einfach gehaltene Excel Datei benötigst - kurze PN schreiben. Nenn doch mal die WKN oder ISIN, dann können wir dir zumindest sagen, ob grundsätzlich eine VAP anfällt - das ist ja kein Datenschutzproblem...
Vorabpauschale Rechner: So hoch ist die Steuer auf ETFs
Gruß Thomas