Nebeneinkommen als Azubi

  • Hallo zusammen!


    Ich bin aktuell Azubi und verdiene 1000€ Brutto im Monat. Letztes Jahr bot sich mir die Gelegenheit, dass ich für einen Freund in seiner Firma arbeiten kann. Ich habe das mit meinem Chef besprochen, Urlaub beantragt für eine Woche und sein ok bekommen.


    Da dies eine einmalige Sache war, haben wir (mein Freund und ich) das über eine Privatrechnung geregelt. Der Betrag war ebenfalls 1000€.


    Da ich mit meinem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag liege, ist das ganze doch steuerfrei, oder?
    Folgendes ist meine Rechnung:
    - 12000 Brutto Lohn
    - - 20.1% Sozialabgaben
    - - 1230 Werbungskosten
    Das wären 8.358€ zVE + die Tausend für die Arbeit.


    Bisher war ich der Auffassung, dass alles in Ordnung war und ich dafür auch noch kein Gewerbe brauche, da dies nur einmalig geschehen ist.


    In Vorbereitung auf ein zweites Mal habe ich mich viel intensiver mit dem Thema beschäftigt (Hätte ich vorher schon machen sollen). Teilweise findet man, dazu ob man ein Gewerbe sofort anmelden muss, unterschiedliche Sachen.


    Ab 410€ Nebeneinkommen, muss man anscheinend als Arbeitnehmer eine Steuererklärung einreichen. Gilt das auch, wenn man generell noch gar keine Steuern zahlen muss?
    §46 Absatz 2 vom estg sagt "Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt...". Das "von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist" irritiert mich. Ein Steuerabzug wird ja generell noch nicht bei meinem Einkommen vorgenommen, somit wäre ich auch noch nicht Pflichtveranlagt oder? Eine genaue Antwort hierauf (bis auf einer Broschüre für Influencer), konnte ich leider nicht finden.


    Jetzt bin ich aber noch auf die Sozialabgaben aufmerksam geworden, wie sieht es damit aus? War das jetzt Schwarzarbeit oder nicht?

    Zusammenfassend also meine Fragen:
    - War das eine mal ohne Gewerbe in Ordnung?
    - Muss ich jetzt eine Steuererklärung machen?

  • Naja, da wäre ja die Frage, wie der "Freundschaftsdienst" überhaupt zu beurteilen ist. Überwiegen die Merkmale eines Angestellten oder eher eines Selbstständigen? Erst wenn das geklärt ist, sind wir ja bei der Frage, ob Gewerbe oder nicht. Das Thema zieht einen gewaltigen Rattenschwanz hinter sich her.

    Bei Haftungsfragen ist ja noch immer kein Ende in Sicht...