SFK Tausch

  • Guten Abend,


    ich besitze 2 Pkw (PKW 1 = Hauptfahrzeug und PKW 2 = Nebenfahrzeug), für die jeweils eine eigenständige PKW-Haftpflichtversicherung bei der gleichen Versicherung V besteht. Beide PKW sind auf mich zugelassen mit mir als Fahrer, dh. die SFK wurden von mir "erfahren".


    Blöderweise hatte ich mit PKW 1, der bisher immer die bessere SFK hatte, in 10/2023 einen Unfall, der eine Herabsetzung der SFK bei Versicherung V zur Folge hatte. In der Folge hat seitdem der PKW 1 die schlechtere und PKW 2 die bessere SFK.


    Daraufhin hatte ich bei der Versicherung V angefragt, ob eine Tausch der SFK in den beiden bestehenden Verträgen möglich ist. Diese hat das pauschal als "nicht vorgesehen" abgelehnt. Nach Prüfung der Versicherungs-AGB wäre diese Aussage mE zumindest fragwürdig.


    Frage 1: Gibt es während der laufenden Vertragsverhältnisses einen rechtlichen Anspruch auf Wechsel der SFK, wenn beide PKW von mir erworben und auf mich zugelassen sind? Zumal beide auch bei der gleichen Versicherung versichert sind.


    Zwischenzeitlich hat sich ergeben, dass sowohl PKW 1 als auch PKW 2 verkauft werden und dafür PKW 3 (Ersatz für PKW 1) und PKW 4 (Ersatz für PKW 2) angeschafft werden. Mit dem Verkauf werden nach meinem Verständnis die Versicherungsverträge der PKW 1+2 damit automatisch beendet und ich kann für die PKW 3+4 neue Versicherungen abschließen.


    Frage 2: Ist dieses Verständnis korrekt?


    Wenn ich nun die PKW 3+4 erwerbe, benötige ich zur Anmeldung dieser PKW jeweils einen Versicherungsnachweis.


    Frage 3: Wie stelle ich es am Besten an, dass der "Kreuzumzug" der SFK gelingt (also SFK von PKW 1 auf PKW 4 bzw. SFK von PKW 2 auf PKW 3), obwohl PKW 1 wahrscheinlich eher verkauft wird als PKW 2 ? PKW 3 wird als Ersatz für PKW 1 eher angeschafft.


    Frage 4: Für PKW 1 wurden in der vorletzten Versicherung auch SFK für die Vollkasko erfahren. In der Vorversicherung und aktuellen Versicherung wurde/werden aufgrund des Alters des PKW nur noch die Haftpflicht versichert. Bekomme ich die Vollkasko-SFK der VorVorversicherung reaktiviert für PKW 3?


    Vielen Dank vorab!

  • Frage 2: Ja


    Frage 3: Ich würde bei Kauf von PKW3 angeben, dass PKW3 das Nachfolgeauto von PKW2 ist. Das sollte klappen, auch wenn PKW2 erst verspätet verkauft wird.


    Frage 4: Wenn Du ein Jahr keine Vollkasko hast, bekommt eine neue Vollkasko die gleiche SFK, wie die Haftpflicht. Eine Alt-Vollkasko zählt also nicht mehr.