Hallo,
muss man in der Steuerklärung die o.g. Aufwendungen in der HandwerkerRechnung selbst auseinanderklamüsern, oder genügt es einfach die Rechnungen dem Finanzamt mit der Steuererklärung zuzuschicken ?
Hallo,
muss man in der Steuerklärung die o.g. Aufwendungen in der HandwerkerRechnung selbst auseinanderklamüsern, oder genügt es einfach die Rechnungen dem Finanzamt mit der Steuererklärung zuzuschicken ?
Ich bezweifle, dass das Finanzamt sich die Mühe machen würde, die Rechnungen selbst auf anrechenbare Kosten zu durchsuchen Zumal sie die Belege ja nur noch auf Nachfrage sehen wollen.
Ich gebe die anrechenbaren Kosten immer in einer Steuersoftware meines Vertrauens ein und archiviere die Rechnungen zusammen mit einem Ausdruck der zugehörigen Überweisung, falls Mal jemand danach fragt.
Ingridxyz meines Wissens müssen die Handwerker in ihren Rechnungen die haushaltsnahen Dienstleistungen separat mit Betrag ausweisen, so dass du sie in die Erklärung einsetzen kannst.
Meines Wissens nach kann nur die Arbeitszeit, aber nicht das Material abgesetzt werden.
Ich kenne sowohl Handwerker-Rechnungen, wo es einfach aufgelistet wird ("Material, Arbeitsstunden, brutto/netto"), als auch Rechnungen, wo drinsteht "Wir weisen Sie darauf hin, dass die Arbeitsstunden in Höhe von ... EUR absetzbar sind."
Stundenbetrag hinschreiben, fertig
@Ruebenzahl vollkommen richtig ! Nur Arbeitszeit = Lohn. Kein Material. Die Handwerker "müssten" es eigentlich ausweisen, manche aber tun es nicht. Im härtesten Fall kann man eine neue Rechnung verlangen.
Hallo,
muss man in der Steuerklärung die o.g. Aufwendungen in der HandwerkerRechnung selbst auseinanderklamüsern, oder genügt es einfach die Rechnungen dem Finanzamt mit der Steuererklärung zuzuschicken ?
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Ironie an: Wenn das geht, beschrifte ich demnächst meinen Schuhkarton mit den ganzen Belegzetteln dick mit Edding mit "Steuererklärung" und stell ihn im Foyer vom Finanzamt ab. Dann muss ich mich mit dem Elster-Online-Schmarrn nicht mehr rumschlagen. Bitte berichtet!
Ironie aus